Änderungen von Dokument Digitacho Download/Archiv
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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Inhalt
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... ... @@ -26,6 +26,7 @@ 26 26 * der korrekte Filter ist dann "Datum des Downloads" 27 27 * wir liefern alle Dateien, welche im betreffenden Zeitpunkt vom Tacho ausgelesen wurden 28 28 ))) 29 + 29 29 1. Wir wollen die Aktivitäten vom 01.01. bis 31.03.((( 30 30 * der korrekte Filter ist dann "Auswertungszeitraum" 31 31 * die Liste enthält dann nur die jeweils notwendigen Dateien, um den Zeitraum abzudecken und kürzt Überschneidungen soweit möglich ... ... @@ -157,28 +157,16 @@ 157 157 158 158 = Verstöße = 159 159 160 - AufdieserSeitesehenSiealle erkannten Verstößegegen diegesetzlichenVorschriftenzu Lenkzeiten,Ruhezeiten,Arbeitszeiten,usw. DieGrundlagederAuswertungbildendieDaten derdigitalenFahrerkarten. Diese werdenvonuns systemseitiganalysiert und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bewertet. Dieangezeigten Verstößeergebensich somitdirektaus den aufgezeichnetenTätigkeitendes Fahrers.161 +Ein weiteres Hauptmerkmal der Dateiauswertung ist die Anzeige gefundener Verstöße. Die Berechnung der einzelnen Zeiten erfolgt hierbei ausschließlich auf Basis der DDD Dateien. Daten auf Basis der Digitacho Info Schnittstelle werden nicht berücksichtigt. Daraus ergibt sich, dass die Daten maximal bis zum Vortag vorhanden sind. 161 161 162 162 == Übersicht == 163 163 164 -Im oberen Bereich der Seite erhalten Sie mit den Kennzahlen eine kompakte Übersicht über den aktuellen Stand der Verstöße im gewählten Zeitraum. Diese Kennzahlen helfen Ihnen dabei, Handlungsbedarf schnell zu erkennen. Die Verstöße werden fahrerbezogen dargestellt. Jeder Fahrer erscheint als eigener Abschnitt mit einer kompakten Zusammenfassung. 165 +Die Verstoßübersicht bietet einen Überblick über alle Fahrer, ob und wie viele Verstöße vorliegen und wie diese grob einzuordnen sind. Der vorausgewählte Zeitraum umfasst dabei die letzten 56 Tage und entspricht damit dem Zeitraum, welcher ab 01.01.2025 bei einer Verkehrskontrolle geprüft würde. 166 +Bei Aufruf des Moduls werden alle Verstöße für den laufenden Monat sowie den Vormonat berechnet. Dabei umfasst die Tabelle die Anzahl, die Kosten laut Bußgeldkatalog und den Schweregrad laut EU Verordnung 2016/403. Je nach Anzahl und Schwere der Verstöße gibt es seitens des BAG einen gewissen Ermessensspielraum. Auch kann bei einer Kontrolle separat auf Eingabefehler hingewiesen werden. Daher kann die endgültige Bewertung vom angezeigten Wert abweichen. 167 +Zur besseren Übersicht wird unterschieden, für welche Verstöße bereits ein Belehrungsprotokoll gedruckt wurde und welche neu hinzugekommen sind. 165 165 166 -In dieser Zusammenfassung sehen Sie: 167 - 168 -* die Schweregrade 169 -* die Anzahl der noch ungedruckten Verstöße 170 -* die voraussichtlichen Bußgelder für Fahrer und Unternehmen 171 - 172 -So können Sie auf einen Blick erkennen, bei welchen Fahrern besonderer Handlungsbedarf besteht. Durch Anklicken eines Fahrerabschnittes öffnet sich eine Detailansicht, in der sämtliche Verstöße des Fahrers im gewählten Zeitraum übersichtlich in einer Tabelle angezeigt werden. Die berechneten Bußgelder dienen zur Orientierung entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Die endgültige Bewertung und Festsetzung obliegt den zuständigen Kontrollbehörden. 173 - 174 -== Filterfunktionen == 175 - 176 -Sie können unter anderem nach Fahrern ohne Verstöße, ungedruckten oder gedruckten Verstößen sowie Verstößen mit verknüpften Vorfällen filtern. Außerdem lässt sich die Anzeige auf bestimmte Fahrergruppen einschränken, was besonders bei größeren Fuhrparks hilfreich ist. Zusätzlich können Sie die Ansicht auf einzelne Beschäftigungsorte begrenzen. Dadurch werden nur Fahrer angezeigt, die dem jeweiligen Beschäftigungsort zugeordnet sind. 177 - 178 178 == Schweregrade == 179 179 180 -Die Verstöße werden gemäß den EU-Sozialvorschriften in unterschiedliche Schweregrade eingeteilt: 181 - 182 182 |=Schweregrad|=Bedeutung 183 183 |MI|Geringfügiger Verstoß 184 184 |SI|Schwerwiegender Verstoß ... ... @@ -185,28 +185,31 @@ 185 185 |VSI|Sehr schwerwiegender Verstoß 186 186 |MSI|Schwerster Verstoß 187 187 188 - DieEinstufung erfolgt gemäß denVorgaben derEU-Verordnung 2016/403 zur Klassifizierung schwerer Verstößegegendie Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Siehe [[https:~~/~~/eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/403>>url:https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/403]]177 +== Verstöße je Fahrer == 189 189 190 -== Hinweise zur Bewertung == 179 +Die Detailansicht mit Daten eines Fahrers dient der genauen Aufschlüsselung der ermittelten Verstöße. 180 +Für den ausgewählten Fahrer wird dabei jeweils eine Monatsübersicht angezeigt. In dieser Übersicht soll wiederum eine farbliche Kennzeichnung der einzelnen Kalendertage eine schnelle Übersicht, über die gefundenen Verstöße ermöglichen. Die Farben haben dabei folgende Bedeutung: 191 191 192 -Die angezeigten Verstöße basieren ausschließlich auf den ausgelesenen und ausgewerteten Fahrerkartendaten. Die Bewertung erfolgt automatisiert gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Individuelle Sonderfälle oder behördliche Ermessensentscheidungen können zu abweichenden Ergebnissen führen. 182 +|=Markierung|=Bedeutung 183 +|[[image:violations_empty_day.png]]|An diesem Tag wurden keine Aktivitäten oder nur Ruhezeit gebucht 184 +|[[image:violations_valid_day.png]]|An diesem Tag wurden Lenk und/oder Arbeitszeiten gebucht, ohne dass ein Fehler gefunden wurde. 185 +|[[image:violations_error_day.png]]|An diesem Tag wurde mindestens ein Verstoß festgestellt. Erstreckt sich das beanstandete Ereignis über 2 Tage (zum Beispiel in Form einer zu kurzen Tagesruhezeit) werden beide Tage entsprechend markiert. 193 193 194 -== Belehrungsprotokoll erstellen == 187 +Wird ein rot markierter Kalendertag mit der Maus überfahren, wird der entsprechende Verstoß in der darunter angezeigten Tabelle rot markiert. 188 +Diese Tabelle zeigt dann die wichtigsten Daten jedes einzelnen Verstoßes. Pro Verstoß wird hier zum einen das Bußgeld laut Bußgeldkatalog und auch der Schweregrad nach VO 2016/403 ausgewiesen. Optional erfolgt hier auch eine Kennzeichnung, wenn ein real angefallenes Bußgeld erfasst wurde. 189 +Wer es noch genauer wissen will, kann auch die Detailansicht für einen einzelnen Verstoß einblenden. Für Verstöße, die einen Zeitraum im Tagesbereich abdecken wird dann eine Grafik mit den einzelnen Buchungen eingeblendet, auf welcher zusätzlich der jeweils beanstandete Bereich markiert wird. 190 +Handelt es sich um wochenbezogene Verstöße, erfolgt eine kompaktere tabellarische Darstellung. 191 +Außerdem ist es möglich auch aus dieser Ansicht heraus entsprechende Belehrungsprotokollen zu den gefundenen Verstößen erzeugen. 195 195 196 - Esgibt mehrere Möglichkeiten, ein Belehrungsprotokoll für die angezeigtenVerstößezu erstellen. Mit der Funktion **„Sammelbelehrung“** lässt sich schnell und einfach für alle Fahrer gleichzeitig ein Protokoll erzeugen. Alternativ ermöglicht der **„Belehrungsassistent“**, die Fahrer einzeln durchzugehen und individuell festzulegen, in welcher Form die jeweilige Belehrung erfolgen soll und über welche einzelnen Verstöße der Fahrer belehrt werden soll.Die hiereingegebene Nachricht erscheint in der EMMA-Appund in der an den Fahrer gesendeten E-Mail. Erfolgt die Belehrung über EMMA, hat der Fahrer im Nachgang die Möglichkeitdie Verstöße in der App einzusehen, Anmerkungen zu machen (separates EMMA-Recht) und die Belehrung dann mit einer Unterschrift abzuschließen. Erfolgt die Belehrung via E-Mail, bekommen Fahrer, sofern eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, eine E-Mail mit ihrem Belehrungsprotokoll im Anhang.193 +== Verstöße Druck == 197 197 198 -== Positives Feedback erstellen == 195 +Die Belehrungsprotokolle lassen sich aus der Verstoßübersicht und auch aus den Verstoßdetails heraus drucken. 196 +Aus der Übersicht heraus werden nur die Verstöße gedruckt, welche noch nicht vorher ausgedruckt wurden und für die kein Bußgeld von 0€ hinterlegt wurde. 197 +Im Gegensatz dazu ist aus den Verstoßdetails heraus auch ein Nachdruck möglich. Im Falle eines Nachdruckes wird hier die Druckseite wieder mit genau den Verstößen erstellt, wie ursprünglich generiert. 198 +Sollte also ursprünglich ein Dokument mit mehreren Verstößen erstellt worden sein und einer dieser Verstöße soll noch einmal gedruckt werden, wird das eine Seite mit genau den Verstößen generiert, wie beim ersten Druck. Andere Verstöße, die beim ursprünglichen Dokument nicht erfasst, aber eventuell jetzt ausgewählt wurden, werden dann auf eine separate Seite gedruckt. 199 +Somit ist es jederzeit möglich eine Kopie der Dokumente zu erstellen und außerdem muss die Information über geleistete Unterschriften nur einmalig hinterlegt werden und wird dann für alle zugehörigen Verstöße vermerkt. 200 +Inhaltlich ist auf der Druckseite zu jedem Verstoß der Zeitraum, die Vorgabe und der tatsächliche Wert (in Form der Ruhezeit, Fahrzeit, ...) angegeben. Außerdem ist die Art des Verstoßes nebst Verweis zum entsprechenden Gesetzestext vermerkt. 199 199 200 -Ist die Funktion in den Verstoß-Einstellungen aktiviert, können Fahrer für vorbildliche und vorschriftsgemäße Fahrweise ausgezeichnet werden. Der Zeitraum für das positive Feedback wird automatisch auf Grundlage der zuletzt übermittelten Fahrerdaten, sowie bereits erstellter positiver Feedbacks berechnet. Mit dem positiven Feedback können Fahrer ausgezeichnet werden, die im ausgewählten Zeitraum keine Verstöße haben. 201 - 202 -== Anmerkungen == 203 - 204 -Statt der bisherigen Kommentare zu Verstößen stehen nun die erweiterten Anmerkungen zur Verfügung. Diese bieten nicht nur die Möglichkeit, zusätzliche Informationen zu hinterlassen, sondern erlauben auch das Anhängen von Dateien – beispielsweise bei technischen Fehlern des Tachographen. Anmerkungen können sowohl vor als auch nach der Erstellung eines Belehrungsprotokolls hinzugefügt werden. Nach der Unterzeichnung des Protokolls ist jedoch keine weitere Bearbeitung mehr möglich. Darüber hinaus können Anmerkungen gleichzeitig mit mehreren Verstößen verknüpft werden, etwa wenn ein einzelner Vorfall mehrere Verstöße verursacht hat. 205 - 206 -== Protokolle == 207 - 208 -Belehrungsprotokolle verfügen nun über einen eigenen Tab und lassen sich dadurch deutlich übersichtlicher verwalten als bisher. Auf der rechten Seite der Ansicht können Sie flexibel zwischen der Fahrerübersicht und der Anzeige einzelner Protokolle wechseln. Im oberen Bereich der Seite erhalten Sie – ähnlich wie bei den Verstößen – über verschiedene Kennzahlen eine kompakte Übersicht über den aktuellen Stand sowie möglichen Handlungsbedarf. Hier können Sie einzelne Protokolle erneut per E-Mail versenden oder drucken oder sie als unterschrieben markieren, wenn der Fahrer belehrt wurde. 209 - 210 210 = Buchungen = 211 211 212 212 == Übersicht == ... ... @@ -241,7 +241,7 @@ 241 241 242 242 Um eine Datei zum Archiv hinzuzufügen, kann entweder der Upload Button ([[image:file_upload.png]]) gedrückt werden um dann im Dialog die betreffenden Dateien zu markieren oder die Dateien können einfach mit der Maus auf die Tabelle gezogen werden. In beiden Fällen beginnt direkt danach der Upload. Hierbei dürfen in einem Durchgang bis zu 200 Dateien hinzugefügt werden. Jede einzelne Datei wird direkt beim Upload geprüft, ob die enthaltenen Daten gültig sind. Nach dem Start wird an der Linken Seite oberhalb der Quicklinks der akuelle Fortschritt angezeigt. Ein Klick auf diese Fortschrittsanzeige öffnet eine Detailansicht, in der sich der aktuelle Status jeder einzelnen Datei prüfen lässt. 243 243 Eine erfolgreich hochgeladene Datei verbleibt nach Fertigstellung noch 10 Minuten in dieser Liste. Fehlgeschlagene Uploads werden noch 30 Minuten lang angezeigt. 244 -Sobald ein Upload einmal gestartet wurde ist es möglich im Portal normal weiter zu arbeiten. Der Upload läuft dann im Hintergrund einfach weiter. Wird die Seite allerdings mit <F5> neu geladen, werden auch alle offenen Uploads abgebrochen!236 +Sobald ein Upload einmal gestartet wurde ist es möglich im Portal normal weiter zu arbeiten. Der Upload läuft dann im Hintergrund einfach weiter. Wird die Seite allerdings mit <F5> neu geladen, werden auch alle offenen Uploads abgebrochen! 245 245 Je nach Resultat der Dateiprüfung wird die Datei unterschiedlich gekennzeichnet. 246 246 247 247 |Die Datei ist Vollständig und die Signaturen sind korrekt|Die Datei ist vollumfänglich im Portal nutzbar ... ... @@ -317,7 +317,6 @@ 317 317 318 318 ((( 319 319 * Grenzübertritt in das Land 320 -* optional: Entladung (=grenzüberschreitende Beförderung) 321 321 * Beladung (oder kombinierte Be- und Entladung) 322 322 * Entladung (oder kombinierte Be- und Entladung) 323 323 ))) ... ... @@ -325,16 +325,18 @@ 325 325 Dann werden folgende Regelungen auf Basis der vorhandenen Tacho-Buchungen geprüft: 326 326 327 327 ((( 328 -* Grenzübertritt mit einem leeren Fahrzeug:((( 329 -* Es ist maximal eine Kabotagebeförderung in dem Land zulässig. 330 -* Die Kabotage muss innerhalb von 3 Tagen nach Grenzübertritt abgeschlossen sein. (Zeitpunkt der letzten Entladung in dem Land) 319 +* Der Beginn einer Kabotagefahrt muss bis zum 3. Tag nach Grenzübertritt erfolgen.((( 320 +* Beginn ist die erste gebuchte Beladung (oder Be- und Entladung) im betreffenden Land. 331 331 ))) 332 332 333 -* Grenzübertritt mit beladenem Fahrzeug((( 334 -* In dem Land sind bis zu 3 Kabotagebeförderungen zulässig. 335 -* Die Kabotagefahrten müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der grenzüberschreitenden Beförderung erfolgen. 323 +* Kabotagefahrten sind nur bis zum 7. Tag nach Grenzübertritt zulässig.((( 324 +* Ende ist die letzte gebuchte Entladung (oder Be- und Entladung) im betreffenden Land 336 336 ))) 337 337 327 +* Maximal 3 Kabotagen im Land((( 328 +* Die Anzahl entspricht der Anzahl an Entladungen nachdem das Fahrzeug in dem Land nach der 1. Beladung! (Entladungen vor der 1. Beladung werden nicht als Kabotage gewertet) 329 +))) 330 + 338 338 * Überwachung der Abkühlphase von 4 Tagen((( 339 339 * Voraussetzung: In einem anderen Land wurde eine Kabotagefahrt durchgeführt und das Land wurde danach verlassen. Dann darf die nächste Kabotagefahrt erst nach einer Frist von 4 Tagen begonnen werden. 340 340 * Maßgeblich ist also die Zeitspanne zwischen der letzten Entladung beim 1. Aufenthalt im Ausland und der ersten Beladung beim 2. Aufenthalt im selben Land. ... ... @@ -342,29 +342,29 @@ 342 342 ))) 343 343 ))) 344 344 345 -| (% style="background-color:#e3fcef" %)01.12. 10:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich338 +|01.12. 10:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich 346 346 |02.12. 08:00|Beladung 347 -| (% style="background-color:#fffae6" %)02.12. 18:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Entladung348 -| (% style="background-color:#e3fcef" %)05.12. 14:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland349 -| (% style="background-color:#e3fcef" %)06.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich350 -| (% style="background-color:#fffae6" %)06.12. 17:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Beladung340 +|02.12. 18:00|Entladung 341 +|05.12. 14:00|Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland 342 +|06.12. 08:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich 343 +|06.12. 17:00|Beladung 351 351 |07.12. 08:00|Entladung 352 352 353 353 //Minimalbeispiel, bei dem die Frist nicht eingehalten wurde.// 354 354 // // 355 355 356 -| (% style="background-color:#e3fcef" %)01.12. 10:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich|(%style="background-color:#e3fcef" %)349 +|01.12. 10:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich| 357 357 |02.12. 08:00|Beladung| 358 -| (% style="background-color:#fffae6" %)02.12. 18:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Entladung|(%style="background-color:#fffae6" %)359 -| (% style="background-color:#e3fcef" %)03.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Italien|(% rowspan="3" %)Keine Kabotage, da erst eine Ent- dann eine Beladung351 +|02.12. 18:00|Entladung| 352 +|03.12. 08:00|Grenzübertritt von Österreich nach Italien|Keine Kabotage, da erst eine Ent- dann eine Beladung 360 360 |03.12. 10:00|Entladung 361 361 |03.12. 16:00|Beladung 362 -| (% style="background-color:#e3fcef" %)04.12. 09:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Italien nach Österreich|(% rowspan="3" %)Keine Kabotage, da keine Beladung355 +|04.12. 09:00|Grenzübertritt von Italien nach Österreich|Keine Kabotage, da keine Beladung 363 363 |04.12. 15:00|Entladung 364 364 |05.12. 10:00|Entladung 365 -| (% style="background-color:#e3fcef" %)05.12. 14:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland|(%style="background-color:#e3fcef" %)366 -| (% style="background-color:#e3fcef" %)06.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich|(%style="background-color:#e3fcef" %)367 -| (% style="background-color:#fffae6" %)06.12. 17:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Beladung|(% style="background-color:#fffae6" %)Warnung, da:358 +|05.12. 14:00|Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland| 359 +|06.12. 08:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich| 360 +|06.12. 17:00|Beladung|Warnung, da: 368 368 a) Mit der Entladung eine Kabotagefahrt 369 369 b) Zeitraum von der letzten Entladung bis zu dieser Beladung kleiner 4 Tage 370 370 |07.12. 08:00|Entladung| ... ... @@ -371,25 +371,6 @@ 371 371 372 372 //Komplexes Beispiel mit anderen, nicht zu wertenden, Fahrten// 373 373 374 -=== Sonderregeln für bestimmte Nicht-EU Länder: === 375 - 376 -Für Fahrten nach Großbritannien und Nordirland gelten abweichende Regelungen: 377 - 378 -((( 379 -* Nach einem Grenzübertritt mit unbeladenem Fahrzeug ist keine Kabotagefahrt zulässig. 380 -* Nach Grenzübertritt mit beladenem Fahrzeug:((( 381 -* ... sind maximal 2 Kabotagefahrten zulässig (statt 3 Fahrten) 382 -* ... muss die Kabotage innerhalb von 7 Tagen nach Grenzübertritt abgeschlossen sein (statt 7 Tage ab Entladung der grenzüberschreitenden Beförderung) 383 -))) 384 -))) 385 - 386 -Weiterhin abweichende Regelungen gelten für die Schweiz: 387 - 388 -((( 389 -* Ein EU Unternehmen darf in der Schweiz keine Kabotagebeförderungen durchführen. 390 -* Schweizer Firmen dürfen innerhalb eines EU Landes keine Kabotagebeförderungen durchführen. 391 -))) 392 - 393 393 == Listenansicht == 394 394 395 395 Im ersten Schritt werden die beiden Kacheln geladen, um zu ermitteln, wie viele Fahrten im Ausland generell stattgefunden haben und bei wie vielen davon es zu Problemen im Sinne der Kabotage Regelung gekommen sein könnte! Dabei ist wiederum zu beachten, dass die Beförderung laut Tacho-Daten nicht den tatsächlichen Beförderungen entsprechen muss. ... ... @@ -429,7 +429,7 @@ 429 429 430 430 |=Einstellung|=Bedeutung 431 431 |Arbeitszeitvorgaben|Zusätzlich zu den Lenk- und Ruhezeiten kann hier auch die Kontrolle der Arbeitszeiten (de)aktiviert werden 432 -|Pausenberechnung|Je nach Vertragsstand, unterscheidet sich die Wertung von Pausen <15 Minuten. Für Fahrpersonal gelten diese Zeiten laut Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit. Ist die Person aber laut Arbeitsvertrag nicht als Fahrer beschäftigt, so sind diese kurzen unterbrechungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit zu werten.406 +|Pausenberechnung|Je nach Vertragsstand, unterscheidet sich die Wertung von Pausen < 15 Minuten. Für Fahrpersonal gelten diese Zeiten laut Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit. Ist die Person aber laut Arbeitsvertrag nicht als Fahrer beschäftigt, so sind diese kurzen unterbrechungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit zu werten. 433 433 |Standard Drucksprache|Unabhängig von der eingestellten Portalsprache lassen sich die Verstoßprotokolle in vielen weiteren Sprachen ausdrucken. So ist gewährleistet, dass die Fahrer auch verstehen, was Ihnen im Protokoll vorgeworfen wird. 434 434 |Belehrungsprotokoll Zusatz|Das Belehrungsprotokoll kann hier in der Ausgabe anpassen((( 435 435 * Für die zu erstellenden Belehrungsprotokolle lässt sich eine eigene Fußnote hinzufügen ... ... @@ -508,3 +508,4 @@ 508 508 |[[image:all_drivers.png]]|Wechsel aus der Detailansicht eines Fahrers im Modul //andere Tätigkeiten// oder //Verstöße// zurück zur Liste aller Fahrer. 509 509 |[[image:print.png]]|PDF Dokument mit Belehrungen zu erkannten Verstößen drucken. 510 510 |[[image:file_upload.png]]|Dialog zum hochladen einer oder mehrerer Dateien öffnen 485 +

