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Zusammenfassung
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Details
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- Inhalt
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... ... @@ -207,34 +207,22 @@ 207 207 208 208 |=Regel|=Erläuterung 209 209 |Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz|Reist der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat lohnsteuerfrei erstatten, in dem sich dein Arbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, ob der Pauschbetrag für den letzten ausländischen Staat oder der Spesensatz der Tätigkeitsstätte der Berechnung zu Grunde gelegt wird. 210 -|Erkennung Beginn Spesenrelevanter Zeitraum|((( 211 -In dieser Einstellung wird festgelegt, mit welchem Signal einer Fahrt eine Abwesenheit im Sinne der Spesen beginnt bzw. endet. Grundsätzlich wird für das Erkennen des Beginns einer Abwesenheit die Fahrt betrachtet, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird. Eine Fahrt zurück in den Radius der Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes wird für das Ende der Abwesenheit herangezogen. 212 - 213 - 214 -Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen: 215 - 216 -1. **Durch Zündung** 217 -1*. Die Abwesenheitszeit beginnt mit dem Zündungs-An Signal der Fahrt, mit der der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen wird. 218 -1*. Die Abwesenheitszeit endet, nachdem der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes befahren wird und das Zümndungs-Aus Signal erkannt wurde. 219 -1. **Durch Zündung und Stillstand** 220 -1*. Alternativ kann die Ermittlung des Zeitaums anhand von Zündungs- und Stillstandsdatn erfolgen. Auch hier werden die Fahrten betrachtet, mit welchen der Bereich einer Tätigkeitsstätte/des Hauptwohnsitzes verlassen bzw. befahren wurde. 221 -1*. In diesem Modus beginnt die Abwesenheit entweder mit dem Zündungs-An Signal oder - sofern später erkannt - mit dem Ende des letzten Stillstands. 222 -1*. Die Abwesenheit endet mit dem Zündungs-Aus Signal oder - sofern früher erkannt - mit dem Beginn des ersten Stillstands. 223 -1*. Diese EInstellung eignet sich insbesondere, wenn für die relevante Spesenzeit keine Tätigkeiten innerhalb einer Tätigkeitsstätte gewertet werden sollen, bei denen die Zündung trotz Stillstand eingeschaltet bleibt, beispielsweise bei Verladevorgängen. 210 +|Erkennung Beginn Spesenrelevanter Zeitraum|Die Abwesenheit im Sinne der Spesen beginnt mit dem Verlassen des Bereiches der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes. 211 +Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:((( 212 +1. Durch Zündung und Stillstand 213 +In diesem Modus beginnt und endet die Zeit der Abwesenheit mit dem Zündungssignal oder beim Erkennen eines Fahrzeug Stillstandes. Diese Einstellung kann nützlich sein bei Verladevorgängen innerhalb einer Tätigkeitsstätte mit eingeschalteter Zündung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug über einen Autokran verfügt. 214 +1. Durch Zündung 215 +Die Zeit der Abwesenheit beginnt mit dem Einschalten der Zündung innerhalb der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Ausschalten der Zündung nach dem Befahren dieses Gebietes. 224 224 ))) 225 225 |Fahreranmeldung|((( 226 226 Um zu erkennen, welche Fahrten für den Fahrer gewertet werden, kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen: 227 227 228 -1. **Exakte Fahrtenzuordnung** 229 - 230 230 ((( 231 -* Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war. 232 - 233 - 2. **Tolerante Fahrtenzuordnung** 221 +* Exakte Fahrtenzuordnung => Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war. 234 234 ))) 235 235 236 236 ((( 237 -* Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet. 225 +* Tolerante Fahrtenzuordnung => Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet. 238 238 ))) 239 239 ))) 240 240 |Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|((( ... ... @@ -253,12 +253,12 @@ 253 253 254 254 (% style="background-color:transparent" %)**Beispiel** 255 255 256 -* [[image:1778 563919370-664.png]]244 +* [[image:1778125473045-286.png]] 257 257 258 258 259 259 260 -* Gemäßder **normalen Mitternachtsregelung** käme es nur an 3 Tagen zur Spesenbewertung.Nämlicham Dienstag, DonnerstagundSamstag,weilandiesenTagenjeweilsdie höherenAnteilelagen.261 -* Im Rahmen der **Günstigerprüfung** werden die Abwesenheitsanteile jedoch **kalendertagsbezogen berücksichtigt**, weil es hier an 4 Tagen zu Spesen kam, nämlichvonDienstagbisFreitag.248 +* Nach der **reinen Mitternachtsregelung** käme es nur an 3 Tagen zur Spesenbewertung, weil nur an dem Mo, Di und Sa der höherer Anteil lag. 249 +* Im Rahmen der **Günstigerprüfung** werden die Abwesenheitsanteile jedoch **kalendertagsbezogen berücksichtigt**, weil es hier an 4 tagen zu Spesen kam, nämlich am Di, Mi, Do und Fr. 262 262 263 263 264 264 ... ... @@ -265,10 +265,9 @@ 265 265 266 266 ))) 267 267 1. **Nur die längste Abwesenheitszeit soll als relevante Auswärtstätigkeit gewertet werden** 268 -1*. Fallen auf einen Tag mehrere Abwesenheiten an, wird nur die längste genommen. 269 269 ))) 270 270 ))) 271 -| |Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist.258 +|Mitternachtsregelung|Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist. 272 272 Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:((( 273 273 * nach der gesetzlichen Bewertung, dass die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG) 274 274 * oder die Abwesenheit liegt in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages
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