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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Dokument-Autor
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -XWiki. yf-dominic1 +XWiki.YellowFox_RD - Inhalt
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... ... @@ -7,27 +7,36 @@ 7 7 8 8 Das Spesenmodul dient zur vollautomatischen Ermittlung der Spesen der Mitarbeiter Ihrer Firma mit Hilfe der Positionsdaten der Fahrzeuge. 9 9 10 -= Grundlegendes = 10 += **Grundlegendes** = 11 11 12 -Spesen fallen an, wenn der Mitarbeiter im Auftrag seiner Firma eine Tätigkeit ausführen muss, welche außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte) liegt. Des Weiteren darf sich der Arbeitnehmer dabei auch nicht an seiner privaten Adresse aufhalten. Diese Zeit wird als Abwesenheit bezeichnet. 13 -Der Gesetzgeber veröffentlich jährlich Listen mit Kostensätzen pro Land und teilweise Region für den Verpflegungsmehraufwand. Diese werden als Grundlage für die Berechnung der Spesensätze genutzt. Zur Ermittlung der Spesen werden Angaben über die erste Tätigkeitsstätte oder die private Adresse ( Hauptwohnsitz ) benötigt. 14 -Die Spesensätze werden unterteilt in: 12 +Spesen fallen an, wenn der Mitarbeiter im Auftrag seiner Firma eine Tätigkeit ausführen muss, welche außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (Tätigkeitsstätten) liegt. Des Weiteren darf sich der Arbeitnehmer dabei auch nicht an seiner privaten Adresse aufhalten. Diese Zeit wird als Abwesenheit bezeichnet. 15 15 16 -((( 17 -1. Abwesenheit über 8 Stunden ( Anreise- und Abreisetag ) 18 -1. Abwesenheit von 24 Stunden 19 -1. Übernachtung 20 -))) 21 21 22 -Der zeitunterstütztdasSpesenmodul nur diegesetzlichenRegelungenfürUnternehmenmit Firmensitzin Deutschland.DieErmittlungderSpesensätze erfolgtjeweilsnachtsbisvorgestern.15 +Der Gesetzgeber veröffentlich jährlich Listen mit Kostensätzen pro Land und teilweise Region für den Verpflegungsmehraufwand. Diese werden als Grundlage für die Berechnung der Spesensätze genutzt. Die neuen Auslands - Spesensätze für das Jahr 2026 sind hinterlegt gemäß: [[https:~~/~~/www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2025-12-05-steuerliche-behandlung-reisekosten-2026.pdf?~~_~~_blob=publicationFile&v=4>>https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2025-12-05-steuerliche-behandlung-reisekosten-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4]] 23 23 24 -= Einrichtung = 25 25 26 -Um Spesen für Ihre Firma ab sofort vollautomatisch erstellen zu können, müssen Sie die Angaben zum Hauptwohnsitz und der ersten Tätigkeitsstätte für Ihr Personal hinterlegen. Außerdem können Sie weitere Tätigkeitsstätten/Ausnahmen definieren, an denen die Abwesenheit im Sinne der Spesen unterbrochen wird. Erstellen und Verwalten von Tätigkeitsstätten wird im Kapitel 'Tätigkeitsstätten' beschrieben. Zum Aktivieren der Spesen müssen Sie die Personaldaten des entsprechenden Mitarbeiters bearbeiten. Klicken Sie auf 'Spesenabrechnung aktivieren'. Danach wählen Sie eine bereits definierte Tätigkeitsstätte aus und weisen ihr eine entsprechende Gültigkeit zu. Ab dem Zeitpunkt werden für diesen Mitarbeiter die Spesen ermittelt. 18 +Zur Ermittlung der Spesen werden Angaben über die erste Tätigkeitsstätte oder die private Adresse ( Hauptwohnsitz ) benötigt. 19 + 20 + 21 +Derzeit unterstützt das Spesenmodul nur die gesetzlichen Regelungen für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland. 22 + 23 + 24 +Die Ermittlung der Spesensätze erfolgt jeweils nachts bis vorgestern. 25 + 26 + 27 + 28 += **Einrichtung** = 29 + 30 +Um Spesen für Ihre Firma ab sofort vollautomatisch erstellen zu können, müssen Sie die Angaben zum Hauptwohnsitz und der ersten Tätigkeitsstätte für Ihr Personal hinterlegen. Außerdem können Sie Spesenprofile definieren, an denen die Abwesenheit im Sinne der Spesen unterbrochen wird und welche Spesenbeträge festgelegt werden sollen. 31 + 32 +Erstellen und Verwalten von Tätigkeitsstätten wird im Kapitel 'Tätigkeitsstätten' beschrieben. 27 27 Sie haben die Möglichkeit die Tätigkeitsstätten für mehrere Mitarbeiter in einem Arbeitsschritt festzulegen. Dazu markieren Sie die entsprechenden Mitarbeiter. Durch Anklicken dieses Symboles [[image:travel_costs_location.png]] öffnet sich ein Assistent zum Festlegen der Tätigkeitsstätten. 28 28 29 - =Speseneditor=35 +Erstellen und Verwalten von Spesenprofilen wird im Kapitel 'Spesenprofile' beschrieben. 30 30 37 + 38 += **Speseneditor** = 39 + 31 31 Nach Auswahl von Fahrer und Zeitraum werden die Spesensätze eines Mitarbeiters für maximal 31 Tage tabellarisch angezeigt. Jede Zeile enthält die Spesen für einen Tag. Tage ohne Spesen werden grau dargestellt. Die Tabelle stellt folgendes dar: 32 32 33 33 ((( ... ... @@ -47,8 +47,9 @@ 47 47 Bei Einträgen welche mit *3 versehen sind, bezieht sich die Berechnung zu den Steueranteilen nicht auf einen ganzen Monat. 48 48 Bei Einträgen welche mit *4 versehen sind, liegt der Auswertungszeitraum vor der Möglichkeit sich die Steueranteile ausgeben zu lassen (ab 01.01.2023). 49 49 50 -== Aktionen == 51 51 60 +== **Aktionen** == 61 + 52 52 |=Icon|=Aktion 53 53 |[[image:edit.png]]|Manuelles Bearbeiten eines Spesensatzes in einem Editor 54 54 |[[image:cross.png]]|Löschen des Spesensatzes ... ... @@ -57,7 +57,7 @@ 57 57 |[[image:info.png]]|Abwesenheitszeiten listen 58 58 |+|Abwesenheit (im Sinne des Abwesenheitsmanagements) hinzufügen 59 59 60 -== Spesensatz bearbeiten == 70 +== **Spesensatz bearbeiten** == 61 61 62 62 Ist eine manuelle Änderung der Angaben eines Spesensatzes erforderlich, können Sie diesen im Editor bearbeiten. 63 63 Die Abwesenheitsart bestimmt den gesetzlichen Pauschbetrag, welcher für die Berechnung der Steueranteile auf die Verpflegungskosten herangezogen wird. ... ... @@ -65,33 +65,44 @@ 65 65 Des Weiteren kann ein Übernachtungsbeleg hinzugefügt werden. 66 66 Nach dem Speichern der Änderungen wird der Spesensatz aktualisiert in der Tabelle dargestellt. 67 67 68 -= Exportieren der Spesen = 69 69 79 + 80 + 81 += **Exportieren der Spesen** = 82 + 70 70 Im Speseneditor können Sie die aktuelle Ansicht als PDF, Excel oder CSV exportieren. Im Berichtscenter haben Sie die Möglichkeit Serien zu generieren und die Spesen als HTML, PDF, Excel oder CSV zu exportieren. 71 71 Der generierte Bericht enthält eine Zusammenfassung der Kosten gegliedert in Gesamtkosten, Verpflegung sowie Übernachtung für den gewählten Zeitraum. Des Weiteren erhalten sie eine Auflistung aller Tage an welchen Spesen angefallen sind mit den gleichen Angaben wie im Speseneditor. Über eine Checkbox kann ausgewählt werden, ob die Steuerdaten im Bericht mit ausgegeben werden. 72 72 73 -= Gesetzliche Regelungen für Deutschland = 74 74 75 -== Abwesenheitsarten == 76 76 88 += **Gesetzliche Regelungen für Deutschland** = 89 + 90 +== **Abwesenheitsarten** == 91 + 77 77 |=Regel|=Erläuterung 78 -|Abwesenheit|bedeutet, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber den Auftrag bekommen hat, eine Tätigkeit auszuführen, bei welcher er sich außerhalb der e rsten Tätigkeitsstätte aufhält. Desweiteren darf sichder Arbeitnehmer dabei auch nicht anseiner privaten Adresseaufhalten.79 -|Voller Spesensatz/ 24 Stunden Abwesenheiten|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit 24 Stunden beträgt. 93 +|Abwesenheit|bedeutet, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber den Auftrag bekommen hat, eine Tätigkeit auszuführen, bei welcher er sich außerhalb der einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes aufhält. 94 +|Voller Spesensatz/ 24 Stunden Abwesenheiten|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit den gesamten Tag (=24 Stunden) beträgt. 80 80 |Reduzierter Spesensatz/ > 8 Stunden bzw. An-/Abeise|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit größer 8 Stunden ist. Desweiteren bei An- und Abreise Tagen. Das sind Tage vor oder nach ganztätigen Auswärtsaufenthalten. An diesen Tagen wird der reduzierte Spesensatz gezahlt unabhängig von der Dauer der Abwesenheit. 81 - 82 82 |Mitternachtsregelung|Wenn eine Auswärtstätigkeit über Mitternacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist. Diese Abwesenheit ist dem Kalendertag mit der überwiegenden Abwesenheit hinzuzurechnen. 83 83 84 -== Steuerthematik==98 +== == 85 85 86 -Die **gesetzlichen Spesen sind** **steuerfrei**. D.h. erhält der Arbeitnehmer (AN) zB bei einer Abwesenheit von über 8 Stunden 14 EUR muss weder der AN noch der Arbeitgeber (AG) darauf Steuern bezahlen. Gibt es im Betrieb aber individuelle Spesensätze, die über den gesetzlichen Werten liegen, sind diese zu versteuern. Für Verpflegungsmehraufwände bis zum doppelten steuerfreien Verpflegungsmehraufwand gilt eine **Pauschalversteuerung von 25 Prozent**. Alles was darüber hinausgeht, muss **regulär versteuert** werden. 100 +== **Steuerthematik** == 101 + 102 +Die **gesetzlichen Pauschbeträge für die Spesen sind** **steuerfrei**. D.h. erhält der Arbeitnehmer (AN) zB bei einer Abwesenheit von über 8 Stunden 14 EUR muss weder der AN noch der Arbeitgeber (AG) darauf Steuern bezahlen. Gibt es im Betrieb aber individuelle Spesensätze, die über den gesetzlichen Werten liegen, sind diese zu versteuern. Für Verpflegungsmehraufwände bis zum doppelten steuerfreien Verpflegungsmehraufwand gilt eine **Pauschalversteuerung von 25 Prozent**. Alles was darüber hinausgeht, muss **regulär versteuert** werden. 87 87 [[image:image2022-10-4_10-56-45.png]] 88 88 89 89 === Gesamterstattungsverfahren === 90 90 91 -Der AN erhält i.d.R. nicht nach jeder Fahrt seinen Spesensatz, sondern es werden monatlich die Fahrten betrachtet , d.h.dieSpesen addiert und dann ausgezahlt. Ob Steuern anfallen und wenn ja wie hoch, bezieht sich demnach auf die Summe der gezahlten Spesen. Man rechnet somit die gesetzlichen Pauschalen zusammen und zieht sie in den Vergleich mit den individuellen Spesensätzen. Erst wenn die Summe der individuellen Spesensätze die Summe der gesetzlichen Pauschalen übersteigt, fallen Steuern an. In welcher Höhe entscheiden die verbleibenden Beträge. D.h. steuerfreie bzw. pauschal zu versteuernde Überbeträge werden über den Betrachtungszeitraum aufgehoben und verfallen nicht. Dies nennt man Gesamterstattungsverfahren.107 +Der AN erhält i.d.R. nicht nach jeder Fahrt seinen Spesensatz ausgezahlt, sondern es werden monatlich die Fahrten betrachtet. Sprich alle Verpflegungskosten für die Tage werden aufsummiert und dann ausgezahlt. Ob Steuern anfallen und wenn ja wie hoch, bezieht sich demnach auf die Summe dieser gezahlten Spesen. Man rechnet somit die gesetzlichen Pauschalen zusammen und zieht sie in den Vergleich mit den individuellen Spesensätzen. Erst wenn die Summe der individuellen Spesensätze die Summe der gesetzlichen Pauschalen übersteigt, fallen Steuern an. In welcher Höhe entscheiden die verbleibenden Beträge. D.h. steuerfreie bzw. pauschal zu versteuernde Überbeträge werden über den Betrachtungszeitraum aufgehoben und verfallen nicht. Dies nennt man Gesamterstattungsverfahren. 92 92 93 - AlsBeispielein AN erhält für eine 3-tägige Reise für jeden Tag 30,00 €, also insgesamt 90,00 €. Hinzu kommt eine Auszahlung für eine Abwesenheit unter 8 Stunden, d.h. diese fällt nicht unter die Gesetzlichkeiten der Spesen. Diese Auszahlung ist grundlegend steuerpflichtig.109 +**Beispiel** 94 94 111 +Ein Arbeitnehmer (AN) erhält für eine 3-tägige Reise pro Tag 30,00 €, was insgesamt 90,00 € ergibt. Laut den gesetzlichen Pauschalen sind bis zu 56,00 € steuerfrei. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 14,00 € für die An- und Abreisetage und 28,00 € für einen vollständigen Tag der Abwesenheit. Das bedeutet, dass von den insgesamt 90,00 € maximal 56,00 € steuerfrei ausgezahlt werden können. Zusätzlich kann derselbe Betrag (56,00 €) pauschal versteuert ausgezahlt werden. Da der Arbeitnehmer bereits 56,00 € steuerfrei erhält, bleiben 90,00 € - 56,00 € = 34,00 € übrig, die pauschal versteuert werden können. 112 + 113 +__Besonderheit__**:** 114 +Ein Zeitraum, der nicht spesenberechtigt ist (beispielsweise eine Abwesenheit von weniger als 8 Stunden), fällt nicht unter die gesetzlichen Spesenregelungen. Wird hierfür dennoch eine Zahlung vorgenommen, ist diese vollständig steuerpflichtig. 115 + 95 95 |(% style="background-color:#7a869a" %) |(% style="background-color:#7a869a" %)**Verpflegungskosten**|(% style="background-color:#7a869a" %)**steuerfrei**|(% style="background-color:#7a869a" %)**max. steuerfrei** 96 96 **möglich**|(% style="background-color:#7a869a" %)**25% pauschal**|(% style="background-color:#7a869a" %)**max. pauschal** 97 97 **möglich**|(% style="background-color:#7a869a" %)**steuer-** ... ... @@ -101,9 +101,9 @@ 101 101 |**3. Tag Abreise**|30,00|14,00|14,00|14,00|14,00|0,00 102 102 |**4. Tag 6h abwesend**|30,00|0,00|0,00|0,00|0,00|30,00 103 103 |Summe| |56,00|56,00|30,00|56,00|32,00 104 -|(% style="background-color:#c1c7d0" %)**Gesamterstattung**|(% style="background-color:#c1c7d0" %)120,00|(% colspan="2" style="background-color:#c1c7d0" %)56,00|(% colspan="2" style="background-color:#c1c7d0" %)34,00|(% style="background-color:#c1c7d0" %)3 2,00125 +|(% style="background-color:#c1c7d0" %)**Gesamterstattung**|(% style="background-color:#c1c7d0" %)120,00|(% colspan="2" style="background-color:#c1c7d0" %)56,00|(% colspan="2" style="background-color:#c1c7d0" %)34,00|(% style="background-color:#c1c7d0" %)30,00 105 105 106 -= Tätigkeitsstätten = 127 += **Tätigkeitsstätten** = 107 107 108 108 Unter diesem Punkt können Sie Tätigkeitsstätten anlegen und verwalten. Beim Anlegen einer neuen Tätigkeitsstätte können Sie dieser eine passende Bezeichnung vergeben. 109 109 Desweiteren stehen folgende Optionen zur Verfügung: ... ... @@ -117,10 +117,19 @@ 117 117 Tätigkeitsstätten können nachträglich bearbeitet werden. Die Änderungen wirken sich sofort auf die Spesenberechnung der zugewiesenen Fahrer aus. Alle Änderungen kann man in einer Historie einsehen. 118 118 Auf der Seite „Karte“ werden alle Tätigkeitsstätten mit ihrem festgelegten Radius im Überblick dargestellt. 119 119 Auf der Seite „Zuweisungen“ kann man die Tätigkeitsstätten einzelnen oder mehreren Fahrern zuweisen oder die Zuweisung wieder aufheben. 141 + 142 +== **Zuweisung** == 143 + 120 120 Zuweisungen der Tätigkeitsstätten zum Fahrpersonal können ebenso über die Personalverwaltung vorgenommen werden. Dort werden die angelegten Tätigkeitsstätten in einer Auswahlbox angeboten. Beim Hauptwohnsitz besteht die Möglichkeit, dass man eine Tätigkeitsstätte auswählt oder diese neu anlegt. 121 121 122 -== Vorgabewerte für neue Tätigkeitsstätten == 123 123 147 +Eine Zuweisung zu einer Tätigkeitsstätte kann erst ab dem Datum erfolgen, an dem diese Tätigkeitsstätte erstellt wurde. Wird beispielsweise am 01.01.2026 eine Tätigkeitsstätte angelegt, kann ein Fahrer nicht zu einem früheren Datum dieser Tätigkeitsstätte zugeordnet werden. 148 +Wird die Tätigkeitsstätte am 01.02.2026 erneut geändert, kann der Fahrer rückwirkend weiterhin bis zum 01.01.2026 zugewiesen werden. 149 + 150 +Grundsätzlich darf eine rückwirkende Zuweisung jedoch maximal drei Monate zum jeweiligen Monatsersten erfolgen. Das bedeutet: Am 01.12.2025 kann ein Fahrer höchstens bis zum 01.09.2025 einer Tätigkeitsstätte zugewiesen werden. 151 + 152 +== **Vorgabewerte für neue Tätigkeitsstätten** == 153 + 124 124 Unter **Einstellungen **im Spesenmodul können Sie unter Tätigkeitsstätten Werte definieren, welche bei der Erstellung von Tätigkeitsstätten als Grundwert vergeben werden soll. 125 125 126 126 |=Regel|=Erläuterung ... ... @@ -127,11 +127,11 @@ 127 127 |Vorgabewert für den Radius einer Tätigkeitsstätte|Der Radius der Tätigkeitsstätte legt fest, in welchem Umkreis um die festgelegte Position eine Unterbrechung der Abwesenheit im Sinne der Spesen stattfindet. Befährt oder durchfährt das Fahrzeug diesen Bereich, wird die Spesenzeit unterbrochen. Ausgewertet wird der längste Abwesenheitszeitraum eines Tages. 128 128 |Unterbrechung der Abwesenheit ab|Es kann eine maximale Aufenthaltszeit für eine Tätigkeitsstätte festgelegt werden. In dieser Zeitspanne kann sich ein Fahrzeug somit in der jeweiligen Tätigkeitsstätte aufhalten, ohne dass die Abwesenheitszeit im Sinne der Spesen unterbrochen wird. Bei jedem Befahren der Tätigkeitsstätte steht die komplette Unterbrechungszeit zur Verfügung. 129 129 130 -= Spesenprofile = 160 += **Spesenprofile** = 131 131 132 132 Spesenprofile ermöglichen individuelle Spesensätze und Regelungen in einem Profil festzulegen. Alle Fahrer benötigen für die Spesenberechnung zwingend ein Profil. 133 133 134 -== Übersicht == 164 +== **Übersicht** == 135 135 136 136 Im Modul **Spesen** befindet sich unter Einstellungen der Reiter **Spesenprofile.** Dort erhalten Sie einen Überblick über alle bestehenden Profile. 137 137 ... ... @@ -153,9 +153,9 @@ 153 153 ))) 154 154 ))) 155 155 156 -[[image:image-2025-2-12_14-15-34.png]] 186 +[[image:image-2025-2-12_14-15-34.png||data-xwiki-image-style-border="true"]] 157 157 158 -== Aktionen == 188 +== **Aktionen** == 159 159 160 160 Über das Aktionsmenü können Sie folgende Optionen für das Profil treffen: 161 161 ... ... @@ -167,13 +167,13 @@ 167 167 * **Neues Profil anlegen**: Öffnet eine Maske zum Erstellen eines neuen Spesenprofiles -> siehe Neues Profil erstellen/Profil bearbeiten 168 168 ))) 169 169 170 -== Spesenprofil erstellen/bearbeiten == 200 +== **Spesenprofil erstellen/bearbeiten** == 171 171 172 -Falls Sie zusätzliche Profile anlegen möchten, können Sie dies ebenfalls im Reiter //Spesenprofile// überdie Schaltfläche**Neues Profil anlegen** vornehmen.202 +Falls Sie zusätzliche Profile anlegen möchten, können Sie dies ebenfalls im Reiter **Spesenprofile **→ **Neues Profil anlegen** vornehmen. 173 173 Dabei können Sie → Regelungen zur Beurteilung von Abwesenheiten festlegen und definieren Ihre → Spesensätze über die Auswahlfelder Prozent, fester Betrag oder Länderanpassung. Sollte der Wunsch bestehen, weitere Ländersätze zu definieren, kann dies über den Reiter //„Ländersätze“// vorgenommen werden. 174 174 Wird ein Profil bearbeitet, kann definiert werden, zu welchem Zeitpunkt die Anpassungen gelten sollen. Eine rückwirkende Änderung kann bis zu drei Monate, jeweils zum 1. des Monats, vorgenommen werden. Dabei werden bereits berechnete Spesen für die aktuell zugeordneten Personen zu diesem Profil gelöscht. Eine Neuberechnung erfolgt zeitnah. 175 175 176 -[[image:image-2025-2-12_14-16-22.png]] 206 +[[image:image-2025-2-12_14-16-22.png||data-xwiki-image-style-border="true"]] 177 177 178 178 === Regelungen === 179 179 ... ... @@ -180,40 +180,79 @@ 180 180 Folgende Regelungen können Sie zur Bewertung einer Abwesenheit festlegen: 181 181 182 182 |=Regel|=Erläuterung 183 -|Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz| Reist der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat lohnsteuerfrei erstatten, in dem sich dein Arbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, ob der Pauschbetrag für den letzten ausländischen Staat oder der Spesensatz der Tätigkeitsstätte der Berechnung zu Grunde gelegt wird.184 - |ErkennungBeginn SpesenrelevanterZeitraum|DieAbwesenheitimSinnederSpesenbeginntmit demVerlassendesBereichesderTätigkeitsstätteundendetmitdemBefahrendiesesGebietes.185 - Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:(((186 -1. Durch ZündungundStillstand187 - IndiesemModusbeginnt und endet die Zeit der Abwesenheit mit dem Zündungssignal oderbeim Erkenneneines FahrzeugStillstandes.Diese Einstellung kann nützlich sein bei Verladevorgängeninnerhalb einer Tätigkeitsstättemit eingeschalteterZündung. Diesistzum BeispielderFall, wenn das Fahrzeug über einenAutokranverfügt.188 -1. Durch Zündung189 - DieZeit derAbwesenheitbeginntmitdem EinschaltenderZündunginnerhalbder Tätigkeitsstätteundendetmitdem Ausschalten derZündungnachdemBefahrendiesesGebietes.213 +|Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz|((( 214 +Fährt der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber den festgelegten Betrag für den ausländischen Staat werten lassen, in dem sich derArbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Hier kann entschieden werden: 215 + 216 +1. **Anwendung des letzten Landes** 217 +1*. Wie beschrieben, gilt der Betrag für das zuletzt befahrene Ausland. 218 +1. **Anwendung der Tätigkeitsstätte** 219 +1*. Es wird nicht das zuletzt befahrene Ausland berücksichtigt, sondern das Land der Tätigkeitsstätte. Liegt diese in Deutschland, wird der deutsche Pauschbetrag für die Abwesenheit angewendet. 190 190 ))) 221 +|Erkennung Beginn Spesenrelevanter Zeitraum|((( 222 +In dieser Einstellung wird festgelegt, mit welchem Signal einer Fahrt eine Abwesenheit beginnt bzw. endet. Grundsätzlich wird für das Erkennen des Beginns einer Abwesenheit die Fahrt betrachtet, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird. Eine Fahrt zurück in den Radius der Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes wird für das Ende der Abwesenheit herangezogen. 223 + 224 +Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen: 225 + 226 +1. **Durch Zündung** 227 +1*. Die Abwesenheitszeit beginnt mit dem Zündungs-An Signal der Fahrt, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird. 228 +1*. Die Abwesenheitszeit endet, nachdem der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes befahren wird und das Zündungs-Aus Signal erkannt wurde. 229 +1. **Durch Zündung und Stillstand** 230 +1*. Alternativ kann die Ermittlung des Zeitaums anhand von Zündungs- und Stillstandsdaten erfolgen. Auch hier werden die Fahrten betrachtet, mit welchen der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen bzw. befahren wurde. 231 +1*. In diesem Modus beginnt die Abwesenheit entweder mit dem Zündungs-An Signal oder - sofern später erkannt - mit dem Ende des letzten Stillstands. 232 +1*. Die Abwesenheit endet mit dem Zündungs-Aus Signal oder - sofern früher erkannt - mit dem Beginn des ersten Stillstands. 233 +1*. Diese Einstellung eignet sich insbesondere, wenn für die relevante Spesenzeit keine Tätigkeiten innerhalb einer Tätigkeitsstätte gewertet werden sollen, bei denen die Zündung trotz Stillstand eingeschaltet bleibt, beispielsweise bei Verladevorgängen. 234 +))) 191 191 |Fahreranmeldung|((( 192 192 Um zu erkennen, welche Fahrten für den Fahrer gewertet werden, kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen: 193 193 194 -((( 195 -* Exakte Fahrtenzuordnung => Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war. 238 +1. **Exakte Fahrtenzuordnung** 239 +1*. Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war. 240 +1. **Tolerante Fahrtenzuordnung** 241 +1*. Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet. 196 196 ))) 243 +|Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|((( 244 +Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes. 245 +Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden: 197 197 247 + 198 198 ((( 199 -* Tolerante Fahrtenzuordnung => Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet. 200 -))) 201 -))) 202 -|Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes. 203 -Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden:((( 204 -* Abwesenheitszeiten sollen, wie laut BMF Erlass möglich, zusammengerechnet werden. ((( 249 +1. **Abwesenheitszeiten sollen, wie laut BMF Erlass möglich, zusammengerechnet werden**. ((( 205 205 * Mehrere Abwesenheitszeiten an einem Tag werden summiert in die Spesenberechnung einbezogen. 206 206 * Bei Mitternachtsfahrten gibt es eine Sonderregelung, denn die Anteile können auch gesplittet und den einzelnen Kalendertagen zugeordnet werden. 207 207 In einer Günstigerprüfung berechnet YellowFox, welche Zuordnung spesenrelevanter ist. D.h. in der Regel werden die Mitternachtsfahrten gewertet, es sei denn, dass die Abwesenheitszeiten auf den Kalendertag bezogen häufiger unter den gesetzlichen Pauschalbetrag bei einer eintägigen Abwesenheit fallen. 208 -∘ Steht eine Günstigerprüfung über einen gewissen Zeitraum aus, wird Ihnen das im Speseneditor angezeigt. 253 +* Steht eine Günstigerprüfung über einen gewissen Zeitraum aus, wird Ihnen das im Speseneditor angezeigt. 254 + 255 + 256 + 257 + (% style="background-color:transparent" %)**Beispiel** 258 + 259 +* [[image:1778563919370-664.png]] 260 + 261 + 262 + 263 +* Gemäß der **normalen Mitternachtsregelung** käme es nur an 3 Tagen zur Spesenbewertung. Nämlich am Dienstag, Donnerstag und Samstag, weil an diesen Tagen jeweils die höheren Anteile lagen. 264 +* Im Rahmen der **Günstigerprüfung** werden die Abwesenheitsanteile jedoch **kalendertagsbezogen berücksichtigt**, weil es hier an 4 Tagen zu Spesen kam, nämlich von Dienstag bis Freitag. 265 + 266 + 267 + 268 + 209 209 ))) 270 +1. **Nur die längste Abwesenheitszeit soll als relevante Auswärtstätigkeit gewertet werden** 271 +1*. Fallen auf einen Tag mehrere Abwesenheiten an, wird nur die längste genommen. 272 +))) 273 +))) 274 +|Mitternachtsregelung|((( 275 +Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist. 210 210 211 -* Nur die längste Abwesenheitszeit soll als relevante Auswärtstätigkeit gewertet werden 277 + 278 +Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden: 279 + 280 +((( 281 +1. **2 Kalendertage einschließt (§9 Abs.4a EStG)** 282 +1*. Wird nach der gesetzlichen Bewertung gegangen, greift die Mitternachtsregelung, wenn die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG). Dabei darf Sie 16 Stunden nicht übersteigen. 283 +1. **zw. 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages liegt** 284 +1*. die Mitternachtsregelung wird dann herangezogen, wenn die Abwesenheit in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages liegt. 212 212 ))) 213 -|Mitternachtsregelung|Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist. 214 -Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:((( 215 -* nach der gesetzlichen Bewertung, dass die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG) 216 -* oder die Abwesenheit liegt in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages 217 217 ))) 218 218 219 219 === Spesensätze festlegen === ... ... @@ -224,14 +224,16 @@ 224 224 * **Prozent**: die Geldwerte basieren prozentual auf den gesetzlichen Pauschbeträgen. Wird beispielsweise für eine Abwesenheit „> 8 Stunden“ 50% eingestellt, wird diese Abwesenheit mit 7 € für Deutschland (Stand: 2025) ausgewiesen. 225 225 * **Fester Betrag**: die Geldwerte für über 8 Stunden, einer 24 Stunden Abwesenheit und einer Übernachtung können fix und für jedes Land gleichgesetzt werden. 226 226 * **Länderanpassung**: Hier haben Sie die Möglichkeit, eine eigene Länderliste zu auszuwählen. Die Einstellung einer Länderliste finden Sie unter dem Reiter: Ländersätze -> siehe Ländersätze. 296 +* 227 227 ))) 228 228 229 -== Personalzuordnung == 299 +== **Personalzuordnung** == 230 230 231 231 Um Personen einem Profil zuzuweisen, gibt es eine eigene Aktion. Unter „Neue Zuweisung“ erfolgt die entsprechende Zuordnung. Über die Gruppenauswahl können Sie auch direkt mehrere Personen auswählen. In dem Bereich „Bestehende Zuweisungen“ erhalten Sie einen Überblick, welche Fahrer bereits diesem Profil zugewiesen sind. 232 232 233 -= Ländersätze = 234 234 304 += **Ländersätze** = 305 + 235 235 Es besteht die Möglichkeit über den Einstellungspunkt **Ländersätze **pro Land/Region eigene Spesensätze zu definieren. 236 236 237 237 === Übersicht ===
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