Änderungen von Dokument Spesen

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
... ... @@ -206,29 +206,25 @@
206 206  Folgende Regelungen können Sie zur Bewertung einer Abwesenheit festlegen:
207 207  
208 208  |=Regel|=Erläuterung
209 -|Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz|Reist der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat lohnsteuerfrei erstatten, in dem sich derArbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, ob der Pauschbetrag für den letzten ausländischen Staat oder der Spesensatz der Tätigkeitsstätte der Berechnung zu Grunde gelegt wird.
210 -|Erkennung Beginn Spesenrelevanter Zeitraum|(((
211 -In dieser Einstellung wird festgelegt, mit welchem Signal einer Fahrt eine Abwesenheit beginnt bzw. endet. Grundsätzlich wird für das Erkennen des Beginns einer Abwesenheit die Fahrt betrachtet, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird. Eine Fahrt zurück in den Radius der Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes wird für das Ende der Abwesenheit herangezogen.
212 -
213 -Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:
214 -
215 -1. **Durch Zündung**
216 -1*. Die Abwesenheitszeit beginnt mit dem Zündungs-An Signal der Fahrt, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird.
217 -1*. Die Abwesenheitszeit endet, nachdem der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes befahren wird und das Zündungs-Aus Signal erkannt wurde.
218 -1. **Durch Zündung und Stillstand**
219 -1*. Alternativ kann die Ermittlung des Zeitaums anhand von Zündungs- und Stillstandsdaten erfolgen. Auch hier werden die Fahrten betrachtet, mit welchen der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen bzw. befahren wurde.
220 -1*. In diesem Modus beginnt die Abwesenheit entweder mit dem Zündungs-An Signal oder - sofern später erkannt - mit dem Ende des letzten Stillstands.
221 -1*. Die Abwesenheit endet mit dem Zündungs-Aus Signal oder - sofern früher erkannt - mit dem Beginn des ersten Stillstands.
222 -1*. Diese Einstellung eignet sich insbesondere, wenn für die relevante Spesenzeit  keine Tätigkeiten innerhalb einer Tätigkeitsstätte gewertet werden sollen, bei denen die Zündung trotz Stillstand eingeschaltet bleibt, beispielsweise bei Verladevorgängen.
209 +|Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz|Reist der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat lohnsteuerfrei erstatten, in dem sich dein Arbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, ob der Pauschbetrag für den letzten ausländischen Staat oder der Spesensatz der Tätigkeitsstätte der Berechnung zu Grunde gelegt wird.
210 +|Erkennung Beginn Spesenrelevanter Zeitraum|Die Abwesenheit im Sinne der Spesen beginnt mit dem Verlassen des Bereiches der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes.
211 +Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:(((
212 +1. Durch Zündung und Stillstand
213 +In diesem Modus beginnt und endet die Zeit der Abwesenheit mit dem Zündungssignal oder beim Erkennen eines Fahrzeug Stillstandes. Diese Einstellung kann nützlich sein bei Verladevorgängen innerhalb einer Tätigkeitsstätte mit eingeschalteter Zündung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug über einen Autokran verfügt.
214 +1. Durch Zündung
215 +Die Zeit der Abwesenheit beginnt mit dem Einschalten der Zündung innerhalb der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Ausschalten der Zündung nach dem Befahren dieses Gebietes.
223 223  )))
224 224  |Fahreranmeldung|(((
225 225  Um zu erkennen, welche Fahrten für den Fahrer gewertet werden, kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:
226 226  
227 -1. **Exakte Fahrtenzuordnung​​​​​**
228 -1*. Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war.
229 -1. **Tolerante Fahrtenzuordnung**
230 -1*. Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet.
220 +(((
221 +* Exakte Fahrtenzuordnung => Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war.
231 231  )))
223 +
224 +(((
225 +* Tolerante Fahrtenzuordnung => Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet.
226 +)))
227 +)))
232 232  |Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|(((
233 233  Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes.
234 234  Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden:
... ... @@ -257,22 +257,15 @@
257 257  
258 258  )))
259 259  1. **Nur die längste Abwesenheitszeit soll als relevante Auswärtstätigkeit gewertet werden**
260 -1*. Fallen auf einen Tag mehrere Abwesenheiten an, wird nur die längste genommen.
261 -)))
262 -)))
263 -|Mitternachtsregelung|(((
264 -Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist.
265 265  
266 -
267 -Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:
268 -
269 -(((
270 -1. **2 Kalendertage einschließt (§9 Abs.4a EStG)**
271 -1*. Wird nach der gesetzlichen Bewertung gegangen, greift die Mitternachtsregelung, wenn die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG). Dabei darf Sie 16 Stunden nicht übersteigen.
272 -1. **zw. 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages liegt**
273 -1*. die Mitternachtsregelung wird dann herangezogen, wenn die Abwesenheit in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages liegt.
257 +* Fallen auf einen Tag mehrere Abwesenheiten an, wird nur die längste genommen.
274 274  )))
275 275  )))
260 +| |Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist.
261 +Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:(((
262 +* nach der gesetzlichen Bewertung, dass die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG)
263 +* oder die Abwesenheit liegt in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages
264 +)))
276 276  
277 277  === Spesensätze festlegen ===
278 278