Änderungen von Dokument Spesen

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
... ... @@ -206,37 +206,29 @@
206 206  Folgende Regelungen können Sie zur Bewertung einer Abwesenheit festlegen:
207 207  
208 208  |=Regel|=Erläuterung
209 -|Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz|Reist der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat lohnsteuerfrei erstatten, in dem sich dein Arbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, ob der Pauschbetrag für den letzten ausländischen Staat oder der Spesensatz der Tätigkeitsstätte der Berechnung zu Grunde gelegt wird.
209 +|Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz|Reist der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat lohnsteuerfrei erstatten, in dem sich derArbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, ob der Pauschbetrag für den letzten ausländischen Staat oder der Spesensatz der Tätigkeitsstätte der Berechnung zu Grunde gelegt wird.
210 210  |Erkennung Beginn Spesenrelevanter Zeitraum|(((
211 -In dieser Einstellung wird festgelegt, mit welchem Signal einer Fahrt eine Abwesenheit im Sinne der Spesen beginnt bzw. endet. Grundsätzlich wird für das Erkennen des Beginns einer Abwesenheit die Fahrt betrachtet, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird. Eine Fahrt zurück in den Radius der Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes wird für das Ende der Abwesenheit herangezogen.
211 +In dieser Einstellung wird festgelegt, mit welchem Signal einer Fahrt eine Abwesenheit beginnt bzw. endet. Grundsätzlich wird für das Erkennen des Beginns einer Abwesenheit die Fahrt betrachtet, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird. Eine Fahrt zurück in den Radius der Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes wird für das Ende der Abwesenheit herangezogen.
212 212  
213 -
214 214  Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:
215 215  
216 216  1. **Durch Zündung**
217 217  1*. Die Abwesenheitszeit beginnt mit dem Zündungs-An Signal der Fahrt, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird.
218 -1*. Die Abwesenheitszeit endet, nachdem der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes befahren wird und das Zümndungs-Aus Signal erkannt wurde.
217 +1*. Die Abwesenheitszeit endet, nachdem der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes befahren wird und das Zündungs-Aus Signal erkannt wurde.
219 219  1. **Durch Zündung und Stillstand**
220 -1*. Alternativ kann die Ermittlung des Zeitaums anhand von Zündungs- und Stillstandsdatn erfolgen. Auch hier werden die Fahrten betrachtet, mit welchen der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen bzw. befahren wurde.
219 +1*. Alternativ kann die Ermittlung des Zeitaums anhand von Zündungs- und Stillstandsdaten erfolgen. Auch hier werden die Fahrten betrachtet, mit welchen der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen bzw. befahren wurde.
221 221  1*. In diesem Modus beginnt die Abwesenheit entweder mit dem Zündungs-An Signal oder - sofern später erkannt - mit dem Ende des letzten Stillstands.
222 222  1*. Die Abwesenheit endet mit dem Zündungs-Aus Signal oder - sofern früher erkannt - mit dem Beginn des ersten Stillstands.
223 -1*. Diese EInstellung eignet sich insbesondere, wenn für die relevante Spesenzeit  keine Tätigkeiten innerhalb einer Tätigkeitsstätte gewertet werden sollen, bei denen die Zündung trotz Stillstand eingeschaltet bleibt, beispielsweise bei Verladevorgängen.
222 +1*. Diese Einstellung eignet sich insbesondere, wenn für die relevante Spesenzeit  keine Tätigkeiten innerhalb einer Tätigkeitsstätte gewertet werden sollen, bei denen die Zündung trotz Stillstand eingeschaltet bleibt, beispielsweise bei Verladevorgängen.
224 224  )))
225 225  |Fahreranmeldung|(((
226 226  Um zu erkennen, welche Fahrten für den Fahrer gewertet werden, kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:
227 227  
228 228  1. **Exakte Fahrtenzuordnung​​​​​**
229 -
230 -(((
231 -* Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war.
232 -
233 - 2. **Tolerante Fahrtenzuordnung**
228 +1*. Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war.
229 +1. **Tolerante Fahrtenzuordnung**
230 +1*. Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet.
234 234  )))
235 -
236 -(((
237 -* Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet.
238 -)))
239 -)))
240 240  |Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|(((
241 241  Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes.
242 242  Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden:
... ... @@ -268,11 +268,19 @@
268 268  1*. Fallen auf einen Tag mehrere Abwesenheiten an, wird nur die längste genommen.
269 269  )))
270 270  )))
271 -| |Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist.
272 -Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:(((
273 -* nach der gesetzlichen Bewertung, dass die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG)
274 -* oder die Abwesenheit liegt in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages
263 +|Mitternachtsregelung|(((
264 +Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist.
265 +
266 +
267 +Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:
268 +
269 +(((
270 +1. **2 Kalendertage einschließt (§9 Abs.4a EStG)**
271 +1*. Wird nach der gesetzlichen Bewertung gegangen, greift die Mitternachtsregelung, wenn die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG). Dabei darf Sie 16 Stunden nicht übersteigen.
272 +1. **zw. 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages liegt**
273 +1*. die Mitternachtsregelung wird dann herangezogen, wenn die Abwesenheit in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages liegt.
275 275  )))
275 +)))
276 276  
277 277  === Spesensätze festlegen ===
278 278