Änderungen von Dokument Digitacho Download/Archiv

Zuletzt geändert von YellowFox_RD am 2025/03/05 11:07

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bearbeitet von YellowFox_RD
am 2025/03/05 11:07
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am 2025/01/20 11:21
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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
... ... @@ -26,6 +26,7 @@
26 26  * der korrekte Filter ist dann "Datum des Downloads"
27 27  * wir liefern alle Dateien, welche im betreffenden Zeitpunkt vom Tacho ausgelesen wurden
28 28  )))
29 +
29 29  1. Wir wollen die Aktivitäten vom 01.01. bis 31.03.(((
30 30  * der korrekte Filter ist dann "Auswertungszeitraum"
31 31  * die Liste enthält dann nur die jeweils notwendigen Dateien, um den Zeitraum abzudecken und kürzt Überschneidungen soweit möglich
... ... @@ -232,7 +232,7 @@
232 232  
233 233  Um eine Datei zum Archiv hinzuzufügen, kann entweder der Upload Button ([[image:file_upload.png]]) gedrückt werden um dann im Dialog die betreffenden Dateien zu markieren oder die Dateien können einfach mit der Maus auf die Tabelle gezogen werden. In beiden Fällen beginnt direkt danach der Upload. Hierbei dürfen in einem Durchgang bis zu 200 Dateien hinzugefügt werden. Jede einzelne Datei wird direkt beim Upload geprüft, ob die enthaltenen Daten gültig sind. Nach dem Start wird an der Linken Seite oberhalb der Quicklinks der akuelle Fortschritt angezeigt. Ein Klick auf diese Fortschrittsanzeige öffnet eine Detailansicht, in der sich der aktuelle Status jeder einzelnen Datei prüfen lässt.
234 234  Eine erfolgreich hochgeladene Datei verbleibt nach Fertigstellung noch 10 Minuten in dieser Liste. Fehlgeschlagene Uploads werden noch 30 Minuten lang angezeigt.
235 -Sobald ein Upload einmal gestartet wurde ist es möglich im Portal normal weiter zu arbeiten. Der Upload läuft dann im Hintergrund einfach weiter. Wird die Seite allerdings mit <F5> neu geladen, werden auch alle offenen Uploads abgebrochen! 
236 +Sobald ein Upload einmal gestartet wurde ist es möglich im Portal normal weiter zu arbeiten. Der Upload läuft dann im Hintergrund einfach weiter. Wird die Seite allerdings mit <F5> neu geladen, werden auch alle offenen Uploads abgebrochen! 
236 236  Je nach Resultat der Dateiprüfung wird die Datei unterschiedlich gekennzeichnet.
237 237  
238 238  |Die Datei ist Vollständig und die Signaturen sind korrekt|Die Datei ist vollumfänglich im Portal nutzbar
... ... @@ -308,7 +308,6 @@
308 308  
309 309  (((
310 310  * Grenzübertritt in das Land
311 -* optional: Entladung (=grenzüberschreitende Beförderung)
312 312  * Beladung (oder kombinierte Be- und Entladung)
313 313  * Entladung (oder kombinierte Be- und Entladung)
314 314  )))
... ... @@ -316,16 +316,18 @@
316 316  Dann werden folgende Regelungen auf Basis der vorhandenen Tacho-Buchungen geprüft:
317 317  
318 318  (((
319 -* Grenzübertritt mit einem leeren Fahrzeug:(((
320 -* Es ist maximal eine Kabotagebeförderung in dem Land zulässig.
321 -* Die Kabotage muss innerhalb von 3 Tagen nach Grenzübertritt abgeschlossen sein. (Zeitpunkt der letzten Entladung in dem Land)
319 +* Der Beginn einer Kabotagefahrt muss bis zum 3. Tag nach Grenzübertritt erfolgen.(((
320 +* Beginn ist die erste gebuchte Beladung (oder Be- und Entladung) im betreffenden Land.
322 322  )))
323 323  
324 -* Grenzübertritt mit beladenem Fahrzeug(((
325 -* In dem Land sind bis zu 3 Kabotagebeförderungen zulässig.
326 -* Die Kabotagefahrten müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der grenzüberschreitenden Beförderung erfolgen.
323 +* Kabotagefahrten sind nur bis zum 7. Tag nach Grenzübertritt zulässig.(((
324 +* Ende ist die letzte gebuchte Entladung (oder Be- und Entladung) im betreffenden Land
327 327  )))
328 328  
327 +* Maximal 3 Kabotagen im Land(((
328 +* Die Anzahl entspricht der Anzahl an Entladungen nachdem das Fahrzeug in dem Land nach der 1. Beladung! (Entladungen vor der 1. Beladung werden nicht als Kabotage gewertet)
329 +)))
330 +
329 329  * Überwachung der Abkühlphase von 4 Tagen(((
330 330  * Voraussetzung: In einem anderen Land wurde eine Kabotagefahrt durchgeführt und das Land wurde danach verlassen. Dann darf die nächste Kabotagefahrt erst nach einer Frist von 4 Tagen begonnen werden.
331 331  * Maßgeblich ist also die Zeitspanne zwischen der letzten Entladung beim 1. Aufenthalt im Ausland und der ersten Beladung beim 2. Aufenthalt im selben Land.
... ... @@ -333,29 +333,29 @@
333 333  )))
334 334  )))
335 335  
336 -|(% style="background-color:#e3fcef" %)01.12. 10:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich
338 +|01.12. 10:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich
337 337  |02.12. 08:00|Beladung
338 -|(% style="background-color:#fffae6" %)02.12. 18:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Entladung
339 -|(% style="background-color:#e3fcef" %)05.12. 14:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland
340 -|(% style="background-color:#e3fcef" %)06.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich
341 -|(% style="background-color:#fffae6" %)06.12. 17:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Beladung
340 +|02.12. 18:00|Entladung
341 +|05.12. 14:00|Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland
342 +|06.12. 08:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich
343 +|06.12. 17:00|Beladung
342 342  |07.12. 08:00|Entladung
343 343  
344 344  //Minimalbeispiel, bei dem die Frist nicht eingehalten wurde.//
345 345  // //
346 346  
347 -|(% style="background-color:#e3fcef" %)01.12. 10:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich|(% style="background-color:#e3fcef" %)
349 +|01.12. 10:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich|
348 348  |02.12. 08:00|Beladung|
349 -|(% style="background-color:#fffae6" %)02.12. 18:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Entladung|(% style="background-color:#fffae6" %)
350 -|(% style="background-color:#e3fcef" %)03.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Italien|(% rowspan="3" %)Keine Kabotage, da erst eine Ent- dann eine Beladung
351 +|02.12. 18:00|Entladung|
352 +|03.12. 08:00|Grenzübertritt von Österreich nach Italien|Keine Kabotage, da erst eine Ent- dann eine Beladung
351 351  |03.12. 10:00|Entladung
352 352  |03.12. 16:00|Beladung
353 -|(% style="background-color:#e3fcef" %)04.12. 09:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Italien nach Österreich|(% rowspan="3" %)Keine Kabotage, da keine Beladung
355 +|04.12. 09:00|Grenzübertritt von Italien nach Österreich|Keine Kabotage, da keine Beladung
354 354  |04.12. 15:00|Entladung
355 355  |05.12. 10:00|Entladung
356 -|(% style="background-color:#e3fcef" %)05.12. 14:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland|(% style="background-color:#e3fcef" %)
357 -|(% style="background-color:#e3fcef" %)06.12. 08:00|(% style="background-color:#e3fcef" %)Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich|(% style="background-color:#e3fcef" %)
358 -|(% style="background-color:#fffae6" %)06.12. 17:00|(% style="background-color:#fffae6" %)Beladung|(% style="background-color:#fffae6" %)Warnung, da:
358 +|05.12. 14:00|Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland|
359 +|06.12. 08:00|Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich|
360 +|06.12. 17:00|Beladung|Warnung, da:
359 359  a)      Mit der Entladung eine Kabotagefahrt
360 360  b)      Zeitraum von der letzten Entladung bis zu dieser Beladung kleiner 4 Tage
361 361  |07.12. 08:00|Entladung|
... ... @@ -362,25 +362,6 @@
362 362  
363 363  //Komplexes Beispiel mit anderen, nicht zu wertenden, Fahrten//
364 364  
365 -=== Sonderregeln für bestimmte Nicht-EU Länder: ===
366 -
367 -Für Fahrten nach Großbritannien und Nordirland gelten abweichende Regelungen:
368 -
369 -(((
370 -* Nach einem Grenzübertritt mit unbeladenem Fahrzeug ist keine Kabotagefahrt zulässig.
371 -* Nach Grenzübertritt mit beladenem Fahrzeug:(((
372 -* ... sind maximal 2 Kabotagefahrten zulässig (statt 3 Fahrten)
373 -* ... muss die Kabotage innerhalb von 7 Tagen nach Grenzübertritt abgeschlossen sein (statt 7 Tage ab Entladung der grenzüberschreitenden Beförderung)
374 -)))
375 -)))
376 -
377 -Weiterhin abweichende Regelungen gelten für die Schweiz:
378 -
379 -(((
380 -* Ein EU Unternehmen darf in der Schweiz keine Kabotagebeförderungen durchführen.
381 -* Schweizer Firmen dürfen innerhalb eines EU Landes keine Kabotagebeförderungen durchführen.
382 -)))
383 -
384 384  == Listenansicht ==
385 385  
386 386  Im ersten Schritt werden die beiden Kacheln geladen, um zu ermitteln, wie viele Fahrten im Ausland generell stattgefunden haben und bei wie vielen davon es zu Problemen im Sinne der Kabotage Regelung gekommen sein könnte! Dabei ist wiederum zu beachten, dass die Beförderung laut Tacho-Daten nicht den tatsächlichen Beförderungen entsprechen muss.
... ... @@ -420,7 +420,7 @@
420 420  
421 421  |=Einstellung|=Bedeutung
422 422  |Arbeitszeitvorgaben|Zusätzlich zu den Lenk- und Ruhezeiten kann hier auch die Kontrolle der Arbeitszeiten (de)aktiviert werden
423 -|Pausenberechnung|Je nach Vertragsstand, unterscheidet sich die Wertung von Pausen &lt; 15 Minuten. Für Fahrpersonal gelten diese Zeiten laut Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit. Ist die Person aber laut Arbeitsvertrag nicht als Fahrer beschäftigt, so sind diese kurzen unterbrechungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit zu werten.
406 +|Pausenberechnung|Je nach Vertragsstand, unterscheidet sich die Wertung von Pausen < 15 Minuten. Für Fahrpersonal gelten diese Zeiten laut Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit. Ist die Person aber laut Arbeitsvertrag nicht als Fahrer beschäftigt, so sind diese kurzen unterbrechungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit zu werten.
424 424  |Standard Drucksprache|Unabhängig von der eingestellten Portalsprache lassen sich die Verstoßprotokolle in vielen weiteren Sprachen ausdrucken. So ist gewährleistet, dass die Fahrer auch verstehen, was Ihnen im Protokoll vorgeworfen wird.
425 425  |Belehrungsprotokoll Zusatz|Das Belehrungsprotokoll kann hier in der Ausgabe anpassen(((
426 426  * Für die zu erstellenden Belehrungsprotokolle lässt sich eine eigene Fußnote hinzufügen
... ... @@ -499,3 +499,4 @@
499 499  |[[image:all_drivers.png]]|Wechsel aus der Detailansicht eines Fahrers im Modul //andere Tätigkeiten// oder //Verstöße// zurück zur Liste aller Fahrer.
500 500  |[[image:print.png]]|PDF Dokument mit Belehrungen zu erkannten Verstößen drucken.
501 501  |[[image:file_upload.png]]|Dialog zum hochladen einer oder mehrerer Dateien öffnen
485 +