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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Dokument-Autor
... ... @@ -1,1 +1,1 @@
1 -XWiki.YellowFox_RD
1 +XWiki.yf-dominic
Inhalt
... ... @@ -1,35 +1,23 @@
1 1  (% class="box" %)
2 -(((
3 -Inhaltsverzeichnis
4 -)))
5 -
2 +(((Inhaltsverzeichnis)))
6 6  {{toc/}}
7 7  
8 8  Das Spesenmodul dient zur vollautomatischen Ermittlung der Spesen der Mitarbeiter Ihrer Firma mit Hilfe der Positionsdaten der Fahrzeuge.
9 -
10 10  = Grundlegendes =
11 -
12 12  Spesen fallen an, wenn der Mitarbeiter im Auftrag seiner Firma eine Tätigkeit ausführen muss, welche außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte) liegt. Des Weiteren darf sich der Arbeitnehmer dabei auch nicht an seiner privaten Adresse aufhalten. Diese Zeit wird als Abwesenheit bezeichnet.
13 13  Der Gesetzgeber veröffentlich jährlich Listen mit Kostensätzen pro Land und teilweise Region für den Verpflegungsmehraufwand. Diese werden als Grundlage für die Berechnung der Spesensätze genutzt. Zur Ermittlung der Spesen werden Angaben über die erste Tätigkeitsstätte oder die private Adresse ( Hauptwohnsitz ) benötigt.
14 14  Die Spesensätze werden unterteilt in:
15 -
16 16  (((
17 17  1. Abwesenheit über 8 Stunden ( Anreise- und Abreisetag )
18 18  1. Abwesenheit von 24 Stunden
19 19  1. Übernachtung
20 20  )))
21 -
22 22  Derzeit unterstützt das Spesenmodul nur die gesetzlichen Regelungen für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland. Die Ermittlung der Spesensätze erfolgt jeweils nachts bis vorgestern.
23 -
24 24  = Einrichtung =
25 -
26 26  Um Spesen für Ihre Firma ab sofort vollautomatisch erstellen zu können, müssen Sie die Angaben zum Hauptwohnsitz und der ersten Tätigkeitsstätte für Ihr Personal hinterlegen. Außerdem können Sie weitere Tätigkeitsstätten/Ausnahmen definieren, an denen die Abwesenheit im Sinne der Spesen unterbrochen wird. Erstellen und Verwalten von Tätigkeitsstätten wird im Kapitel 'Tätigkeitsstätten' beschrieben. Zum Aktivieren der Spesen müssen Sie die Personaldaten des entsprechenden Mitarbeiters bearbeiten. Klicken Sie auf 'Spesenabrechnung aktivieren'. Danach wählen Sie eine bereits definierte Tätigkeitsstätte aus und weisen ihr eine entsprechende Gültigkeit zu. Ab dem Zeitpunkt werden für diesen Mitarbeiter die Spesen ermittelt.
27 27  Sie haben die Möglichkeit die Tätigkeitsstätten für mehrere Mitarbeiter in einem Arbeitsschritt festzulegen. Dazu markieren Sie die entsprechenden Mitarbeiter. Durch Anklicken dieses Symboles [[image:travel_costs_location.png]] öffnet sich ein Assistent zum Festlegen der Tätigkeitsstätten.
28 -
29 29  = Speseneditor =
30 -
31 31  Nach Auswahl von Fahrer und Zeitraum werden die Spesensätze eines Mitarbeiters für maximal 31 Tage tabellarisch angezeigt.  Jede Zeile enthält die Spesen für einen Tag. Tage ohne Spesen werden grau dargestellt. Die Tabelle stellt folgendes dar:
32 -
33 33  (((
34 34  * Tag des Spesensatzes
35 35  * Begin und Ende der längsten Abwesenheit des Tages
... ... @@ -41,14 +41,11 @@
41 41  * Berechnungsbasis nach Einstellung
42 42  * Freifeld ( zB für einen manuell einzutragenden Übernachtungsbeleg)
43 43  )))
44 -
45 45  Bei Einträgen welche mit *1 versehen sind, gibt es an diesem Tag einen zweiten spesenrelevanten Zeitraum. Fährt man mit der Maus über diese Markierung, bekommt man den Zeitraum angezeigt.
46 46  Bei Einträgen welche mit *2 versehen sind, wurde an diesem spesenberechtigten Tag kein Fahrzeug genutzt
47 47  Bei Einträgen welche mit *3 versehen sind, bezieht sich die Berechnung zu den Steueranteilen nicht auf einen ganzen Monat.
48 48  Bei Einträgen welche mit *4 versehen sind, liegt der Auswertungszeitraum vor der Möglichkeit sich die Steueranteile ausgeben zu lassen (ab 01.01.2023).
49 -
50 50  == Aktionen ==
51 -
52 52  |=Icon|=Aktion
53 53  |[[image:edit.png]]|Manuelles Bearbeiten eines Spesensatzes in einem Editor
54 54  |[[image:cross.png]]|Löschen des Spesensatzes
... ... @@ -58,7 +58,6 @@
58 58  |+|Abwesenheit (im Sinne des Abwesenheitsmanagements) hinzufügen
59 59  
60 60  == Spesensatz bearbeiten ==
61 -
62 62  Ist eine manuelle Änderung der Angaben eines Spesensatzes erforderlich, können Sie diesen im Editor bearbeiten.
63 63  Die Abwesenheitsart bestimmt den gesetzlichen Pauschbetrag, welcher für die Berechnung der Steueranteile auf die Verpflegungskosten herangezogen wird.
64 64  Nach Änderung des Zeitraumes oder der Region wird die ‚Spesenanpassung Firma‘ aktualisiert angezeigt. Diese Werte werden für den Mitarbeiter übernommen, falls noch keine manuelle Anpassung vorgenommen wurde.
... ... @@ -66,50 +66,43 @@
66 66  Nach dem Speichern der Änderungen wird der Spesensatz aktualisiert in der Tabelle dargestellt.
67 67  
68 68  = Exportieren der Spesen =
69 -
70 70  Im Speseneditor können Sie die aktuelle Ansicht als PDF, Excel oder CSV exportieren. Im Berichtscenter haben Sie die Möglichkeit Serien zu generieren und die Spesen als HTML, PDF, Excel oder CSV zu exportieren.
71 71  Der generierte Bericht enthält eine Zusammenfassung der Kosten gegliedert in Gesamtkosten, Verpflegung sowie Übernachtung für den gewählten Zeitraum. Des Weiteren erhalten sie eine Auflistung aller Tage an welchen Spesen angefallen sind mit den gleichen Angaben wie im Speseneditor. Über eine Checkbox kann ausgewählt werden, ob die Steuerdaten im Bericht mit ausgegeben werden.
72 72  
73 73  = Gesetzliche Regelungen für Deutschland =
74 -
75 75  == Abwesenheitsarten ==
76 -
77 77  |=Regel|=Erläuterung
78 78  |Abwesenheit|bedeutet, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber den Auftrag bekommen hat, eine Tätigkeit auszuführen, bei welcher er sich außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte aufhält. Desweiteren darf sich der Arbeitnehmer dabei auch nicht an seiner privaten Adresse aufhalten.
79 -|Voller Spesensatz/ 24 Stunden Abwesenheiten|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit 24 Stunden beträgt.
80 -|Reduzierter Spesensatz/ > 8 Stunden bzw. An-/Abeise|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit größer 8 Stunden ist. Desweiteren bei An- und Abreise Tagen. Das sind Tage vor oder nach ganztätigen Auswärtsaufenthalten. An diesen Tagen wird der reduzierte Spesensatz gezahlt unabhängig von der Dauer der Abwesenheit.
60 +|Voller Spesensatz/
61 +24 Stunden Abwesenheiten|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit 24 Stunden beträgt.
62 +|Reduzierter Spesensatz/
63 +> 8 Stunden bzw. An-/Abeise|wird gezahlt, wenn die Abwesenheit größer 8 Stunden ist. Desweiteren bei An- und Abreise Tagen. Das sind Tage vor oder nach ganztätigen Auswärtsaufenthalten. An diesen Tagen wird der reduzierte Spesensatz gezahlt unabhängig von der Dauer der Abwesenheit.
81 81  |Mitternachtsregelung|Wenn eine Auswärtstätigkeit über Mitternacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist. Diese Abwesenheit ist dem Kalendertag mit der überwiegenden Abwesenheit hinzuzurechnen.
82 82  
83 83  == Steuerthematik ==
84 -
85 85  Die **gesetzlichen Spesen sind** **steuerfrei**. D.h. erhält der Arbeitnehmer (AN) zB bei einer Abwesenheit von über 8 Stunden 14 EUR muss weder der AN noch der Arbeitgeber (AG) darauf Steuern bezahlen. Gibt es im Betrieb aber individuelle Spesensätze, die über den gesetzlichen Werten liegen, sind diese zu versteuern. Für Verpflegungsmehraufwände bis zum doppelten steuerfreien Verpflegungsmehraufwand gilt eine **Pauschalversteuerung von 25 Prozent**. Alles was darüber hinausgeht, muss **regulär versteuert** werden.  
86 86  [[image:image2022-10-4_10-56-45.png]]
87 -
88 88  === Gesamterstattungsverfahren ===
70 +Der AN erhält i.d.R. nicht nach jeder Fahrt seinen Spesensatz, sondern es werden monatlich die Fahrten betrachtet, d.h. die Spesen addiert und dann ausgezahlt. Ob Steuern anfallen und wenn ja wie hoch, bezieht sich demnach auf die Summe der gezahlten Spesen. Man rechnet somit die gesetzlichen Pauschalen zusammen und zieht sie in den Vergleich mit den individuellen Spesensätzen. Erst wenn die Summe der individuellen Spesensätze die Summe der gesetzlichen Pauschalen übersteigt, fallen Steuern an. In welcher Höhe entscheiden die verbleibenden Beträge. D.h. steuerfreie bzw. pauschal zu versteuernde Überbeträge werden über den Betrachtungszeitraum aufgehoben und verfallen nicht. Dies nennt man Gesamterstattungsverfahren. 
89 89  
90 -Der AN erhält i.d.R. nicht nach jeder Fahrt seinen Spesensatz, sondern es werden monatlich die Fahrten betrachtet, d.h. die Spesen addiert und dann ausgezahlt. Ob Steuern anfallen und wenn ja wie hoch, bezieht sich demnach auf die Summe der gezahlten Spesen. Man rechnet somit die gesetzlichen Pauschalen zusammen und zieht sie in den Vergleich mit den individuellen Spesensätzen. Erst wenn die Summe der individuellen Spesensätze die Summe der gesetzlichen Pauschalen übersteigt, fallen Steuern an. In welcher Höhe entscheiden die verbleibenden Beträge. D.h. steuerfreie bzw. pauschal zu versteuernde Überbeträge werden über den Betrachtungszeitraum aufgehoben und verfallen nicht. Dies nennt man Gesamterstattungsverfahren.
91 -
92 92  Als Beispiel ein AN erhält für eine 3-tägige Reise für jeden Tag 30,00 €, also insgesamt 90,00 €. Hinzu kommt eine Auszahlung für eine Abwesenheit unter 8 Stunden, d.h. diese fällt nicht unter die Gesetzlichkeiten der Spesen. Diese Auszahlung ist grundlegend steuerpflichtig.
93 -
94 -|(% style="background-color:#7a869a" %) |(% style="background-color:#7a869a" %)**Verpflegungskosten**|(% style="background-color:#7a869a" %)**steuerfrei**|(% style="background-color:#7a869a" %)**max. steuerfrei**
95 -**möglich**|(% style="background-color:#7a869a" %)**25% pauschal**|(% style="background-color:#7a869a" %)**max. pauschal**
96 -**möglich**|(% style="background-color:#7a869a" %)**steuer-**
73 +||**Verpflegungskosten**|**steuerfrei**|**max. steuerfrei**
74 +**möglich**|**25% pauschal**|**max. pauschal**
75 +**möglich**|**steuer-**
97 97  **pflichtig**
98 98  |**1. Tag Anreise**|30,00|14,00|14,00|14,00|14,00|2,00
99 99  |**2. Tag 24h**|30,00|28,00|28,00|2,00|28,00|0,00
100 100  |**3. Tag Abreise**|30,00|14,00|14,00|14,00|14,00|0,00
101 101  |**4. Tag 6h abwesend**|30,00|0,00|0,00|0,00|0,00|30,00
102 -|Summe| |56,00|56,00|30,00|56,00|32,00
103 -|(% style="background-color:#c1c7d0" %)**Gesamterstattung**|(% style="background-color:#c1c7d0" %)120,00|(% colspan="2" style="background-color:#c1c7d0" %)56,00|(% colspan="2" style="background-color:#c1c7d0" %)34,00|(% style="background-color:#c1c7d0" %)32,00
81 +|Summe||56,00|56,00|30,00|56,00|32,00
82 +|**Gesamterstattung**|120,00| (% colspan="2" %)56,00| (% colspan="2" %)34,00|32,00
104 104  
105 105  = Tätigkeitsstätten =
106 -
107 107  Unter diesem Punkt können Sie Tätigkeitsstätten anlegen und verwalten. Beim Anlegen einer neuen Tätigkeitsstätte können Sie dieser eine passende Bezeichnung vergeben.
108 108  Desweiteren stehen folgende Optionen zur Verfügung:
109 -
110 110  |=Option|=Erläuterung
111 111  |Radius|Legt die Größe des Wirkungskreises dieser Tätigkeitsstätte fest.
112 -|Unterbrechung der Abwesenheit ab|sofort, 30 Minuten, 1 Stunde… 
89 +|Unterbrechung der Abwesenheit ab|sofort, 30 Minuten, 1 Stunde… 
113 113  Legt fest, wie lange sich das Fahrzeug in der Tätigkeitsstätte aufhalten darf, ohne das die Abwesenheit im Sinne der Spesen unterbrochen wird.
114 114  |Art der Tätigkeitsstätte|Es wird die Art der Tätigkeitsstätte festgelegt. ( Hauptwohnsitz, Erste Tätigkeitsstätte, Weitere Tätigkeitsstätte )
115 115  
... ... @@ -119,31 +119,25 @@
119 119  Zuweisungen der Tätigkeitsstätten zum Fahrpersonal können ebenso über die Personalverwaltung vorgenommen werden. Dort werden die angelegten Tätigkeitsstätten in einer Auswahlbox angeboten. Beim Hauptwohnsitz besteht die Möglichkeit, dass man eine Tätigkeitsstätte auswählt oder diese neu anlegt.
120 120  
121 121  == Vorgabewerte für neue Tätigkeitsstätten ==
122 -
123 123  Unter **Einstellungen **im Spesenmodul können Sie unter Tätigkeitsstätten Werte definieren, welche bei der Erstellung von Tätigkeitsstätten als Grundwert vergeben werden soll.
124 -
125 125  |=Regel|=Erläuterung
126 126  |Vorgabewert für den Radius einer Tätigkeitsstätte|Der Radius der Tätigkeitsstätte legt fest, in welchem Umkreis um die festgelegte Position eine Unterbrechung der Abwesenheit im Sinne der Spesen stattfindet. Befährt oder durchfährt das Fahrzeug diesen Bereich, wird die Spesenzeit unterbrochen. Ausgewertet wird der längste Abwesenheitszeitraum eines Tages.
127 -|Unterbrechung der Abwesenheit ab|Es kann eine maximale Aufenthaltszeit für eine Tätigkeitsstätte festgelegt werden. In dieser Zeitspanne kann sich ein Fahrzeug somit in der jeweiligen Tätigkeitsstätte aufhalten, ohne dass die Abwesenheitszeit im Sinne der Spesen unterbrochen wird. Bei jedem Befahren der Tätigkeitsstätte steht die komplette Unterbrechungszeit zur Verfügung.
102 +|Unterbrechung der Abwesenheit ab|Es kann eine maximale Aufenthaltszeit für eine Tätigkeitsstätte festgelegt werden. In dieser Zeitspanne kann sich ein Fahrzeug somit in der jeweiligen Tätigkeitsstätte aufhalten, ohne dass die Abwesenheitszeit im Sinne der Spesen unterbrochen wird. Bei jedem Befahren der Tätigkeitsstätte steht die komplette Unterbrechungszeit zur Verfügung.**
103 +**
128 128  
129 129  = Spesenprofile =
106 +Spesenprofile ermöglichen individuelle Spesensätze und Regelungen in einem Profil festzulegen. Alle Fahrer benötigen für die Spesenberechnung zwingend ein Profil. 
130 130  
131 -Spesenprofile ermöglichen individuelle Spesensätze und Regelungen in einem Profil festzulegen. Alle Fahrer benötigen für die Spesenberechnung zwingend ein Profil.
132 -
133 133  == Übersicht ==
134 -
135 135  Im Modul **Spesen** befindet sich unter Einstellungen der Reiter **Spesenprofile.** Dort erhalten Sie einen Überblick über alle bestehenden Profile.
136 136  
137 137  Folgendes Profil steht immer zur Verfügung:
138 -
139 139  (((
140 -* **Profil **„**§ gesetzliches Standardprofil**“(((
113 +* **Profil **„**§ gesetzliches Standardprofil**“(((
141 141  * In diesem Profil sind alle gesetzlichen Vorgaben hinterlegt. Es kann nicht verändert werden.
142 142  )))
143 143  )))
144 -
145 145  Bestandskunden, deren Einstellung bisher Firmenweit war, erhalten ein weiteres Profil:
146 -
147 147  (((
148 148  * **Profil „individuelle Regelungen**“(((
149 149  * Alle bisherigen Einstellungen wurden in dieses Profil übertragen.
... ... @@ -155,9 +155,7 @@
155 155  [[image:image-2025-2-12_14-15-34.png]]
156 156  
157 157  == Aktionen ==
158 -
159 159  Über das Aktionsmenü können Sie folgende Optionen für das Profil treffen:
160 -
161 161  (((
162 162  * **Bearbeiten**: Öffnet eine Maske zum Ändern eines bestimmten Spesenprofiles -> siehe Spesenprofil erstellen/bearbeiten
163 163  * **Personalzuordnung**: Bietet eine direkte Möglichkeit ein Profil mehreren Personen gleichzeitig zuzuordnen. Spesenprofile können alternativ auch über die Personalverwaltung einer Person zugewiesen werden.
... ... @@ -167,40 +167,36 @@
167 167  )))
168 168  
169 169  == Spesenprofil erstellen/bearbeiten ==
170 -
171 171  Falls Sie zusätzliche Profile anlegen möchten, können Sie dies ebenfalls im Reiter //Spesenprofile// über die Schaltfläche **Neues Profil anlegen** vornehmen.
172 172  Dabei können Sie → Regelungen zur Beurteilung von Abwesenheiten festlegen und definieren Ihre → Spesensätze über die Auswahlfelder Prozent, fester Betrag oder Länderanpassung. Sollte der Wunsch bestehen, weitere Ländersätze zu definieren, kann dies über den Reiter //„Ländersätze“// vorgenommen werden.
173 -Wird ein Profil bearbeitet, kann definiert werden, zu welchem Zeitpunkt die Anpassungen gelten sollen. Eine rückwirkende Änderung kann bis zu drei Monate, jeweils zum 1. des Monats, vorgenommen werden. Dabei werden bereits berechnete Spesen für die aktuell zugeordneten Personen zu diesem Profil gelöscht. Eine Neuberechnung erfolgt zeitnah.
141 +Wird ein Profil bearbeitet, kann definiert werden, zu  welchem Zeitpunkt die Anpassungen gelten sollen. Eine rückwirkende Änderung kann bis zu drei Monate, jeweils zum 1. des Monats, vorgenommen werden. Dabei werden bereits berechnete Spesen für die aktuell zugeordneten Personen zu diesem Profil gelöscht. Eine Neuberechnung erfolgt zeitnah.
174 174  
175 175  [[image:image-2025-2-12_14-16-22.png]]
176 176  
177 177  === Regelungen ===
178 -
179 179  Folgende Regelungen können Sie zur Bewertung einer Abwesenheit festlegen:
180 -
181 181  |=Regel|=Erläuterung
182 182  |Bei eintägigen Auslandsreisen, welche in einer Tätigkeitsstätte beginnen und enden, soll der Spesensatz|Reist der Arbeitnehmer an einem Tag vom Inland ins Ausland und wieder zurück ins Inland, kann der Arbeitgeber immer den Pauschbetrag für den ausländischen Staat lohnsteuerfrei erstatten, in dem sich dein Arbeitnehmer zuletzt aufgehalten hat. Mit dieser Einstellung können Sie festlegen, ob der Pauschbetrag für den letzten ausländischen Staat oder der Spesensatz der Tätigkeitsstätte der Berechnung zu Grunde gelegt wird.
183 183  |Erkennung Beginn Spesenrelevanter Zeitraum|Die Abwesenheit im Sinne der Spesen beginnt mit dem Verlassen des Bereiches der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes.
184 -Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:(((
150 +Dabei kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:
151 +(((
185 185  1. Durch Zündung und Stillstand
186 186  In diesem Modus beginnt und endet die Zeit der Abwesenheit mit dem Zündungssignal oder beim Erkennen eines Fahrzeug Stillstandes. Diese Einstellung kann nützlich sein bei Verladevorgängen innerhalb einer Tätigkeitsstätte mit eingeschalteter Zündung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug über einen Autokran verfügt.
187 187  1. Durch Zündung
188 188  Die Zeit der Abwesenheit beginnt mit dem Einschalten der Zündung innerhalb der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Ausschalten der Zündung nach dem Befahren dieses Gebietes.
189 189  )))
190 -|Fahreranmeldung|(((
191 -Um zu erkennen, welche Fahrten für den Fahrer gewertet werden, kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:
192 -
157 +|Fahreranmeldung|Um zu erkennen, welche Fahrten für den Fahrer gewertet werden, kann der Nutzer zwischen folgenden zwei Modi wählen:
193 193  (((
194 194  * Exakte Fahrtenzuordnung => Bei der exakten Fahrtenzuordnung, werden nur die Fahrtanteile dem Fahrer zugeordnet, bei denen er auch angemeldet war.
195 195  )))
196 -
197 197  (((
198 198  * Tolerante Fahrtenzuordnung => Bei der toleranten Fahrtenzuordnung wird dem Fahrer auch bei einer verspäteten Fahreranmeldung oder einer verfrühten Abmeldung die gesamte Fahrt zugeordnet.
199 199  )))
200 -)))
201 -|Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes.
202 -Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden:(((
203 -* Abwesenheitszeiten sollen, wie laut BMF Erlass möglich, zusammengerechnet werden. (((
164 +|Mehrere Abwesenheitszeiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten aufaddieren|Eine Abwesenheitszeit beginnt mit dem Verlassen der Tätigkeitsstätte und endet mit dem Befahren dieses Gebietes.
165 +Mehrere Abwesenheitszeiten können in Bezug auf eine eintägige Auswärtstätigkeit wie folgt behandelt werden:
166 +(((
167 +* Abwesenheitszeiten sollen, wie laut BMF Erlass möglich, zusammengerechnet werden. 
168 +(((
204 204  * Mehrere Abwesenheitszeiten an einem Tag werden summiert in die Spesenberechnung einbezogen.
205 205  * Bei Mitternachtsfahrten gibt es eine Sonderregelung, denn die Anteile können auch gesplittet und den einzelnen Kalendertagen zugeordnet werden.
206 206  In einer Günstigerprüfung berechnet YellowFox, welche Zuordnung spesenrelevanter ist. D.h. in der Regel werden die Mitternachtsfahrten gewertet, es sei denn, dass die Abwesenheitszeiten auf den Kalendertag bezogen häufiger unter den gesetzlichen Pauschalbetrag bei einer eintägigen Abwesenheit fallen.
... ... @@ -209,16 +209,15 @@
209 209  
210 210  * Nur die längste Abwesenheitszeit soll als relevante Auswärtstätigkeit gewertet werden
211 211  )))
212 -|Mitternachtsregelung|Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist.
213 -Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:(((
177 +|Mitternachtsregelung|Die Mitternachtsregelung greift, wenn eine Abwesenheit über Nacht erfolgt und max. 16 Stunden lang ist.
178 +Zur Bewertung einer Mitternacht können 2 Modi gewählt werden:
179 +(((
214 214  * nach der gesetzlichen Bewertung, dass die Abwesenheit sich auf 2 Kalendertage verteilt (gemäß §9 Abs.4a Nr.3 EStG)
215 215  * oder die Abwesenheit liegt in einem Zeitbereich zwischen 16 Uhr und 8 Uhr des Folgetages
216 216  )))
217 217  
218 218  === Spesensätze festlegen ===
219 -
220 -Im Bereich** Anpassung der Spesensätze **können Sie individuelle Spesensätze festlegen nach:
221 -
185 +Im Bereich** Anpassung der Spesensätze **können Sie individuelle Spesensätze festlegen nach:
222 222  (((
223 223  * **Prozent**: die Geldwerte basieren prozentual auf den gesetzlichen Pauschbeträgen. Wird beispielsweise für eine Abwesenheit „> 8 Stunden“ 50% eingestellt, wird diese Abwesenheit mit 7 € für Deutschland (Stand: 2025) ausgewiesen.
224 224  * **Fester Betrag**: die Geldwerte für über 8 Stunden, einer 24 Stunden Abwesenheit und einer Übernachtung können fix und für jedes Land gleichgesetzt werden.
... ... @@ -226,36 +226,26 @@
226 226  )))
227 227  
228 228  == Personalzuordnung ==
229 -
230 230  Um Personen einem Profil zuzuweisen, gibt es eine eigene Aktion. Unter „Neue Zuweisung“ erfolgt die entsprechende Zuordnung. Über die Gruppenauswahl können Sie auch direkt mehrere Personen auswählen. In dem Bereich „Bestehende Zuweisungen“ erhalten Sie einen Überblick, welche Fahrer bereits diesem Profil zugewiesen sind.
231 231  
232 232  = Ländersätze =
233 -
234 234  Es besteht die Möglichkeit über den Einstellungspunkt **Ländersätze **pro Land/Region eigene Spesensätze zu definieren.
235 -
236 236  === Übersicht ===
237 -
238 238  In der Übersicht erhalten alle erstellten Listen für diese Ländersätze. Für die letzten 4 Jahre werden die gesetzlichen Vorgaben mit ausgewiesen.
239 239  Funktionen für Listen:
240 -
241 241  |=Funktion|=Bedeutung|=Bemerkungen
242 242  |Listenwerte anzeigen|Öffnet die Einstellungsseite für diese Liste|vergangene Listen können nicht editiert werden, bei Änderungen an der aktuellen Liste wird diese kopiert (und ggf. gelöscht)
243 -|Liste kopieren|Kopiert eine Liste mit all ihren Werten|
244 -|Liste löschen|Löschen einer Liste|
202 +|Liste kopieren|Kopiert eine Liste mit all ihren Werten|
203 +|Liste löschen|Löschen einer Liste|
245 245  |Neue Liste anlegen|Öffnet die Einstellungsseite für eine neue Liste|Basis einer neuen Liste sind immer die gesetzlichen Pauschbeträge des jeweiligen Jahres der jeweiligen Länder
246 246  
247 247  === Einstellungen ===
248 -
249 249  Jede Liste besteht aus einem Bezeichner. Bei einer neuen Liste besteht dazu die Möglichkeit zu definieren, ob diese alle Länder umfassen soll, oder nur die geänderten. Per Standard erhalten sie eine eingeschränkte Liste mit allen Ländern, deren Einstellungen vom Gesetz abweichen. Sie können aber zu einer vollständigen Ansicht umschalten, in der alle Länder/Regionen gelistet und bearbeitet werden können.
250 -
251 251  ==== Einstellung "Listenumfang" ====
252 -
253 -Der Unterschied ob eine Liste nur geänderte Länder oder alle Länder umfasst ist anfänglich trivial, kann aber später größere Auswirkungen haben.
209 +Der Unterschied ob eine Liste nur geänderte Länder oder alle Länder umfasst ist anfänglich trivial, kann aber später größere Auswirkungen haben.
254 254  Umfasst die Liste nur geänderte Länder, werden für alle anderen Länder die gesetzlichen Daten verwendet. Diese werden von YellowFox gepflegt und gewartet. Überschreitet eine Liste die Jahresgrenze und ändern sich ab dem 01.01. eines Jahres gesetzliche Werte, so finden diese automatisch Anwendung.
255 255  Eine Liste mit allen Ländern profitiert von diesen Anpassungen nicht, ihre Werte bleiben stabil. Für eine vollständige Liste sind alle Daten festgelegt, wie angegeben. Änderungen an gesetzlichen Daten haben keinen Einfluss auf diese Liste.
256 -
257 257  ==== Einstellungen anpassen ====
258 -
259 259  Sie können für jedes Land/Region auf der Zeitleiste eigenen Zeitpunkte setzen, ab welchen Spesen gezahlt werden sollen. Dazu klicken Sie auf den Zeitpunkt in der Zeitleiste um einen neuen Marker zu setzen, oder verschieben Sie einen der vorhandenen auf den gewünschten Zeitpunkt. Um einen Zeitpunkt zu löschen, markieren Sie diesen (alle weiteren werden ausgeblendet) und klicken Sie auf das [[image:cross.png]]
260 260  Um die Auswahl eines Markers zurückzunehmen und alle weiteren Marker wieder einzublenden, klicken Sie bitte erneut auf den Marker.
261 261  Um den Betrag für einen Zeitpunkt anzupassen, klicken Sie auf den Betrag und ändern diesen. Bei Änderungen am Marker für 24h wird der Betrag für den vollen Spesensatz automatisch angepasst.
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