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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Inhalt
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... ... @@ -206,29 +206,37 @@ 206 206 Folgende Regelungen können Sie zur Bewertung einer Abwesenheit festlegen: 207 207 208 208 |=Regel|=Erläuterung 209 -|Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz|Reist der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat lohnsteuerfrei erstatten, in dem sich de rArbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, ob der Pauschbetrag für den letzten ausländischen Staat oder der Spesensatz der Tätigkeitsstätte der Berechnung zu Grunde gelegt wird.209 +|Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz|Reist der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat lohnsteuerfrei erstatten, in dem sich dein Arbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, ob der Pauschbetrag für den letzten ausländischen Staat oder der Spesensatz der Tätigkeitsstätte der Berechnung zu Grunde gelegt wird. 210 210 |Erkennung Beginn Spesenrelevanter Zeitraum|((( 211 -In dieser Einstellung wird festgelegt, mit welchem Signal einer Fahrt eine Abwesenheit beginnt bzw. endet. Grundsätzlich wird für das Erkennen des Beginns einer Abwesenheit die Fahrt betrachtet, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird. Eine Fahrt zurück in den Radius der Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes wird für das Ende der Abwesenheit herangezogen. 211 +In dieser Einstellung wird festgelegt, mit welchem Signal einer Fahrt eine Abwesenheit im Sinne der Spesen beginnt bzw. endet. Grundsätzlich wird für das Erkennen des Beginns einer Abwesenheit die Fahrt betrachtet, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird. Eine Fahrt zurück in den Radius der Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes wird für das Ende der Abwesenheit herangezogen. 212 212 213 + 213 213 Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen: 214 214 215 215 1. **Durch Zündung** 216 216 1*. Die Abwesenheitszeit beginnt mit dem Zündungs-An Signal der Fahrt, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird. 217 -1*. Die Abwesenheitszeit endet, nachdem der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes befahren wird und das Zündungs-Aus Signal erkannt wurde. 218 +1*. Die Abwesenheitszeit endet, nachdem der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes befahren wird und das Zümndungs-Aus Signal erkannt wurde. 218 218 1. **Durch Zündung und Stillstand** 219 -1*. Alternativ kann die Ermittlung des Zeitaums anhand von Zündungs- und Stillstandsdat en erfolgen. Auch hier werden die Fahrten betrachtet, mit welchen der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen bzw. befahren wurde.220 +1*. Alternativ kann die Ermittlung des Zeitaums anhand von Zündungs- und Stillstandsdatn erfolgen. Auch hier werden die Fahrten betrachtet, mit welchen der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen bzw. befahren wurde. 220 220 1*. In diesem Modus beginnt die Abwesenheit entweder mit dem Zündungs-An Signal oder - sofern später erkannt - mit dem Ende des letzten Stillstands. 221 221 1*. Die Abwesenheit endet mit dem Zündungs-Aus Signal oder - sofern früher erkannt - mit dem Beginn des ersten Stillstands. 222 -1*. Diese E instellung eignet sich insbesondere, wenn für die relevante Spesenzeit keine Tätigkeiten innerhalb einer Tätigkeitsstätte gewertet werden sollen, bei denen die Zündung trotz Stillstand eingeschaltet bleibt, beispielsweise bei Verladevorgängen.223 +1*. Diese EInstellung eignet sich insbesondere, wenn für die relevante Spesenzeit keine Tätigkeiten innerhalb einer Tätigkeitsstätte gewertet werden sollen, bei denen die Zündung trotz Stillstand eingeschaltet bleibt, beispielsweise bei Verladevorgängen. 223 223 ))) 224 224 |Fahreranmeldung|((( 225 225 Um zu erkennen, welche Fahrten für den Fahrer gewertet werden, kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen: 226 226 227 227 1. **Exakte Fahrtenzuordnung** 228 -1*. Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war. 229 -1. **Tolerante Fahrtenzuordnung** 230 -1*. Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet. 229 + 230 +((( 231 +* Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war. 232 + 233 + 2. **Tolerante Fahrtenzuordnung** 231 231 ))) 235 + 236 +((( 237 +* Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet. 238 +))) 239 +))) 232 232 |Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|((( 233 233 Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes. 234 234 Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden: ... ... @@ -260,19 +260,11 @@ 260 260 1*. Fallen auf einen Tag mehrere Abwesenheiten an, wird nur die längste genommen. 261 261 ))) 262 262 ))) 263 -|Mitternachtsregelung|((( 264 -Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist. 265 - 266 - 267 -Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden: 268 - 269 -((( 270 -1. **2 Kalendertage einschließt (§9 Abs.4a EStG)** 271 -1*. Wird nach der gesetzlichen Bewertung gegangen, greift die Mitternachtsregelung, wenn die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG). Dabei darf Sie 16 Stunden nicht übersteigen. 272 -1. **zw. 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages liegt** 273 -1*. die Mitternachtsregelung wird dann herangezogen, wenn die Abwesenheit in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages liegt. 271 +| |Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist. 272 +Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:((( 273 +* nach der gesetzlichen Bewertung, dass die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG) 274 +* oder die Abwesenheit liegt in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages 274 274 ))) 275 -))) 276 276 277 277 === Spesensätze festlegen === 278 278

