Änderungen von Dokument Spesen

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
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9 9  
10 10  = Grundlegendes =
11 11  
12 -Spesen fallen an, wenn der Mitarbeiter im Auftrag seiner Firma eine Tätigkeit ausführen muss, welche außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (Tätigkeitsstätten) liegt. Des Weiteren darf sich der Arbeitnehmer dabei auch nicht an seiner privaten Adresse aufhalten. Diese Zeit wird als Abwesenheit bezeichnet.
13 -
14 -
15 -Der Gesetzgeber veröffentlich jährlich Listen mit Kostensätzen pro Land und teilweise Region für den Verpflegungsmehraufwand. Diese werden als Grundlage für die Berechnung der Spesensätze genutzt. Die neuen Auslands - Spesensätze für das Jahr 2026 sind hinterlegt gemäß: [[https:~~/~~/www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2025-12-05-steuerliche-behandlung-reisekosten-2026.pdf?~~_~~_blob=publicationFile&v=4>>https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2025-12-05-steuerliche-behandlung-reisekosten-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4]]
16 -
17 -
18 -Zur Ermittlung der Spesen werden Angaben über die erste Tätigkeitsstätte oder die private Adresse ( Hauptwohnsitz ) benötigt.
19 -
20 -
12 +Spesen fallen an, wenn der Mitarbeiter im Auftrag seiner Firma eine Tätigkeit ausführen muss, welche außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte) liegt. Des Weiteren darf sich der Arbeitnehmer dabei auch nicht an seiner privaten Adresse aufhalten. Diese Zeit wird als Abwesenheit bezeichnet.
13 +Der Gesetzgeber veröffentlich jährlich Listen mit Kostensätzen pro Land und teilweise Region für den Verpflegungsmehraufwand. Diese werden als Grundlage für die Berechnung der Spesensätze genutzt. Zur Ermittlung der Spesen werden Angaben über die erste Tätigkeitsstätte oder die private Adresse ( Hauptwohnsitz ) benötigt.
21 21  Die Spesensätze werden unterteilt in:
22 22  
23 23  (((
24 -1. Abwesenheit über 8 Stunden
25 -1. An- und Abreisetag (unabhängig von der Zeit)
17 +1. Abwesenheit über 8 Stunden ( Anreise- und Abreisetag )
26 26  1. Abwesenheit von 24 Stunden
27 27  1. Übernachtung
28 28  )))
29 29  
22 +Derzeit unterstützt das Spesenmodul nur die gesetzlichen Regelungen für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland. Die Ermittlung der Spesensätze erfolgt jeweils nachts bis vorgestern.
30 30  
31 -Derzeit unterstützt das Spesenmodul nur die gesetzlichen Regelungen für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland.
32 -
33 -
34 -Die Ermittlung der Spesensätze erfolgt jeweils nachts bis vorgestern.
35 -
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37 37  = Einrichtung =
38 38  
39 39  Um Spesen für Ihre Firma ab sofort vollautomatisch erstellen zu können, müssen Sie die Angaben zum Hauptwohnsitz und der ersten Tätigkeitsstätte für Ihr Personal hinterlegen. Außerdem können Sie weitere Tätigkeitsstätten/Ausnahmen definieren, an denen die Abwesenheit im Sinne der Spesen unterbrochen wird. Erstellen und Verwalten von Tätigkeitsstätten wird im Kapitel 'Tätigkeitsstätten' beschrieben. Zum Aktivieren der Spesen müssen Sie die Personaldaten des entsprechenden Mitarbeiters bearbeiten. Klicken Sie auf 'Spesenabrechnung aktivieren'. Danach wählen Sie eine bereits definierte Tätigkeitsstätte aus und weisen ihr eine entsprechende Gültigkeit zu. Ab dem Zeitpunkt werden für diesen Mitarbeiter die Spesen ermittelt.
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218 218  Um zu erkennen, welche Fahrten für den Fahrer gewertet werden, kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:
219 219  
220 220  (((
221 -1. Exakte Fahrtenzuordnung
222 -1. Tolerante Fahrtenzuordnung
223 -1. Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war.
208 +* Exakte Fahrtenzuordnung => Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war.
224 224  )))
225 225  
226 226  (((
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227 227  * Tolerante Fahrtenzuordnung => Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet.
228 228  )))
229 229  )))
230 -|Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|(((
231 -Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes.
232 -Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden:
233 -
234 -
235 -(((
236 -1. **Abwesenheitszeiten sollen, wie laut BMF Erlass möglich, zusammengerechnet werden**. (((
215 +|Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes.
216 +Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden:(((
217 +* Abwesenheitszeiten sollen, wie laut BMF Erlass möglich, zusammengerechnet werden. (((
237 237  * Mehrere Abwesenheitszeiten an einem Tag werden summiert in die Spesenberechnung einbezogen.
238 238  * Bei Mitternachtsfahrten gibt es eine Sonderregelung, denn die Anteile können auch gesplittet und den einzelnen Kalendertagen zugeordnet werden.
239 239  In einer Günstigerprüfung berechnet YellowFox, welche Zuordnung spesenrelevanter ist. D.h. in der Regel werden die Mitternachtsfahrten gewertet, es sei denn, dass die Abwesenheitszeiten auf den Kalendertag bezogen häufiger unter den gesetzlichen Pauschalbetrag bei einer eintägigen Abwesenheit fallen.
240 -* Steht eine Günstigerprüfung über einen gewissen Zeitraum aus, wird Ihnen das im Speseneditor angezeigt.
241 -
242 -
243 -
244 - (% style="background-color:transparent" %)**Beispiel**
245 -
246 -* [[image:1778563919370-664.png]]
247 -
248 -
249 -
250 -* Gemäß der **normalen Mitternachtsregelung** käme es nur an 3 Tagen zur Spesenbewertung. Nämlich am Dienstag, Donnerstag und Samstag, weil an diesen Tagen jeweils die höheren Anteile lagen.
251 -* Im Rahmen der **Günstigerprüfung** werden die Abwesenheitsanteile jedoch **kalendertagsbezogen berücksichtigt**, weil es hier an 4 Tagen zu Spesen kam, nämlich von Dienstag bis Freitag.
252 -
253 -
254 -
255 -
221 +∘ Steht eine Günstigerprüfung über einen gewissen Zeitraum aus, wird Ihnen das im Speseneditor angezeigt.
256 256  )))
257 -1. **Nur die längste Abwesenheitszeit soll als relevante Auswärtstätigkeit gewertet werden**
258 258  
259 -* Fallen auf einen Tag mehrere Abwesenheiten an, wird nur die längste genommen.
224 +* Nur die längste Abwesenheitszeit soll als relevante Auswärtstätigkeit gewertet werden
260 260  )))
261 -)))
262 -| |Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist.
226 +|Mitternachtsregelung|Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist.
263 263  Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:(((
264 264  * nach der gesetzlichen Bewertung, dass die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG)
265 265  * oder die Abwesenheit liegt in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages
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