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Zusammenfassung
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Details
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -XWiki. YellowFox_RD1 +XWiki.yf-dominic - Inhalt
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... ... @@ -1,35 +1,23 @@ 1 1 (% class="box" %) 2 -((( 3 -Inhaltsverzeichnis 4 -))) 5 - 2 +(((Inhaltsverzeichnis))) 6 6 {{toc/}} 7 7 8 8 Das Spesenmodul dient zur vollautomatischen Ermittlung der Spesen der Mitarbeiter Ihrer Firma mit Hilfe der Positionsdaten der Fahrzeuge. 9 - 10 10 = Grundlegendes = 11 - 12 12 Spesen fallen an, wenn der Mitarbeiter im Auftrag seiner Firma eine Tätigkeit ausführen muss, welche außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte) liegt. Des Weiteren darf sich der Arbeitnehmer dabei auch nicht an seiner privaten Adresse aufhalten. Diese Zeit wird als Abwesenheit bezeichnet. 13 13 Der Gesetzgeber veröffentlich jährlich Listen mit Kostensätzen pro Land und teilweise Region für den Verpflegungsmehraufwand. Diese werden als Grundlage für die Berechnung der Spesensätze genutzt. Zur Ermittlung der Spesen werden Angaben über die erste Tätigkeitsstätte oder die private Adresse ( Hauptwohnsitz ) benötigt. 14 14 Die Spesensätze werden unterteilt in: 15 - 16 16 ((( 17 17 1. Abwesenheit über 8 Stunden ( Anreise- und Abreisetag ) 18 18 1. Abwesenheit von 24 Stunden 19 19 1. Übernachtung 20 20 ))) 21 - 22 22 Derzeit unterstützt das Spesenmodul nur die gesetzlichen Regelungen für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland. Die Ermittlung der Spesensätze erfolgt jeweils nachts bis vorgestern. 23 - 24 24 = Einrichtung = 25 - 26 26 Um Spesen für Ihre Firma ab sofort vollautomatisch erstellen zu können, müssen Sie die Angaben zum Hauptwohnsitz und der ersten Tätigkeitsstätte für Ihr Personal hinterlegen. Außerdem können Sie weitere Tätigkeitsstätten/Ausnahmen definieren, an denen die Abwesenheit im Sinne der Spesen unterbrochen wird. Erstellen und Verwalten von Tätigkeitsstätten wird im Kapitel 'Tätigkeitsstätten' beschrieben. Zum Aktivieren der Spesen müssen Sie die Personaldaten des entsprechenden Mitarbeiters bearbeiten. Klicken Sie auf 'Spesenabrechnung aktivieren'. Danach wählen Sie eine bereits definierte Tätigkeitsstätte aus und weisen ihr eine entsprechende Gültigkeit zu. Ab dem Zeitpunkt werden für diesen Mitarbeiter die Spesen ermittelt. 27 27 Sie haben die Möglichkeit die Tätigkeitsstätten für mehrere Mitarbeiter in einem Arbeitsschritt festzulegen. Dazu markieren Sie die entsprechenden Mitarbeiter. Durch Anklicken dieses Symboles [[image:travel_costs_location.png]] öffnet sich ein Assistent zum Festlegen der Tätigkeitsstätten. 28 - 29 29 = Speseneditor = 30 - 31 31 Nach Auswahl von Fahrer und Zeitraum werden die Spesensätze eines Mitarbeiters für maximal 31 Tage tabellarisch angezeigt. Jede Zeile enthält die Spesen für einen Tag. Tage ohne Spesen werden grau dargestellt. Die Tabelle stellt folgendes dar: 32 - 33 33 ((( 34 34 * Tag des Spesensatzes 35 35 * Begin und Ende der längsten Abwesenheit des Tages ... ... @@ -41,14 +41,11 @@ 41 41 * Berechnungsbasis nach Einstellung 42 42 * Freifeld ( zB für einen manuell einzutragenden Übernachtungsbeleg) 43 43 ))) 44 - 45 45 Bei Einträgen welche mit *1 versehen sind, gibt es an diesem Tag einen zweiten spesenrelevanten Zeitraum. Fährt man mit der Maus über diese Markierung, bekommt man den Zeitraum angezeigt. 46 46 Bei Einträgen welche mit *2 versehen sind, wurde an diesem spesenberechtigten Tag kein Fahrzeug genutzt 47 47 Bei Einträgen welche mit *3 versehen sind, bezieht sich die Berechnung zu den Steueranteilen nicht auf einen ganzen Monat. 48 48 Bei Einträgen welche mit *4 versehen sind, liegt der Auswertungszeitraum vor der Möglichkeit sich die Steueranteile ausgeben zu lassen (ab 01.01.2023). 49 - 50 50 == Aktionen == 51 - 52 52 |=Icon|=Aktion 53 53 |[[image:edit.png]]|Manuelles Bearbeiten eines Spesensatzes in einem Editor 54 54 |[[image:cross.png]]|Löschen des Spesensatzes ... ... @@ -58,7 +58,6 @@ 58 58 |+|Abwesenheit (im Sinne des Abwesenheitsmanagements) hinzufügen 59 59 60 60 == Spesensatz bearbeiten == 61 - 62 62 Ist eine manuelle Änderung der Angaben eines Spesensatzes erforderlich, können Sie diesen im Editor bearbeiten. 63 63 Die Abwesenheitsart bestimmt den gesetzlichen Pauschbetrag, welcher für die Berechnung der Steueranteile auf die Verpflegungskosten herangezogen wird. 64 64 Nach Änderung des Zeitraumes oder der Region wird die ‚Spesenanpassung Firma‘ aktualisiert angezeigt. Diese Werte werden für den Mitarbeiter übernommen, falls noch keine manuelle Anpassung vorgenommen wurde. ... ... @@ -66,55 +66,43 @@ 66 66 Nach dem Speichern der Änderungen wird der Spesensatz aktualisiert in der Tabelle dargestellt. 67 67 68 68 = Exportieren der Spesen = 69 - 70 70 Im Speseneditor können Sie die aktuelle Ansicht als PDF, Excel oder CSV exportieren. Im Berichtscenter haben Sie die Möglichkeit Serien zu generieren und die Spesen als HTML, PDF, Excel oder CSV zu exportieren. 71 71 Der generierte Bericht enthält eine Zusammenfassung der Kosten gegliedert in Gesamtkosten, Verpflegung sowie Übernachtung für den gewählten Zeitraum. Des Weiteren erhalten sie eine Auflistung aller Tage an welchen Spesen angefallen sind mit den gleichen Angaben wie im Speseneditor. Über eine Checkbox kann ausgewählt werden, ob die Steuerdaten im Bericht mit ausgegeben werden. 72 72 73 73 = Gesetzliche Regelungen für Deutschland = 74 - 75 75 == Abwesenheitsarten == 76 - 77 77 |=Regel|=Erläuterung 78 78 |Abwesenheit|bedeutet, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber den Auftrag bekommen hat, eine Tätigkeit auszuführen, bei welcher er sich außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte aufhält. Desweiteren darf sich der Arbeitnehmer dabei auch nicht an seiner privaten Adresse aufhalten. 79 -|Voller Spesensatz/ 24 Stunden Abwesenheiten|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit 24 Stunden beträgt. 80 -|Reduzierter Spesensatz/ > 8 Stunden bzw. An-/Abeise|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit größer 8 Stunden ist. Desweiteren bei An- und Abreise Tagen. Das sind Tage vor oder nach ganztätigen Auswärtsaufenthalten. An diesen Tagen wird der reduzierte Spesensatz gezahlt unabhängig von der Dauer der Abwesenheit. 60 +|Voller Spesensatz/ 61 +24 Stunden Abwesenheiten|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit 24 Stunden beträgt. 62 +|Reduzierter Spesensatz/ 63 +> 8 Stunden bzw. An-/Abeise|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit größer 8 Stunden ist. Desweiteren bei An- und Abreise Tagen. Das sind Tage vor oder nach ganztätigen Auswärtsaufenthalten. An diesen Tagen wird der reduzierte Spesensatz gezahlt unabhängig von der Dauer der Abwesenheit. 81 81 |Mitternachtsregelung|Wenn eine Auswärtstätigkeit über Mitternacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist. Diese Abwesenheit ist dem Kalendertag mit der überwiegenden Abwesenheit hinzuzurechnen. 82 82 83 83 == Steuerthematik == 84 - 85 85 Die **gesetzlichen Spesen sind** **steuerfrei**. D.h. erhält der Arbeitnehmer (AN) zB bei einer Abwesenheit von über 8 Stunden 14 EUR muss weder der AN noch der Arbeitgeber (AG) darauf Steuern bezahlen. Gibt es im Betrieb aber individuelle Spesensätze, die über den gesetzlichen Werten liegen, sind diese zu versteuern. Für Verpflegungsmehraufwände bis zum doppelten steuerfreien Verpflegungsmehraufwand gilt eine **Pauschalversteuerung von 25 Prozent**. Alles was darüber hinausgeht, muss **regulär versteuert** werden. 86 86 [[image:image2022-10-4_10-56-45.png]] 87 - 88 88 === Gesamterstattungsverfahren === 70 +Der AN erhält i.d.R. nicht nach jeder Fahrt seinen Spesensatz, sondern es werden monatlich die Fahrten betrachtet, d.h. die Spesen addiert und dann ausgezahlt. Ob Steuern anfallen und wenn ja wie hoch, bezieht sich demnach auf die Summe der gezahlten Spesen. Man rechnet somit die gesetzlichen Pauschalen zusammen und zieht sie in den Vergleich mit den individuellen Spesensätzen. Erst wenn die Summe der individuellen Spesensätze die Summe der gesetzlichen Pauschalen übersteigt, fallen Steuern an. In welcher Höhe entscheiden die verbleibenden Beträge. D.h. steuerfreie bzw. pauschal zu versteuernde Überbeträge werden über den Betrachtungszeitraum aufgehoben und verfallen nicht. Dies nennt man Gesamterstattungsverfahren. 89 89 90 -Der AN erhält i.d.R. nicht nach jeder Fahrt seinen Spesensatz, sondern es werden monatlich die Fahrten betrachtet, d.h. die Spesen addiert und dann ausgezahlt. Ob Steuern anfallen und wenn ja wie hoch, bezieht sich demnach auf die Summe der gezahlten Spesen. Man rechnet somit die gesetzlichen Pauschalen zusammen und zieht sie in den Vergleich mit den individuellen Spesensätzen. Erst wenn die Summe der individuellen Spesensätze die Summe der gesetzlichen Pauschalen übersteigt, fallen Steuern an. In welcher Höhe entscheiden die verbleibenden Beträge. D.h. steuerfreie bzw. pauschal zu versteuernde Überbeträge werden über den Betrachtungszeitraum aufgehoben und verfallen nicht. Dies nennt man Gesamterstattungsverfahren. 91 - 92 -**Beispiel** 93 - 94 -Ein Arbeitnehmer (AN) erhält für eine 3-tägige Reise pro Tag 30,00 €, was insgesamt 90,00 € ergibt. Laut den gesetzlichen Pauschalen sind bis zu 56,00 € steuerfrei. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 14,00 € für die An- und Abreisetage und 28,00 € für einen vollständigen Tag der Abwesenheit. Das bedeutet, dass von den insgesamt 90,00 € maximal 56,00 € steuerfrei ausgezahlt werden können. Zusätzlich kann derselbe Betrag (56,00 €) pauschal versteuert ausgezahlt werden. Da der Arbeitnehmer bereits 56,00 € steuerfrei erhält, bleiben 90,00 € - 56,00 € = 34,00 € übrig, die pauschal versteuert werden können. 95 - 96 -**Besonderheit:** 97 -Ein Zeitraum, der nicht spesenberechtigt ist (beispielsweise eine Abwesenheit von weniger als 8 Stunden), fällt nicht unter die gesetzlichen Spesenregelungen. Wird hierfür dennoch eine Zahlung vorgenommen, ist diese vollständig steuerpflichtig. 98 - 99 -|(% style="background-color:#7a869a" %) |(% style="background-color:#7a869a" %)**Verpflegungskosten**|(% style="background-color:#7a869a" %)**steuerfrei**|(% style="background-color:#7a869a" %)**max. steuerfrei** 100 -**möglich**|(% style="background-color:#7a869a" %)**25% pauschal**|(% style="background-color:#7a869a" %)**max. pauschal** 101 -**möglich**|(% style="background-color:#7a869a" %)**steuer-** 72 +Als Beispiel ein AN erhält für eine 3-tägige Reise für jeden Tag 30,00 €, also insgesamt 90,00 €. Hinzu kommt eine Auszahlung für eine Abwesenheit unter 8 Stunden, d.h. diese fällt nicht unter die Gesetzlichkeiten der Spesen. Diese Auszahlung ist grundlegend steuerpflichtig. 73 +||**Verpflegungskosten**|**steuerfrei**|**max. steuerfrei** 74 +**möglich**|**25% pauschal**|**max. pauschal** 75 +**möglich**|**steuer-** 102 102 **pflichtig** 103 103 |**1. Tag Anreise**|30,00|14,00|14,00|14,00|14,00|2,00 104 104 |**2. Tag 24h**|30,00|28,00|28,00|2,00|28,00|0,00 105 105 |**3. Tag Abreise**|30,00|14,00|14,00|14,00|14,00|0,00 106 106 |**4. Tag 6h abwesend**|30,00|0,00|0,00|0,00|0,00|30,00 107 -|Summe| |56,00|56,00|30,00|56,00|32,00108 -| (% style="background-color:#c1c7d0" %)**Gesamterstattung**|(% style="background-color:#c1c7d0" %)120,00|(% colspan="2"style="background-color:#c1c7d0"%)56,00|(% colspan="2"style="background-color:#c1c7d0"%)34,00|(% style="background-color:#c1c7d0" %)30,0081 +|Summe||56,00|56,00|30,00|56,00|32,00 82 +|**Gesamterstattung**|120,00| (% colspan="2" %)56,00| (% colspan="2" %)34,00|32,00 109 109 110 110 = Tätigkeitsstätten = 111 - 112 112 Unter diesem Punkt können Sie Tätigkeitsstätten anlegen und verwalten. Beim Anlegen einer neuen Tätigkeitsstätte können Sie dieser eine passende Bezeichnung vergeben. 113 113 Desweiteren stehen folgende Optionen zur Verfügung: 114 - 115 115 |=Option|=Erläuterung 116 116 |Radius|Legt die Größe des Wirkungskreises dieser Tätigkeitsstätte fest. 117 -|Unterbrechung der Abwesenheit ab|sofort, 30 Minuten, 1 Stunde… 89 +|Unterbrechung der Abwesenheit ab|sofort, 30 Minuten, 1 Stunde… 118 118 Legt fest, wie lange sich das Fahrzeug in der Tätigkeitsstätte aufhalten darf, ohne das die Abwesenheit im Sinne der Spesen unterbrochen wird. 119 119 |Art der Tätigkeitsstätte|Es wird die Art der Tätigkeitsstätte festgelegt. ( Hauptwohnsitz, Erste Tätigkeitsstätte, Weitere Tätigkeitsstätte ) 120 120 ... ... @@ -124,31 +124,25 @@ 124 124 Zuweisungen der Tätigkeitsstätten zum Fahrpersonal können ebenso über die Personalverwaltung vorgenommen werden. Dort werden die angelegten Tätigkeitsstätten in einer Auswahlbox angeboten. Beim Hauptwohnsitz besteht die Möglichkeit, dass man eine Tätigkeitsstätte auswählt oder diese neu anlegt. 125 125 126 126 == Vorgabewerte für neue Tätigkeitsstätten == 127 - 128 128 Unter **Einstellungen **im Spesenmodul können Sie unter Tätigkeitsstätten Werte definieren, welche bei der Erstellung von Tätigkeitsstätten als Grundwert vergeben werden soll. 129 - 130 130 |=Regel|=Erläuterung 131 131 |Vorgabewert für den Radius einer Tätigkeitsstätte|Der Radius der Tätigkeitsstätte legt fest, in welchem Umkreis um die festgelegte Position eine Unterbrechung der Abwesenheit im Sinne der Spesen stattfindet. Befährt oder durchfährt das Fahrzeug diesen Bereich, wird die Spesenzeit unterbrochen. Ausgewertet wird der längste Abwesenheitszeitraum eines Tages. 132 -|Unterbrechung der Abwesenheit ab|Es kann eine maximale Aufenthaltszeit für eine Tätigkeitsstätte festgelegt werden. In dieser Zeitspanne kann sich ein Fahrzeug somit in der jeweiligen Tätigkeitsstätte aufhalten, ohne dass die Abwesenheitszeit im Sinne der Spesen unterbrochen wird. Bei jedem Befahren der Tätigkeitsstätte steht die komplette Unterbrechungszeit zur Verfügung. 102 +|Unterbrechung der Abwesenheit ab|Es kann eine maximale Aufenthaltszeit für eine Tätigkeitsstätte festgelegt werden. In dieser Zeitspanne kann sich ein Fahrzeug somit in der jeweiligen Tätigkeitsstätte aufhalten, ohne dass die Abwesenheitszeit im Sinne der Spesen unterbrochen wird. Bei jedem Befahren der Tätigkeitsstätte steht die komplette Unterbrechungszeit zur Verfügung.** 103 +** 133 133 134 134 = Spesenprofile = 106 +Spesenprofile ermöglichen individuelle Spesensätze und Regelungen in einem Profil festzulegen. Alle Fahrer benötigen für die Spesenberechnung zwingend ein Profil. 135 135 136 -Spesenprofile ermöglichen individuelle Spesensätze und Regelungen in einem Profil festzulegen. Alle Fahrer benötigen für die Spesenberechnung zwingend ein Profil. 137 - 138 138 == Übersicht == 139 - 140 140 Im Modul **Spesen** befindet sich unter Einstellungen der Reiter **Spesenprofile.** Dort erhalten Sie einen Überblick über alle bestehenden Profile. 141 141 142 142 Folgendes Profil steht immer zur Verfügung: 143 - 144 144 ((( 145 -* **Profil **„**§ gesetzliches Standardprofil**“(((113 +* **Profil **„**§ gesetzliches Standardprofil**“((( 146 146 * In diesem Profil sind alle gesetzlichen Vorgaben hinterlegt. Es kann nicht verändert werden. 147 147 ))) 148 148 ))) 149 - 150 150 Bestandskunden, deren Einstellung bisher Firmenweit war, erhalten ein weiteres Profil: 151 - 152 152 ((( 153 153 * **Profil „individuelle Regelungen**“((( 154 154 * Alle bisherigen Einstellungen wurden in dieses Profil übertragen. ... ... @@ -160,9 +160,7 @@ 160 160 [[image:image-2025-2-12_14-15-34.png]] 161 161 162 162 == Aktionen == 163 - 164 164 Über das Aktionsmenü können Sie folgende Optionen für das Profil treffen: 165 - 166 166 ((( 167 167 * **Bearbeiten**: Öffnet eine Maske zum Ändern eines bestimmten Spesenprofiles -> siehe Spesenprofil erstellen/bearbeiten 168 168 * **Personalzuordnung**: Bietet eine direkte Möglichkeit ein Profil mehreren Personen gleichzeitig zuzuordnen. Spesenprofile können alternativ auch über die Personalverwaltung einer Person zugewiesen werden. ... ... @@ -172,40 +172,36 @@ 172 172 ))) 173 173 174 174 == Spesenprofil erstellen/bearbeiten == 175 - 176 176 Falls Sie zusätzliche Profile anlegen möchten, können Sie dies ebenfalls im Reiter //Spesenprofile// über die Schaltfläche **Neues Profil anlegen** vornehmen. 177 177 Dabei können Sie → Regelungen zur Beurteilung von Abwesenheiten festlegen und definieren Ihre → Spesensätze über die Auswahlfelder Prozent, fester Betrag oder Länderanpassung. Sollte der Wunsch bestehen, weitere Ländersätze zu definieren, kann dies über den Reiter //„Ländersätze“// vorgenommen werden. 178 -Wird ein Profil bearbeitet, kann definiert werden, zu welchem Zeitpunkt die Anpassungen gelten sollen. Eine rückwirkende Änderung kann bis zu drei Monate, jeweils zum 1. des Monats, vorgenommen werden. Dabei werden bereits berechnete Spesen für die aktuell zugeordneten Personen zu diesem Profil gelöscht. Eine Neuberechnung erfolgt zeitnah.141 +Wird ein Profil bearbeitet, kann definiert werden, zu welchem Zeitpunkt die Anpassungen gelten sollen. Eine rückwirkende Änderung kann bis zu drei Monate, jeweils zum 1. des Monats, vorgenommen werden. Dabei werden bereits berechnete Spesen für die aktuell zugeordneten Personen zu diesem Profil gelöscht. Eine Neuberechnung erfolgt zeitnah. 179 179 180 180 [[image:image-2025-2-12_14-16-22.png]] 181 181 182 182 === Regelungen === 183 - 184 184 Folgende Regelungen können Sie zur Bewertung einer Abwesenheit festlegen: 185 - 186 186 |=Regel|=Erläuterung 187 187 |Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz|Reist der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat lohnsteuerfrei erstatten, in dem sich dein Arbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, ob der Pauschbetrag für den letzten ausländischen Staat oder der Spesensatz der Tätigkeitsstätte der Berechnung zu Grunde gelegt wird. 188 188 |Erkennung Beginn Spesenrelevanter Zeitraum|Die Abwesenheit im Sinne der Spesen beginnt mit dem Verlassen des Bereiches der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes. 189 -Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:((( 150 +Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen: 151 +((( 190 190 1. Durch Zündung und Stillstand 191 191 In diesem Modus beginnt und endet die Zeit der Abwesenheit mit dem Zündungssignal oder beim Erkennen eines Fahrzeug Stillstandes. Diese Einstellung kann nützlich sein bei Verladevorgängen innerhalb einer Tätigkeitsstätte mit eingeschalteter Zündung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug über einen Autokran verfügt. 192 192 1. Durch Zündung 193 193 Die Zeit der Abwesenheit beginnt mit dem Einschalten der Zündung innerhalb der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Ausschalten der Zündung nach dem Befahren dieses Gebietes. 194 194 ))) 195 -|Fahreranmeldung|((( 196 -Um zu erkennen, welche Fahrten für den Fahrer gewertet werden, kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen: 197 - 157 +|Fahreranmeldung|Um zu erkennen, welche Fahrten für den Fahrer gewertet werden, kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen: 198 198 ((( 199 199 * Exakte Fahrtenzuordnung => Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war. 200 200 ))) 201 - 202 202 ((( 203 203 * Tolerante Fahrtenzuordnung => Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet. 204 204 ))) 205 -))) 206 -|Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes. 207 -Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden:((( 208 -* Abwesenheitszeiten sollen, wie laut BMF Erlass möglich, zusammengerechnet werden. ((( 164 +|Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes. 165 +Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden: 166 +((( 167 +* Abwesenheitszeiten sollen, wie laut BMF Erlass möglich, zusammengerechnet werden. 168 +((( 209 209 * Mehrere Abwesenheitszeiten an einem Tag werden summiert in die Spesenberechnung einbezogen. 210 210 * Bei Mitternachtsfahrten gibt es eine Sonderregelung, denn die Anteile können auch gesplittet und den einzelnen Kalendertagen zugeordnet werden. 211 211 In einer Günstigerprüfung berechnet YellowFox, welche Zuordnung spesenrelevanter ist. D.h. in der Regel werden die Mitternachtsfahrten gewertet, es sei denn, dass die Abwesenheitszeiten auf den Kalendertag bezogen häufiger unter den gesetzlichen Pauschalbetrag bei einer eintägigen Abwesenheit fallen. ... ... @@ -214,16 +214,15 @@ 214 214 215 215 * Nur die längste Abwesenheitszeit soll als relevante Auswärtstätigkeit gewertet werden 216 216 ))) 217 -|Mitternachtsregelung|Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist. 218 -Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:((( 177 +|Mitternachtsregelung|Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist. 178 +Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden: 179 +((( 219 219 * nach der gesetzlichen Bewertung, dass die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG) 220 220 * oder die Abwesenheit liegt in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages 221 221 ))) 222 222 223 223 === Spesensätze festlegen === 224 - 225 -Im Bereich** Anpassung der Spesensätze **können Sie individuelle Spesensätze festlegen nach: 226 - 185 +Im Bereich** Anpassung der Spesensätze **können Sie individuelle Spesensätze festlegen nach: 227 227 ((( 228 228 * **Prozent**: die Geldwerte basieren prozentual auf den gesetzlichen Pauschbeträgen. Wird beispielsweise für eine Abwesenheit „> 8 Stunden“ 50% eingestellt, wird diese Abwesenheit mit 7 € für Deutschland (Stand: 2025) ausgewiesen. 229 229 * **Fester Betrag**: die Geldwerte für über 8 Stunden, einer 24 Stunden Abwesenheit und einer Übernachtung können fix und für jedes Land gleichgesetzt werden. ... ... @@ -231,36 +231,26 @@ 231 231 ))) 232 232 233 233 == Personalzuordnung == 234 - 235 235 Um Personen einem Profil zuzuweisen, gibt es eine eigene Aktion. Unter „Neue Zuweisung“ erfolgt die entsprechende Zuordnung. Über die Gruppenauswahl können Sie auch direkt mehrere Personen auswählen. In dem Bereich „Bestehende Zuweisungen“ erhalten Sie einen Überblick, welche Fahrer bereits diesem Profil zugewiesen sind. 236 236 237 237 = Ländersätze = 238 - 239 239 Es besteht die Möglichkeit über den Einstellungspunkt **Ländersätze **pro Land/Region eigene Spesensätze zu definieren. 240 - 241 241 === Übersicht === 242 - 243 243 In der Übersicht erhalten alle erstellten Listen für diese Ländersätze. Für die letzten 4 Jahre werden die gesetzlichen Vorgaben mit ausgewiesen. 244 244 Funktionen für Listen: 245 - 246 246 |=Funktion|=Bedeutung|=Bemerkungen 247 247 |Listenwerte anzeigen|Öffnet die Einstellungsseite für diese Liste|vergangene Listen können nicht editiert werden, bei Änderungen an der aktuellen Liste wird diese kopiert (und ggf. gelöscht) 248 -|Liste kopieren|Kopiert eine Liste mit all ihren Werten| 249 -|Liste löschen|Löschen einer Liste| 202 +|Liste kopieren|Kopiert eine Liste mit all ihren Werten| 203 +|Liste löschen|Löschen einer Liste| 250 250 |Neue Liste anlegen|Öffnet die Einstellungsseite für eine neue Liste|Basis einer neuen Liste sind immer die gesetzlichen Pauschbeträge des jeweiligen Jahres der jeweiligen Länder 251 251 252 252 === Einstellungen === 253 - 254 254 Jede Liste besteht aus einem Bezeichner. Bei einer neuen Liste besteht dazu die Möglichkeit zu definieren, ob diese alle Länder umfassen soll, oder nur die geänderten. Per Standard erhalten sie eine eingeschränkte Liste mit allen Ländern, deren Einstellungen vom Gesetz abweichen. Sie können aber zu einer vollständigen Ansicht umschalten, in der alle Länder/Regionen gelistet und bearbeitet werden können. 255 - 256 256 ==== Einstellung "Listenumfang" ==== 257 - 258 -Der Unterschied ob eine Liste nur geänderte Länder oder alle Länder umfasst ist anfänglich trivial, kann aber später größere Auswirkungen haben. 209 +Der Unterschied ob eine Liste nur geänderte Länder oder alle Länder umfasst ist anfänglich trivial, kann aber später größere Auswirkungen haben. 259 259 Umfasst die Liste nur geänderte Länder, werden für alle anderen Länder die gesetzlichen Daten verwendet. Diese werden von YellowFox gepflegt und gewartet. Überschreitet eine Liste die Jahresgrenze und ändern sich ab dem 01.01. eines Jahres gesetzliche Werte, so finden diese automatisch Anwendung. 260 260 Eine Liste mit allen Ländern profitiert von diesen Anpassungen nicht, ihre Werte bleiben stabil. Für eine vollständige Liste sind alle Daten festgelegt, wie angegeben. Änderungen an gesetzlichen Daten haben keinen Einfluss auf diese Liste. 261 - 262 262 ==== Einstellungen anpassen ==== 263 - 264 264 Sie können für jedes Land/Region auf der Zeitleiste eigenen Zeitpunkte setzen, ab welchen Spesen gezahlt werden sollen. Dazu klicken Sie auf den Zeitpunkt in der Zeitleiste um einen neuen Marker zu setzen, oder verschieben Sie einen der vorhandenen auf den gewünschten Zeitpunkt. Um einen Zeitpunkt zu löschen, markieren Sie diesen (alle weiteren werden ausgeblendet) und klicken Sie auf das [[image:cross.png]] 265 265 Um die Auswahl eines Markers zurückzunehmen und alle weiteren Marker wieder einzublenden, klicken Sie bitte erneut auf den Marker. 266 266 Um den Betrag für einen Zeitpunkt anzupassen, klicken Sie auf den Betrag und ändern diesen. Bei Änderungen am Marker für 24h wird der Betrag für den vollen Spesensatz automatisch angepasst.
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