Änderungen von Dokument Digitacho Download/Archiv
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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Dokument-Autor
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -XWiki. yf-dominic1 +XWiki.YellowFox_RD - Inhalt
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... ... @@ -170,12 +170,12 @@ 170 170 Achtung: Hierbei können zusätzliche Kosten entstehen! 171 171 ))) 172 172 Die hinzuzufügenden Dateien müssen die Endung //.ddd// aufweisen. Der Dateiname hat dabei folgenden Aufbau: 173 -|Fahrer:|C_ <Jahr><Monat><Tag>_<Stunde><Minute>_<Slot im Tacho>_<Fahrerschlüssel>.ddd174 -|Fahrzeug:|M_ <Jahr><Monat><Tag>_<Stunde><Minute>_<Fahrzeug Kennzeichen>_<Fahrgestellnummer>.ddd173 +|Fahrer:|C_<Jahr><Monat><Tag>_<Stunde><Minute>_<Slot im Tacho>_<Fahrerschlüssel>.ddd 174 +|Fahrzeug:|M_<Jahr><Monat><Tag>_<Stunde><Minute>_<Fahrzeug Kennzeichen>_<Fahrgestellnummer>.ddd 175 175 176 176 Um eine Datei zum Archiv hinzuzufügen, kann entweder der Upload Button ([[image:file_upload.png]]) gedrückt werden um dann im Dialog die betreffenden Dateien zu markieren oder die Dateien können einfach mit der Maus auf die Tabelle gezogen werden. In beiden Fällen beginnt direkt danach der Upload. Hierbei dürfen in einem Durchgang bis zu 200 Dateien hinzugefügt werden. Jede einzelne Datei wird direkt beim Upload geprüft, ob die enthaltenen Daten gültig sind. Nach dem Start wird an der Linken Seite oberhalb der Quicklinks der akuelle Fortschritt angezeigt. Ein Klick auf diese Fortschrittsanzeige öffnet eine Detailansicht, in der sich der aktuelle Status jeder einzelnen Datei prüfen lässt. 177 177 Eine erfolgreich hochgeladene Datei verbleibt nach Fertigstellung noch 10 Minuten in dieser Liste. Fehlgeschlagene Uploads werden noch 30 Minuten lang angezeigt. 178 -Sobald ein Upload einmal gestartet wurde ist es möglich im Portal normal weiter zu arbeiten. Der Upload läuft dann im Hintergrund einfach weiter. Wird die Seite allerdings mit <F5> neu geladen, werden auch alle offenen Uploads abgebrochen!178 +Sobald ein Upload einmal gestartet wurde ist es möglich im Portal normal weiter zu arbeiten. Der Upload läuft dann im Hintergrund einfach weiter. Wird die Seite allerdings mit <F5> neu geladen, werden auch alle offenen Uploads abgebrochen! 179 179 Je nach Resultat der Dateiprüfung wird die Datei unterschiedlich gekennzeichnet. 180 180 |Die Datei ist Vollständig und die Signaturen sind korrekt|Die Datei ist vollumfänglich im Portal nutzbar 181 181 |Es fehlen einzelne optionale Datenbereiche wie das Datum des letzten Downloads oder Führerscheininformationen|Die Datei wird orange gekennzeichnet, aber trotzdem regulär ausgewertet ... ... @@ -234,22 +234,23 @@ 234 234 Damit eine Fahrt als Kabotagefahrt gewertet wird muss folgende Buchungsreihenfolge vorliegen: 235 235 ((( 236 236 * Grenzübertritt in das Land 237 -* optional: Entladung (=grenzüberschreitende Beförderung) 238 238 * Beladung (oder kombinierte Be- und Entladung) 239 239 * Entladung (oder kombinierte Be- und Entladung) 240 240 ))) 241 241 Dann werden folgende Regelungen auf Basis der vorhandenen Tacho-Buchungen geprüft: 242 242 ((( 243 -* Grenzübertritt mit einem leeren Fahrzeug:((( 244 -* Es ist maximal eine Kabotagebeförderung in dem Land zulässig. 245 -* Die Kabotage muss innerhalb von 3 Tagen nach Grenzübertritt abgeschlossen sein. (Zeitpunkt der letzten Entladung in dem Land) 242 +* Der Beginn einer Kabotagefahrt muss bis zum 3. Tag nach Grenzübertritt erfolgen.((( 243 +* Beginn ist die erste gebuchte Beladung (oder Be- und Entladung) im betreffenden Land. 246 246 ))) 247 247 248 -* Grenzübertritt mit beladenem Fahrzeug((( 249 -* In dem Land sind bis zu 3 Kabotagebeförderungen zulässig. 250 -* Die Kabotagefahrten müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der grenzüberschreitenden Beförderung erfolgen. 246 +* Kabotagefahrten sind nur bis zum 7. Tag nach Grenzübertritt zulässig.((( 247 +* Ende ist die letzte gebuchte Entladung (oder Be- und Entladung) im betreffenden Land 251 251 ))) 252 252 250 +* Maximal 3 Kabotagen im Land((( 251 +* Die Anzahl entspricht der Anzahl an Entladungen nachdem das Fahrzeug in dem Land nach der 1. Beladung! (Entladungen vor der 1. Beladung werden nicht als Kabotage gewertet) 252 +))) 253 + 253 253 * Überwachung der Abkühlphase von 4 Tagen((( 254 254 * Voraussetzung: In einem anderen Land wurde eine Kabotagefahrt durchgeführt und das Land wurde danach verlassen. Dann darf die nächste Kabotagefahrt erst nach einer Frist von 4 Tagen begonnen werden. 255 255 * Maßgeblich ist also die Zeitspanne zwischen der letzten Entladung beim 1. Aufenthalt im Ausland und der ersten Beladung beim 2. Aufenthalt im selben Land. ... ... @@ -283,20 +283,6 @@ 283 283 |07.12. 08:00|Entladung| 284 284 285 285 //Komplexes Beispiel mit anderen, nicht zu wertenden, Fahrten// 286 -=== Sonderregeln für bestimmte Nicht-EU Länder: === 287 -Für Fahrten nach Großbritannien und Nordirland gelten abweichende Regelungen: 288 -((( 289 -* Nach einem Grenzübertritt mit unbeladenem Fahrzeug ist keine Kabotagefahrt zulässig. 290 -* Nach Grenzübertritt mit beladenem Fahrzeug:((( 291 -* ... sind maximal 2 Kabotagefahrten zulässig (statt 3 Fahrten) 292 -* ... muss die Kabotage innerhalb von 7 Tagen nach Grenzübertritt abgeschlossen sein (statt 7 Tage ab Entladung der grenzüberschreitenden Beförderung) 293 -))) 294 -))) 295 -Weiterhin abweichende Regelungen gelten für die Schweiz: 296 -((( 297 -* Ein EU Unternehmen darf in der Schweiz keine Kabotagebeförderungen durchführen. 298 -* Schweizer Firmen dürfen innerhalb eines EU Landes keine Kabotagebeförderungen durchführen. 299 -))) 300 300 == Listenansicht == 301 301 Im ersten Schritt werden die beiden Kacheln geladen, um zu ermitteln, wie viele Fahrten im Ausland generell stattgefunden haben und bei wie vielen davon es zu Problemen im Sinne der Kabotage Regelung gekommen sein könnte! Dabei ist wiederum zu beachten, dass die Beförderung laut Tacho-Daten nicht den tatsächlichen Beförderungen entsprechen muss. 302 302 Die Liste enthält dann gruppiert nach Fahrzeug die Liste an Fahrten im Ausland. Da Aufenthalte im Inland nicht angezeigt werden, können zwischen den einzelnen Fahrten Lücken entstehen. Kommt es laut Tacho-Daten zu einem möglichen Verstoß gegen die Kabotage Bestimmungen, wird die entsprechende Warnung zur Fahrt angezeigt. ... ... @@ -320,7 +320,7 @@ 320 320 Für die Ermittlung der Verstöße und das zu erstellende Belehrungsprotokoll sind hier diverse Einstellungen möglich. Die Bedeutung der Einstellungen ist hier noch einmal jeweils hinter der Einstellung erklärt. 321 321 |=Einstellung|=Bedeutung 322 322 |Arbeitszeitvorgaben|Zusätzlich zu den Lenk- und Ruhezeiten kann hier auch die Kontrolle der Arbeitszeiten (de)aktiviert werden 323 -|Pausenberechnung|Je nach Vertragsstand, unterscheidet sich die Wertung von Pausen <15 Minuten. Für Fahrpersonal gelten diese Zeiten laut Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit. Ist die Person aber laut Arbeitsvertrag nicht als Fahrer beschäftigt, so sind diese kurzen unterbrechungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit zu werten.310 +|Pausenberechnung|Je nach Vertragsstand, unterscheidet sich die Wertung von Pausen < 15 Minuten. Für Fahrpersonal gelten diese Zeiten laut Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit. Ist die Person aber laut Arbeitsvertrag nicht als Fahrer beschäftigt, so sind diese kurzen unterbrechungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit zu werten. 324 324 |Standard Drucksprache|Unabhängig von der eingestellten Portalsprache lassen sich die Verstoßprotokolle in vielen weiteren Sprachen ausdrucken. So ist gewährleistet, dass die Fahrer auch verstehen, was Ihnen im Protokoll vorgeworfen wird. 325 325 |Belehrungsprotokoll Zusatz|Das Belehrungsprotokoll kann hier in der Ausgabe anpassen 326 326 ((( ... ... @@ -392,3 +392,4 @@ 392 392 |[[image:all_drivers.png]]|Wechsel aus der Detailansicht eines Fahrers im Modul //andere Tätigkeiten// oder //Verstöße// zurück zur Liste aller Fahrer. 393 393 |[[image:print.png]]|PDF Dokument mit Belehrungen zu erkannten Verstößen drucken. 394 394 |[[image:file_upload.png]]|Dialog zum hochladen einer oder mehrerer Dateien öffnen 382 +