Änderungen von Dokument Digitacho Download/Archiv
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Zusammenfassung
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Seiteneigenschaften (2 geändert, 0 hinzugefügt, 0 gelöscht)
Details
- Seiteneigenschaften
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- Dokument-Autor
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -XWiki. yf-dominic1 +XWiki.YellowFox_RD - Inhalt
-
... ... @@ -26,7 +26,6 @@ 26 26 * der korrekte Filter ist dann "Datum des Downloads" 27 27 * wir liefern alle Dateien, welche im betreffenden Zeitpunkt vom Tacho ausgelesen wurden 28 28 ))) 29 - 30 30 1. Wir wollen die Aktivitäten vom 01.01. bis 31.03.((( 31 31 * der korrekte Filter ist dann "Auswertungszeitraum" 32 32 * die Liste enthält dann nur die jeweils notwendigen Dateien, um den Zeitraum abzudecken und kürzt Überschneidungen soweit möglich ... ... @@ -233,7 +233,7 @@ 233 233 234 234 Um eine Datei zum Archiv hinzuzufügen, kann entweder der Upload Button ([[image:file_upload.png]]) gedrückt werden um dann im Dialog die betreffenden Dateien zu markieren oder die Dateien können einfach mit der Maus auf die Tabelle gezogen werden. In beiden Fällen beginnt direkt danach der Upload. Hierbei dürfen in einem Durchgang bis zu 200 Dateien hinzugefügt werden. Jede einzelne Datei wird direkt beim Upload geprüft, ob die enthaltenen Daten gültig sind. Nach dem Start wird an der Linken Seite oberhalb der Quicklinks der akuelle Fortschritt angezeigt. Ein Klick auf diese Fortschrittsanzeige öffnet eine Detailansicht, in der sich der aktuelle Status jeder einzelnen Datei prüfen lässt. 235 235 Eine erfolgreich hochgeladene Datei verbleibt nach Fertigstellung noch 10 Minuten in dieser Liste. Fehlgeschlagene Uploads werden noch 30 Minuten lang angezeigt. 236 -Sobald ein Upload einmal gestartet wurde ist es möglich im Portal normal weiter zu arbeiten. Der Upload läuft dann im Hintergrund einfach weiter. Wird die Seite allerdings mit <F5> neu geladen, werden auch alle offenen Uploads abgebrochen!235 +Sobald ein Upload einmal gestartet wurde ist es möglich im Portal normal weiter zu arbeiten. Der Upload läuft dann im Hintergrund einfach weiter. Wird die Seite allerdings mit <F5> neu geladen, werden auch alle offenen Uploads abgebrochen! 237 237 Je nach Resultat der Dateiprüfung wird die Datei unterschiedlich gekennzeichnet. 238 238 239 239 |Die Datei ist Vollständig und die Signaturen sind korrekt|Die Datei ist vollumfänglich im Portal nutzbar ... ... @@ -309,6 +309,7 @@ 309 309 310 310 ((( 311 311 * Grenzübertritt in das Land 311 +* optional: Entladung (=grenzüberschreitende Beförderung) 312 312 * Beladung (oder kombinierte Be- und Entladung) 313 313 * Entladung (oder kombinierte Be- und Entladung) 314 314 ))) ... ... @@ -316,18 +316,16 @@ 316 316 Dann werden folgende Regelungen auf Basis der vorhandenen Tacho-Buchungen geprüft: 317 317 318 318 ((( 319 -* Der Beginn einer Kabotagefahrt muss bis zum 3. Tag nach Grenzübertritt erfolgen.((( 320 -* Beginn ist die erste gebuchte Beladung (oder Be- und Entladung) im betreffenden Land. 319 +* Grenzübertritt mit einem leeren Fahrzeug:((( 320 +* Es ist maximal eine Kabotagebeförderung in dem Land zulässig. 321 +* Die Kabotage muss innerhalb von 3 Tagen nach Grenzübertritt abgeschlossen sein. (Zeitpunkt der letzten Entladung in dem Land) 321 321 ))) 322 322 323 -* Kabotagefahrten sind nur bis zum 7. Tag nach Grenzübertritt zulässig.((( 324 -* Ende ist die letzte gebuchte Entladung (oder Be- und Entladung) im betreffenden Land 324 +* Grenzübertritt mit beladenem Fahrzeug((( 325 +* In dem Land sind bis zu 3 Kabotagebeförderungen zulässig. 326 +* Die Kabotagefahrten müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der grenzüberschreitenden Beförderung erfolgen. 325 325 ))) 326 326 327 -* Maximal 3 Kabotagen im Land((( 328 -* Die Anzahl entspricht der Anzahl an Entladungen nachdem das Fahrzeug in dem Land nach der 1. Beladung! (Entladungen vor der 1. Beladung werden nicht als Kabotage gewertet) 329 -))) 330 - 331 331 * Überwachung der Abkühlphase von 4 Tagen((( 332 332 * Voraussetzung: In einem anderen Land wurde eine Kabotagefahrt durchgeführt und das Land wurde danach verlassen. Dann darf die nächste Kabotagefahrt erst nach einer Frist von 4 Tagen begonnen werden. 333 333 * Maßgeblich ist also die Zeitspanne zwischen der letzten Entladung beim 1. Aufenthalt im Ausland und der ersten Beladung beim 2. Aufenthalt im selben Land. ... ... @@ -335,29 +335,29 @@ 335 335 ))) 336 336 ))) 337 337 338 -|01.12. 10:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich 336 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)01.12. 10:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich 339 339 |02.12. 08:00|Beladung 340 -|02.12. 18:00|Entladung 341 -|05.12. 14:00|Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland 342 -|06.12. 08:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich 343 -|06.12. 17:00|Beladung 338 +|(% style="background-color:#fffae6" %)02.12. 18:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Entladung 339 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)05.12. 14:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland 340 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)06.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich 341 +|(% style="background-color:#fffae6" %)06.12. 17:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Beladung 344 344 |07.12. 08:00|Entladung 345 345 346 346 //Minimalbeispiel, bei dem die Frist nicht eingehalten wurde.// 347 347 // // 348 348 349 -|01.12. 10:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich| 347 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)01.12. 10:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich|(% style="background-color:#e3fcef" %) 350 350 |02.12. 08:00|Beladung| 351 -|02.12. 18:00|Entladung| 352 -|03.12. 08:00|Grenzübertritt von Österreich nach Italien|Keine Kabotage, da erst eine Ent- dann eine Beladung 349 +|(% style="background-color:#fffae6" %)02.12. 18:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Entladung|(% style="background-color:#fffae6" %) 350 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)03.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Italien|(% rowspan="3" %)Keine Kabotage, da erst eine Ent- dann eine Beladung 353 353 |03.12. 10:00|Entladung 354 354 |03.12. 16:00|Beladung 355 -|04.12. 09:00|Grenzübertritt von Italien nach Österreich|Keine Kabotage, da keine Beladung 353 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)04.12. 09:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Italien nach Österreich|(% rowspan="3" %)Keine Kabotage, da keine Beladung 356 356 |04.12. 15:00|Entladung 357 357 |05.12. 10:00|Entladung 358 -|05.12. 14:00|Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland| 359 -|06.12. 08:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich| 360 -|06.12. 17:00|Beladung|Warnung, da: 356 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)05.12. 14:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland|(% style="background-color:#e3fcef" %) 357 +|(% style="background-color:#e3fcef" %)06.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich|(% style="background-color:#e3fcef" %) 358 +|(% style="background-color:#fffae6" %)06.12. 17:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Beladung|(% style="background-color:#fffae6" %)Warnung, da: 361 361 a) Mit der Entladung eine Kabotagefahrt 362 362 b) Zeitraum von der letzten Entladung bis zu dieser Beladung kleiner 4 Tage 363 363 |07.12. 08:00|Entladung| ... ... @@ -364,6 +364,25 @@ 364 364 365 365 //Komplexes Beispiel mit anderen, nicht zu wertenden, Fahrten// 366 366 365 +=== Sonderregeln für bestimmte Nicht-EU Länder: === 366 + 367 +Für Fahrten nach Großbritannien und Nordirland gelten abweichende Regelungen: 368 + 369 +((( 370 +* Nach einem Grenzübertritt mit unbeladenem Fahrzeug ist keine Kabotagefahrt zulässig. 371 +* Nach Grenzübertritt mit beladenem Fahrzeug:((( 372 +* ... sind maximal 2 Kabotagefahrten zulässig (statt 3 Fahrten) 373 +* ... muss die Kabotage innerhalb von 7 Tagen nach Grenzübertritt abgeschlossen sein (statt 7 Tage ab Entladung der grenzüberschreitenden Beförderung) 374 +))) 375 +))) 376 + 377 +Weiterhin abweichende Regelungen gelten für die Schweiz: 378 + 379 +((( 380 +* Ein EU Unternehmen darf in der Schweiz keine Kabotagebeförderungen durchführen. 381 +* Schweizer Firmen dürfen innerhalb eines EU Landes keine Kabotagebeförderungen durchführen. 382 +))) 383 + 367 367 == Listenansicht == 368 368 369 369 Im ersten Schritt werden die beiden Kacheln geladen, um zu ermitteln, wie viele Fahrten im Ausland generell stattgefunden haben und bei wie vielen davon es zu Problemen im Sinne der Kabotage Regelung gekommen sein könnte! Dabei ist wiederum zu beachten, dass die Beförderung laut Tacho-Daten nicht den tatsächlichen Beförderungen entsprechen muss. ... ... @@ -403,7 +403,7 @@ 403 403 404 404 |=Einstellung|=Bedeutung 405 405 |Arbeitszeitvorgaben|Zusätzlich zu den Lenk- und Ruhezeiten kann hier auch die Kontrolle der Arbeitszeiten (de)aktiviert werden 406 -|Pausenberechnung|Je nach Vertragsstand, unterscheidet sich die Wertung von Pausen <15 Minuten. Für Fahrpersonal gelten diese Zeiten laut Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit. Ist die Person aber laut Arbeitsvertrag nicht als Fahrer beschäftigt, so sind diese kurzen unterbrechungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit zu werten.423 +|Pausenberechnung|Je nach Vertragsstand, unterscheidet sich die Wertung von Pausen < 15 Minuten. Für Fahrpersonal gelten diese Zeiten laut Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit. Ist die Person aber laut Arbeitsvertrag nicht als Fahrer beschäftigt, so sind diese kurzen unterbrechungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit zu werten. 407 407 |Standard Drucksprache|Unabhängig von der eingestellten Portalsprache lassen sich die Verstoßprotokolle in vielen weiteren Sprachen ausdrucken. So ist gewährleistet, dass die Fahrer auch verstehen, was Ihnen im Protokoll vorgeworfen wird. 408 408 |Belehrungsprotokoll Zusatz|Das Belehrungsprotokoll kann hier in der Ausgabe anpassen((( 409 409 * Für die zu erstellenden Belehrungsprotokolle lässt sich eine eigene Fußnote hinzufügen ... ... @@ -482,4 +482,3 @@ 482 482 |[[image:all_drivers.png]]|Wechsel aus der Detailansicht eines Fahrers im Modul //andere Tätigkeiten// oder //Verstöße// zurück zur Liste aller Fahrer. 483 483 |[[image:print.png]]|PDF Dokument mit Belehrungen zu erkannten Verstößen drucken. 484 484 |[[image:file_upload.png]]|Dialog zum hochladen einer oder mehrerer Dateien öffnen 485 -