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Allgemeines

Die Doppelwochenauswertung dient zur schnellen Übersicht der Tages- und Wochen Lenk- und Ruhezeiten. Die Anzeige basiert auf den Daten des Digitacho, welche live mit den Positionsdaten übermittelt werden. Damit wird eine Auswertung bis zur aktuell gefahrenen Minute möglich. Die Korrektheit der Daten kann jedoch allein aufgrund möglicher Funklöcher nicht garantiert werden.

...

Neben der reinen Anzeige der ermittelten Daten werden auch Informationen zu diversen festgestellten Verstößen eingeblendet. Welche Regeln genau beachtet werden, ist im nächsten Punkt im einzelnen ausgeführt.

Überwachte Regelungen der Doppelwochenberechnung

Einzelzeiten:

  • Rundung der Zeitdaten auf volle Minuten nach Vorgabe durch EU-Verordnung 1266/2009 vom 16.12.2009. Diese Verordnung ist in Deutschland mit dem 01.10.2011 in Kraft getreten.

    Tagesdaten:

  • Maximal 4,5 Stunden Lenkzeit am Stück mit einer Pause á 45 Minuten oder 2 Pausen von zuerst mindestens 15 Minuten und danach mindestens 30 Minuten Dauer.
  • Maximal 9 Stunden Tageslenkzeit zwischen 2 ausreichenden Ruhezeiten.
    • Diese Lenkzeit darf 2-mal innerhalb einer Arbeitswoche auf 10 Stunden verlängert werden.
  • Mindestens 11 Stunden Tagesruhezeit nach einem Arbeitstag.
    • Diese Tagesruhezeit kann auch auf 2 Blöcke von zunächst mindestens 3 Stunden und danach mindestens 9 Stunden aufgeteilt werden.
    • Die Tagesruhezeit darf 3-mal innerhalb einer Arbeitswoche auf mindestens 9 Stunden reduziert werden.
    • Die Tagesruhezeit muss innerhalb von 24 Stunden nach Ende der vorangegangenen Ruhezeit genommen worden sein.

      Wochendaten:

  • Zwischen 2 Wochenruhezeiten sind bis zu 6 Arbeitstage zulässig
  • Die höchstzulässige Wochenlenkzeit beträgt 56 Stunden.
  • Die höchstzulässige Lenkzeit zweier aufeinanderfolgender Wochen beträgt 90 Stunden.
  • Die reguläre Wochenruhezeit zum Ende einer Arbeitswoche beträgt mindestens 45 Stunden ohne Unterbrechung.
    • Statt der regulären Wochenruhezeit kann auch eine verkürzte Wochenruhezeit genommen werden. Diese beträgt mindestens 24 Stunden ohne Unterbrechung.
    • Es ist nicht möglich in 2 aufeinanderfolgenden Wochen eine verkürzte Wochenruhezeit zu nehmen.
    • Die Verkürzung zur regulären Wochenruhezeit muss bis zum Ende der 3. Woche nach der verkürzten Woche ausgeglichen werden.
    • Der Ausgleich der Verkürzung erfolgt durch anhängen an eine Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden.

Nicht beachtet werden abweichende Lenk- und Ruhezeiten durch:

  • Mehrfahrerbetrieb
  • Fähr- und Zugfahrten
  • Personenbeförderung im Umkreis von 50km
  • Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr
  • Notstandsregelungen
  • Anderweitige Ausnahmeregelungen für bestimmte Fahrzeuge