Änderungen von Dokument Digitacho Download/Archiv
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Zusammenfassung
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Seiteneigenschaften (1 geändert, 0 hinzugefügt, 0 gelöscht)
Details
- Seiteneigenschaften
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- Inhalt
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... ... @@ -26,7 +26,6 @@ 26 26 * der korrekte Filter ist dann "Datum des Downloads" 27 27 * wir liefern alle Dateien, welche im betreffenden Zeitpunkt vom Tacho ausgelesen wurden 28 28 ))) 29 - 30 30 1. Wir wollen die Aktivitäten vom 01.01. bis 31.03.((( 31 31 * der korrekte Filter ist dann "Auswertungszeitraum" 32 32 * die Liste enthält dann nur die jeweils notwendigen Dateien, um den Zeitraum abzudecken und kürzt Überschneidungen soweit möglich ... ... @@ -158,16 +158,28 @@ 158 158 159 159 = Verstöße = 160 160 161 - EinweiteresHauptmerkmalder Dateiauswertungist dieAnzeigegefundenerVerstöße.DieBerechnungdereinzelnenZeitenerfolgt hierbeiausschließlichauf BasisderDDD Dateien.Datenauf BasisderDigitacho InfoSchnittstellewerden nichtberücksichtigt. Daraus ergibtsich,dassdieDatenmaximal biszumVortagvorhandensind.160 +Auf dieser Seite sehen Sie alle erkannten Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zu Lenkzeiten, Ruhezeiten, Arbeitszeiten, usw. Die Grundlage der Auswertung bilden die Daten der digitalen Fahrerkarten. Diese werden von uns systemseitig analysiert und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bewertet. Die angezeigten Verstöße ergeben sich somit direkt aus den aufgezeichneten Tätigkeiten des Fahrers. 162 162 163 163 == Übersicht == 164 164 165 -Die Verstoßübersicht bietet einen Überblick über alle Fahrer, ob und wie viele Verstöße vorliegen und wie diese grob einzuordnen sind. Der vorausgewählte Zeitraum umfasst dabei die letzten 56 Tage und entspricht damit dem Zeitraum, welcher ab 01.01.2025 bei einer Verkehrskontrolle geprüft würde. 166 -Bei Aufruf des Moduls werden alle Verstöße für den laufenden Monat sowie den Vormonat berechnet. Dabei umfasst die Tabelle die Anzahl, die Kosten laut Bußgeldkatalog und den Schweregrad laut EU Verordnung 2016/403. Je nach Anzahl und Schwere der Verstöße gibt es seitens des BAG einen gewissen Ermessensspielraum. Auch kann bei einer Kontrolle separat auf Eingabefehler hingewiesen werden. Daher kann die endgültige Bewertung vom angezeigten Wert abweichen. 167 -Zur besseren Übersicht wird unterschieden, für welche Verstöße bereits ein Belehrungsprotokoll gedruckt wurde und welche neu hinzugekommen sind. 164 +Im oberen Bereich der Seite erhalten Sie mit den Kennzahlen eine kompakte Übersicht über den aktuellen Stand der Verstöße im gewählten Zeitraum. Diese Kennzahlen helfen Ihnen dabei, Handlungsbedarf schnell zu erkennen. Die Verstöße werden fahrerbezogen dargestellt. Jeder Fahrer erscheint als eigener Abschnitt mit einer kompakten Zusammenfassung. 168 168 166 +In dieser Zusammenfassung sehen Sie: 167 + 168 +* die Schweregrade 169 +* die Anzahl der noch ungedruckten Verstöße 170 +* die voraussichtlichen Bußgelder für Fahrer und Unternehmen 171 + 172 +So können Sie auf einen Blick erkennen, bei welchen Fahrern besonderer Handlungsbedarf besteht. Durch Anklicken eines Fahrerabschnittes öffnet sich eine Detailansicht, in der sämtliche Verstöße des Fahrers im gewählten Zeitraum übersichtlich in einer Tabelle angezeigt werden. Die berechneten Bußgelder dienen zur Orientierung entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Die endgültige Bewertung und Festsetzung obliegt den zuständigen Kontrollbehörden. 173 + 174 +== Filterfunktionen == 175 + 176 +Sie können unter anderem nach Fahrern ohne Verstöße, ungedruckten oder gedruckten Verstößen sowie Verstößen mit verknüpften Vorfällen filtern. Außerdem lässt sich die Anzeige auf bestimmte Fahrergruppen einschränken, was besonders bei größeren Fuhrparks hilfreich ist. Zusätzlich können Sie die Ansicht auf einzelne Beschäftigungsorte begrenzen. Dadurch werden nur Fahrer angezeigt, die dem jeweiligen Beschäftigungsort zugeordnet sind. 177 + 169 169 == Schweregrade == 170 170 180 +Die Verstöße werden gemäß den EU-Sozialvorschriften in unterschiedliche Schweregrade eingeteilt: 181 + 171 171 |=Schweregrad|=Bedeutung 172 172 |MI|Geringfügiger Verstoß 173 173 |SI|Schwerwiegender Verstoß ... ... @@ -174,31 +174,28 @@ 174 174 |VSI|Sehr schwerwiegender Verstoß 175 175 |MSI|Schwerster Verstoß 176 176 177 - ==VerstößejeFahrer==188 +Die Einstufung erfolgt gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung 2016/403 zur Klassifizierung schwerer Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Siehe [[https:~~/~~/eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/403>>url:https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/403]] 178 178 179 -Die Detailansicht mit Daten eines Fahrers dient der genauen Aufschlüsselung der ermittelten Verstöße. 180 -Für den ausgewählten Fahrer wird dabei jeweils eine Monatsübersicht angezeigt. In dieser Übersicht soll wiederum eine farbliche Kennzeichnung der einzelnen Kalendertage eine schnelle Übersicht, über die gefundenen Verstöße ermöglichen. Die Farben haben dabei folgende Bedeutung: 190 +== Hinweise zur Bewertung == 181 181 182 -|=Markierung|=Bedeutung 183 -|[[image:violations_empty_day.png]]|An diesem Tag wurden keine Aktivitäten oder nur Ruhezeit gebucht 184 -|[[image:violations_valid_day.png]]|An diesem Tag wurden Lenk und/oder Arbeitszeiten gebucht, ohne dass ein Fehler gefunden wurde. 185 -|[[image:violations_error_day.png]]|An diesem Tag wurde mindestens ein Verstoß festgestellt. Erstreckt sich das beanstandete Ereignis über 2 Tage (zum Beispiel in Form einer zu kurzen Tagesruhezeit) werden beide Tage entsprechend markiert. 192 +Die angezeigten Verstöße basieren ausschließlich auf den ausgelesenen und ausgewerteten Fahrerkartendaten. Die Bewertung erfolgt automatisiert gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Individuelle Sonderfälle oder behördliche Ermessensentscheidungen können zu abweichenden Ergebnissen führen. 186 186 187 -Wird ein rot markierter Kalendertag mit der Maus überfahren, wird der entsprechende Verstoß in der darunter angezeigten Tabelle rot markiert. 188 -Diese Tabelle zeigt dann die wichtigsten Daten jedes einzelnen Verstoßes. Pro Verstoß wird hier zum einen das Bußgeld laut Bußgeldkatalog und auch der Schweregrad nach VO 2016/403 ausgewiesen. Optional erfolgt hier auch eine Kennzeichnung, wenn ein real angefallenes Bußgeld erfasst wurde. 189 -Wer es noch genauer wissen will, kann auch die Detailansicht für einen einzelnen Verstoß einblenden. Für Verstöße, die einen Zeitraum im Tagesbereich abdecken wird dann eine Grafik mit den einzelnen Buchungen eingeblendet, auf welcher zusätzlich der jeweils beanstandete Bereich markiert wird. 190 -Handelt es sich um wochenbezogene Verstöße, erfolgt eine kompaktere tabellarische Darstellung. 191 -Außerdem ist es möglich auch aus dieser Ansicht heraus entsprechende Belehrungsprotokollen zu den gefundenen Verstößen erzeugen. 194 +== Belehrungsprotokoll erstellen == 192 192 193 - ==Verstöße Druck==196 +Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Belehrungsprotokoll für die angezeigten Verstöße zu erstellen. Mit der Funktion **„Sammelbelehrung“** lässt sich schnell und einfach für alle Fahrer gleichzeitig ein Protokoll erzeugen. Alternativ ermöglicht der **„Belehrungsassistent“**, die Fahrer einzeln durchzugehen und individuell festzulegen, in welcher Form die jeweilige Belehrung erfolgen soll und über welche einzelnen Verstöße der Fahrer belehrt werden soll. Die hier eingegebene Nachricht erscheint in der EMMA-App und in der an den Fahrer gesendeten E-Mail. Erfolgt die Belehrung über EMMA, hat der Fahrer im Nachgang die Möglichkeit die Verstöße in der App einzusehen, Anmerkungen zu machen (separates EMMA-Recht) und die Belehrung dann mit einer Unterschrift abzuschließen. Erfolgt die Belehrung via E-Mail, bekommen Fahrer, sofern eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, eine E-Mail mit ihrem Belehrungsprotokoll im Anhang. 194 194 195 -Die Belehrungsprotokolle lassen sich aus der Verstoßübersicht und auch aus den Verstoßdetails heraus drucken. 196 -Aus der Übersicht heraus werden nur die Verstöße gedruckt, welche noch nicht vorher ausgedruckt wurden und für die kein Bußgeld von 0€ hinterlegt wurde. 197 -Im Gegensatz dazu ist aus den Verstoßdetails heraus auch ein Nachdruck möglich. Im Falle eines Nachdruckes wird hier die Druckseite wieder mit genau den Verstößen erstellt, wie ursprünglich generiert. 198 -Sollte also ursprünglich ein Dokument mit mehreren Verstößen erstellt worden sein und einer dieser Verstöße soll noch einmal gedruckt werden, wird das eine Seite mit genau den Verstößen generiert, wie beim ersten Druck. Andere Verstöße, die beim ursprünglichen Dokument nicht erfasst, aber eventuell jetzt ausgewählt wurden, werden dann auf eine separate Seite gedruckt. 199 -Somit ist es jederzeit möglich eine Kopie der Dokumente zu erstellen und außerdem muss die Information über geleistete Unterschriften nur einmalig hinterlegt werden und wird dann für alle zugehörigen Verstöße vermerkt. 200 -Inhaltlich ist auf der Druckseite zu jedem Verstoß der Zeitraum, die Vorgabe und der tatsächliche Wert (in Form der Ruhezeit, Fahrzeit, ...) angegeben. Außerdem ist die Art des Verstoßes nebst Verweis zum entsprechenden Gesetzestext vermerkt. 198 +== Positives Feedback erstellen == 201 201 200 +Ist die Funktion in den Verstoß-Einstellungen aktiviert, können Fahrer für vorbildliche und vorschriftsgemäße Fahrweise ausgezeichnet werden. Der Zeitraum für das positive Feedback wird automatisch auf Grundlage der zuletzt übermittelten Fahrerdaten, sowie bereits erstellter positiver Feedbacks berechnet. Mit dem positiven Feedback können Fahrer ausgezeichnet werden, die im ausgewählten Zeitraum keine Verstöße haben. 201 + 202 +== Anmerkungen == 203 + 204 +Statt der bisherigen Kommentare zu Verstößen stehen nun die erweiterten Anmerkungen zur Verfügung. Diese bieten nicht nur die Möglichkeit, zusätzliche Informationen zu hinterlassen, sondern erlauben auch das Anhängen von Dateien – beispielsweise bei technischen Fehlern des Tachographen. Anmerkungen können sowohl vor als auch nach der Erstellung eines Belehrungsprotokolls hinzugefügt werden. Nach der Unterzeichnung des Protokolls ist jedoch keine weitere Bearbeitung mehr möglich. Darüber hinaus können Anmerkungen gleichzeitig mit mehreren Verstößen verknüpft werden, etwa wenn ein einzelner Vorfall mehrere Verstöße verursacht hat. 205 + 206 +== Protokolle == 207 + 208 +Belehrungsprotokolle verfügen nun über einen eigenen Tab und lassen sich dadurch deutlich übersichtlicher verwalten als bisher. Auf der rechten Seite der Ansicht können Sie flexibel zwischen der Fahrerübersicht und der Anzeige einzelner Protokolle wechseln. Im oberen Bereich der Seite erhalten Sie – ähnlich wie bei den Verstößen – über verschiedene Kennzahlen eine kompakte Übersicht über den aktuellen Stand sowie möglichen Handlungsbedarf. Hier können Sie einzelne Protokolle erneut per E-Mail versenden oder drucken oder sie als unterschrieben markieren, wenn der Fahrer belehrt wurde. 209 + 202 202 = Buchungen = 203 203 204 204 == Übersicht == ... ... @@ -233,7 +233,7 @@ 233 233 234 234 Um eine Datei zum Archiv hinzuzufügen, kann entweder der Upload Button ([[image:file_upload.png]]) gedrückt werden um dann im Dialog die betreffenden Dateien zu markieren oder die Dateien können einfach mit der Maus auf die Tabelle gezogen werden. In beiden Fällen beginnt direkt danach der Upload. Hierbei dürfen in einem Durchgang bis zu 200 Dateien hinzugefügt werden. Jede einzelne Datei wird direkt beim Upload geprüft, ob die enthaltenen Daten gültig sind. Nach dem Start wird an der Linken Seite oberhalb der Quicklinks der akuelle Fortschritt angezeigt. Ein Klick auf diese Fortschrittsanzeige öffnet eine Detailansicht, in der sich der aktuelle Status jeder einzelnen Datei prüfen lässt. 235 235 Eine erfolgreich hochgeladene Datei verbleibt nach Fertigstellung noch 10 Minuten in dieser Liste. Fehlgeschlagene Uploads werden noch 30 Minuten lang angezeigt. 236 -Sobald ein Upload einmal gestartet wurde ist es möglich im Portal normal weiter zu arbeiten. Der Upload läuft dann im Hintergrund einfach weiter. Wird die Seite allerdings mit <F5> neu geladen, werden auch alle offenen Uploads abgebrochen!244 +Sobald ein Upload einmal gestartet wurde ist es möglich im Portal normal weiter zu arbeiten. Der Upload läuft dann im Hintergrund einfach weiter. Wird die Seite allerdings mit <F5> neu geladen, werden auch alle offenen Uploads abgebrochen! 237 237 Je nach Resultat der Dateiprüfung wird die Datei unterschiedlich gekennzeichnet. 238 238 239 239 |Die Datei ist Vollständig und die Signaturen sind korrekt|Die Datei ist vollumfänglich im Portal nutzbar ... ... @@ -309,6 +309,7 @@ 309 309 310 310 ((( 311 311 * Grenzübertritt in das Land 320 +* optional: Entladung (=grenzüberschreitende Beförderung) 312 312 * Beladung (oder kombinierte Be- und Entladung) 313 313 * Entladung (oder kombinierte Be- und Entladung) 314 314 ))) ... ... @@ -316,18 +316,16 @@ 316 316 Dann werden folgende Regelungen auf Basis der vorhandenen Tacho-Buchungen geprüft: 317 317 318 318 ((( 319 -* Der Beginn einer Kabotagefahrt muss bis zum 3. Tag nach Grenzübertritt erfolgen.((( 320 -* Beginn ist die erste gebuchte Beladung (oder Be- und Entladung) im betreffenden Land. 328 +* Grenzübertritt mit einem leeren Fahrzeug:((( 329 +* Es ist maximal eine Kabotagebeförderung in dem Land zulässig. 330 +* Die Kabotage muss innerhalb von 3 Tagen nach Grenzübertritt abgeschlossen sein. (Zeitpunkt der letzten Entladung in dem Land) 321 321 ))) 322 322 323 -* Kabotagefahrten sind nur bis zum 7. Tag nach Grenzübertritt zulässig.((( 324 -* Ende ist die letzte gebuchte Entladung (oder Be- und Entladung) im betreffenden Land 333 +* Grenzübertritt mit beladenem Fahrzeug((( 334 +* In dem Land sind bis zu 3 Kabotagebeförderungen zulässig. 335 +* Die Kabotagefahrten müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der grenzüberschreitenden Beförderung erfolgen. 325 325 ))) 326 326 327 -* Maximal 3 Kabotagen im Land((( 328 -* Die Anzahl entspricht der Anzahl an Entladungen nachdem das Fahrzeug in dem Land nach der 1. Beladung! (Entladungen vor der 1. Beladung werden nicht als Kabotage gewertet) 329 -))) 330 - 331 331 * Überwachung der Abkühlphase von 4 Tagen((( 332 332 * Voraussetzung: In einem anderen Land wurde eine Kabotagefahrt durchgeführt und das Land wurde danach verlassen. Dann darf die nächste Kabotagefahrt erst nach einer Frist von 4 Tagen begonnen werden. 333 333 * Maßgeblich ist also die Zeitspanne zwischen der letzten Entladung beim 1. Aufenthalt im Ausland und der ersten Beladung beim 2. Aufenthalt im selben Land. ... ... @@ -335,29 +335,29 @@ 335 335 ))) 336 336 ))) 337 337 338 -|01.12. 10:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich 345 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)01.12. 10:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich 339 339 |02.12. 08:00|Beladung 340 -|02.12. 18:00|Entladung 341 -|05.12. 14:00|Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland 342 -|06.12. 08:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich 343 -|06.12. 17:00|Beladung 347 +|(% style="background-color:#fffae6" %)02.12. 18:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Entladung 348 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)05.12. 14:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland 349 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)06.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich 350 +|(% style="background-color:#fffae6" %)06.12. 17:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Beladung 344 344 |07.12. 08:00|Entladung 345 345 346 346 //Minimalbeispiel, bei dem die Frist nicht eingehalten wurde.// 347 347 // // 348 348 349 -|01.12. 10:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich| 356 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)01.12. 10:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich|(% style="background-color:#e3fcef" %) 350 350 |02.12. 08:00|Beladung| 351 -|02.12. 18:00|Entladung| 352 -|03.12. 08:00|Grenzübertritt von Österreich nach Italien|Keine Kabotage, da erst eine Ent- dann eine Beladung 358 +|(% style="background-color:#fffae6" %)02.12. 18:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Entladung|(% style="background-color:#fffae6" %) 359 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)03.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Italien|(% rowspan="3" %)Keine Kabotage, da erst eine Ent- dann eine Beladung 353 353 |03.12. 10:00|Entladung 354 354 |03.12. 16:00|Beladung 355 -|04.12. 09:00|Grenzübertritt von Italien nach Österreich|Keine Kabotage, da keine Beladung 362 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)04.12. 09:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Italien nach Österreich|(% rowspan="3" %)Keine Kabotage, da keine Beladung 356 356 |04.12. 15:00|Entladung 357 357 |05.12. 10:00|Entladung 358 -|05.12. 14:00|Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland| 359 -|06.12. 08:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich| 360 -|06.12. 17:00|Beladung|Warnung, da: 365 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)05.12. 14:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland|(% style="background-color:#e3fcef" %) 366 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)06.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich|(% style="background-color:#e3fcef" %) 367 +|(% style="background-color:#fffae6" %)06.12. 17:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Beladung|(% style="background-color:#fffae6" %)Warnung, da: 361 361 a) Mit der Entladung eine Kabotagefahrt 362 362 b) Zeitraum von der letzten Entladung bis zu dieser Beladung kleiner 4 Tage 363 363 |07.12. 08:00|Entladung| ... ... @@ -364,6 +364,25 @@ 364 364 365 365 //Komplexes Beispiel mit anderen, nicht zu wertenden, Fahrten// 366 366 374 +=== Sonderregeln für bestimmte Nicht-EU Länder: === 375 + 376 +Für Fahrten nach Großbritannien und Nordirland gelten abweichende Regelungen: 377 + 378 +((( 379 +* Nach einem Grenzübertritt mit unbeladenem Fahrzeug ist keine Kabotagefahrt zulässig. 380 +* Nach Grenzübertritt mit beladenem Fahrzeug:((( 381 +* ... sind maximal 2 Kabotagefahrten zulässig (statt 3 Fahrten) 382 +* ... muss die Kabotage innerhalb von 7 Tagen nach Grenzübertritt abgeschlossen sein (statt 7 Tage ab Entladung der grenzüberschreitenden Beförderung) 383 +))) 384 +))) 385 + 386 +Weiterhin abweichende Regelungen gelten für die Schweiz: 387 + 388 +((( 389 +* Ein EU Unternehmen darf in der Schweiz keine Kabotagebeförderungen durchführen. 390 +* Schweizer Firmen dürfen innerhalb eines EU Landes keine Kabotagebeförderungen durchführen. 391 +))) 392 + 367 367 == Listenansicht == 368 368 369 369 Im ersten Schritt werden die beiden Kacheln geladen, um zu ermitteln, wie viele Fahrten im Ausland generell stattgefunden haben und bei wie vielen davon es zu Problemen im Sinne der Kabotage Regelung gekommen sein könnte! Dabei ist wiederum zu beachten, dass die Beförderung laut Tacho-Daten nicht den tatsächlichen Beförderungen entsprechen muss. ... ... @@ -403,7 +403,7 @@ 403 403 404 404 |=Einstellung|=Bedeutung 405 405 |Arbeitszeitvorgaben|Zusätzlich zu den Lenk- und Ruhezeiten kann hier auch die Kontrolle der Arbeitszeiten (de)aktiviert werden 406 -|Pausenberechnung|Je nach Vertragsstand, unterscheidet sich die Wertung von Pausen <15 Minuten. Für Fahrpersonal gelten diese Zeiten laut Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit. Ist die Person aber laut Arbeitsvertrag nicht als Fahrer beschäftigt, so sind diese kurzen unterbrechungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit zu werten.432 +|Pausenberechnung|Je nach Vertragsstand, unterscheidet sich die Wertung von Pausen < 15 Minuten. Für Fahrpersonal gelten diese Zeiten laut Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit. Ist die Person aber laut Arbeitsvertrag nicht als Fahrer beschäftigt, so sind diese kurzen unterbrechungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit zu werten. 407 407 |Standard Drucksprache|Unabhängig von der eingestellten Portalsprache lassen sich die Verstoßprotokolle in vielen weiteren Sprachen ausdrucken. So ist gewährleistet, dass die Fahrer auch verstehen, was Ihnen im Protokoll vorgeworfen wird. 408 408 |Belehrungsprotokoll Zusatz|Das Belehrungsprotokoll kann hier in der Ausgabe anpassen((( 409 409 * Für die zu erstellenden Belehrungsprotokolle lässt sich eine eigene Fußnote hinzufügen ... ... @@ -482,4 +482,3 @@ 482 482 |[[image:all_drivers.png]]|Wechsel aus der Detailansicht eines Fahrers im Modul //andere Tätigkeiten// oder //Verstöße// zurück zur Liste aller Fahrer. 483 483 |[[image:print.png]]|PDF Dokument mit Belehrungen zu erkannten Verstößen drucken. 484 484 |[[image:file_upload.png]]|Dialog zum hochladen einer oder mehrerer Dateien öffnen 485 -

