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Mithilfe der Urlaubskonten können Sie den Jahresurlaub Ihres Personals einfach im Blick behalten.

Table of Contents


Zusammenfassung

Ein Urlaubskonto gibt an, wie viele Tage Urlaub Ihrem Personal pro Jahr zusteht. Dabei handelt es sich um einen individuellen Wert, welcher Ihrem Personal zunächst zugewiesen werden muss. Sobald Sie Ihrem Personal ein Konto zugewiesen haben, kann ab diesem Zeitpunkt das Urlaubskonto angezeigt werden. Anhand der eingetragenen Urlaubstage ist es möglich, den Resturlaub für das aktuelle Jahr auszuweisen.

Um den vollen Umfang der Urlaubskonten nutzen zu können, muss YellowTimeManager gebucht sein.


Funktionsüberblick

Funktionohne YellowTimeManagermit YellowTimeManager
Urlaubsansprüche verwalten(tick)(tick)
Manuelle Einträge anlegen(error)(tick)
Erholungsurlaub eintragen(error)(tick)
Urlaubskonto anzeigen(error)(tick)

Urlaubskonto zuweisen

Um ein Urlaubkonto einer Person zuzuweisen, müssen Sie zunächst die Personalverwaltung öffnen. In der Maske der Personal bearbeiten Funktion können Sie nun einen Urlaubsanspruch festlegen. Setzen Sie dazu zunächst die gewünschte Anzahl an Tagen und anschließend ein Datum, ab welchem der neue Anspruch gelten soll. Dieses Datum kann sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft liegen. Beachten Sie, dass erst ab dem erstmaligen Besitz und dem Eintreten des Gültigkeitsbeginns eines Urlaubsanspruches, eingetragene Urlaubstage beachtet werden und damit auch das Urlaubskonto berechnet werden kann. Sie können den Urlaubsanspruch beliebig oft ändern. Liegt bei Anlegen eines neuen Urlaubsanspruches bereits ein bekannter Anspruch vor, so wird der Gültigkeitsbereich des alten Anspruches entsprechend angepasst. Wenn Sie also beispielsweise festlegen, dass Ihr Personal ab heute einen neuen Anspruch erhalten soll, so wird der alte bis gestern gelten. Wenn Sie Ansprüche in die Vergangenheit datieren, so werden alle Einträge dieser Person die weiter in der Zukunft liegen entfernt. Die Historie des Urlaubsanspruches können Sie sich über das Historie der UrlaubskontenImage RemovedImage Added Symbol anzeigen lassen.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit mehreren Personen gleichzeitig einen Urlaubsanspruch zuzuweisen. Wählen Sie dazu per Haken die gewünschten Personen in der Personaltabelle aus. Anschließend können Sie über die Massenaktion  Urlaubsanspruch zuweisen diesen Personen einen identischen Anspruch zuweisen. Sie werden gegebenenfalls in der Anzeige darüber informiert, wenn Ihr neuer Anspruch in Konflikt zu bestehenden Ansprüchen steht. Diese Konflikte werden bei Speichern automatisch behoben.


Manuelle Einträge

Neben der Zuweisung eines jährlichen Anspruches haben Sie weiterhin die Möglichkeit, diesen mittels manueller Einträge zu bearbeiten. Wenn Sie Ihrem Personal einen zusätzlichen Tag Urlaub ausschließlich in diesem Jahr geben wollen, beispielsweise aufgrund einer Hochzeit oder eines Sterbefalls, so können Sie dies darüber tun. Ebenso können Sie auch Urlaubstage abziehen. Um einen manuellen Eintrag anzulegen, öffnen Sie zunächst das Urlaubskonto des jeweiligen Personals. Dieses ist über das Aktionsmenü der jeweiligen Person in der Personaltabelle erreichbar. Beachten Sie, dass Sie dieses nur für Personen anzeigen können, für welche Sie das Stammdatenrecht besitzen. Hier können Sie manuelle Einträge setzen oder auch wieder entfernen. Es werden nur Einträge für das laufende Jahr angezeigt. Neue Einträge gelten ebenfalls ausschließlich für dieses.


Sonderregelungen

Erstmalige Zuweisung

Die erstmalige Zuweisung eines Anspruches entspricht dem Antritt einer neuen Arbeitsstelle. Entsprechend ist der Jahresurlaub im ersten Jahr anteilig zu berechnen. Beginnt der Anspruch beispielsweise zum 01.04. des Jahres, so existiert für die Monate Januar bis März kein Urlaubsanspruch. Entsprechend ergibt sich der Urlaubsanspruch im ersten Jahr aus Anspruch * ( berechtigte Monate / 12 ).

Zuweisung mitten im Monat

Erfolgt eine Zuweisung zu einem späteren Zeitpunkt als dem ersten des Monats, so besitzt der erste Monat keinen Urlaubsanspruch. Dies hat nur Auswirkungen, wenn es sich hierbei auch generell um die erste Zuweisung für dieses Personal handelt.

Wiederholte Zuweisung

Wird einem Personal mehrfach im Jahr ein neuer Anspruch erteilt, so gilt ausschließlich der letzte Anspruch für alle anspruchsberechtigten Monate in diesem Jahr.


Urlaub eintragen

Urlaubstage werden über die Abwesenheitsverwaltung eingetragen. Um eine für das Urlaubskonto relevante Abwesenheit anzulegen, wählen Sie bei Erstellen dieser Abwesenheit die Option Erholungsurlaub aus. Der Abwesenheitsgrund selbst sagt nichts darüber aus, ob eine Abwesenheit als Urlaub gilt oder nicht. Jeder Grund kann als Erholungsurlaub deklariert werden. Dies kann auch nachträglich bei Bearbeiten der Abwesenheit festgelegt werden.

Haben Sie eine einzelne Person ausgewählt und angegeben, dass es sich bei der neuen Abwesenheit um einen Erholungsurlaub handeln soll, so wird Ihnen an dieser Stelle das aktuelle Urlaubskonto dieser Person angezeigt. So können Sie schnell und einfach feststellen, ob Ihr Personal überhaupt noch genügend Resturlaub besitzt.

Standardmäßig ist ein Urlaub, welcher an einem Feiertag stattfindet, nicht für das Urlaubskonto relevant. Sie können jedoch explizit festlegen, dass ein Feiertag ignoriert werden soll. Tritt beim Erstellen einer Abwesenheit ein Konflikt mit dem hinterlegten Feiertagsprofil der betroffenen Person auf, so wird Ihnen dieser angezeigt. Anschließend wählen Sie die Tage aus, welche ignoriert werden sollen. Analog haben Sie die Möglichkeit bestimmte Wochentage auszuschließen. So können Sie beispielsweise einen Urlaub über 2 Wochen anlegen und festlegen, dass dieser nicht am Wochenende gelten soll. Entsprechend werden diese Tage auch nicht vom Urlaubskonto Ihres Personals abgezogen.


Einstellungen

Urlaubsansprüche unterliegen gesetzlichen Vorgaben.

Laut Bundesurlaubsgesetz §7 verfällt der Resturlaub des laufenden Jahres grundsätzlich mit Jahreswechsel. Der Arbeitgeber kann jedoch selbst aus dringenden betrieblichen oder in Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen entscheiden oder es im Arbeitsvertrag festlegen, dass der Resturlaub ins Folgejahr zu übernehmen ist. Dieser Resturlaub ist anschließend bis zu einem gesetzten Stichtag, spätestens jedoch bis zum 31.03. zu nehmen. Diesen Stichtag können Sie in den Einstellungen der Personalverwaltung setzen. Standardmäßig ist der 31.03. gesetzt. 

Weiterhin können Sie festlegen, ob Sie Jahresansprüche runden möchten. Das Bundesurlaubsgesetz §5 sagt aus, dass Bruchteile von Urlaubstagen die als Jahresurlaub hinterlegt wurden und mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind. Dies hat keinen Einfluss auf etwaige Resturlaube oder hinterlegte anteilige Urlaubstage. Standardmäßig wird dieses Gesetz angewendet. Sie haben jedoch die Möglichkeit diese Funktion zu deaktivieren.

Es handelt sich dabei um firmenweite Einstellungen.


Beachten Sie, dass Einstellungen bezüglich Urlaubskonten nur ab sofort gelten. Das heißt, dass Änderungen ausschließlich Einfluss auf das laufende Jahr und ab Änderungsdatum getätigte Anpassungen bezüglich der Urlaubskonten haben. Archivierte Urlaubskonten aus Vorjahren bleiben von diesen Einstellungen unberührt.


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